[SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
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[SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
Ist der Erhalt eines Rezensionsexemplares eigentlich steuerpflichtig?
ME nein; Kontrollargument: Würde man das Buch kaufen, so wäre es Betriebsausgabe und könnte nicht aktiviert werden. Also kein Zufluss eines Wirtschaftsgutes. Andererseits: Aus Sicht des Verlages sind die zehntausende Bücher gewiss aktivierungspflichtiges Umlaufvermögen. Könnte es ggf. darauf ankommen, in welchem Umfang man Rezensionsexemplare erhält.
Auch eine Pflicht nach ErbStG scheidet im Regelfall aus (es ist kaum ein Fall denkbar, in welchem die erworbenen Bücher mehr als 20.000,- € wert sind). In Extremfällen (z. B. Hengeler-Müller verschenkt Bibliothek an einem Standort) wäre es aber vorstellbar. Bei Rezension fehlt es freilich wohl schon an Unentgeltlichkeit, aber in anderen Kontexten könnte sich die Frage durchaus stellen.
Wovon hängt es ab, ob das Buch als Wirtschaftsgut angesehen wird oder nicht? Kommt es hier auch auf die 410-Euro-Schwelle an?
Danke und Gruß
Micha
ME nein; Kontrollargument: Würde man das Buch kaufen, so wäre es Betriebsausgabe und könnte nicht aktiviert werden. Also kein Zufluss eines Wirtschaftsgutes. Andererseits: Aus Sicht des Verlages sind die zehntausende Bücher gewiss aktivierungspflichtiges Umlaufvermögen. Könnte es ggf. darauf ankommen, in welchem Umfang man Rezensionsexemplare erhält.
Auch eine Pflicht nach ErbStG scheidet im Regelfall aus (es ist kaum ein Fall denkbar, in welchem die erworbenen Bücher mehr als 20.000,- € wert sind). In Extremfällen (z. B. Hengeler-Müller verschenkt Bibliothek an einem Standort) wäre es aber vorstellbar. Bei Rezension fehlt es freilich wohl schon an Unentgeltlichkeit, aber in anderen Kontexten könnte sich die Frage durchaus stellen.
Wovon hängt es ab, ob das Buch als Wirtschaftsgut angesehen wird oder nicht? Kommt es hier auch auf die 410-Euro-Schwelle an?
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Micha
- showbee
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Re: [SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
Mit der Rezension wird idR ein Autorenhonorar erzielt; diese führen nach Abzug dadurch veranlasster Betriebsausgaben zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.
Damit in Zusammenhang steht auch die Zurverfügungstellung des Titels. Dieser sollte Einnahme iSd § 8 EStG (zufließendes Gut in Geldeswert) darstellen. Demgegenüber aber auch Betriebsausgabe für den Titel; gem § 6 Abs 2 EStG bis zu 410€ Nettowert auch direkt zu 100% als BA erfassbar; schlicht ein Nullsummenspiel. Interessant wird die Frage also nur, wenn man Einzeltitel > 410€ netto bzw Mehrbänder (Kommentare) erhält. In diesen Fällen sollten mE Einnahmen in voller Höhe bei Zufluss, aber nur Ausgaben durch Abschreibung entstehen.
Damit in Zusammenhang steht auch die Zurverfügungstellung des Titels. Dieser sollte Einnahme iSd § 8 EStG (zufließendes Gut in Geldeswert) darstellen. Demgegenüber aber auch Betriebsausgabe für den Titel; gem § 6 Abs 2 EStG bis zu 410€ Nettowert auch direkt zu 100% als BA erfassbar; schlicht ein Nullsummenspiel. Interessant wird die Frage also nur, wenn man Einzeltitel > 410€ netto bzw Mehrbänder (Kommentare) erhält. In diesen Fällen sollten mE Einnahmen in voller Höhe bei Zufluss, aber nur Ausgaben durch Abschreibung entstehen.
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
- showbee
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Re: [SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
PS eben in Kommentar geschaut; so sieht es auch Brandt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 18 EStG, Anm. 118.
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Re: [SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
wie passend, dass es gerade der HHR ist
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Re: [SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
Danke für die Antworten. Wenn man die Eigenschaft als Wirtschaftsgut bejaht, frage ich mich aber, wie man dogmatisch zu einer Betriebsausgabe gelangt, da aus dem Vermögen des StPfl ja nichts abfließt. Man könnte konstruktiv annehmen, dass "eigentlich" für die Rezension eine Vergütung in Geld geschuldet ist, diese aber durch Leistung des Rezensionsexemplars verwirklicht wird. Das erscheint mir aber gekünstelt.
- showbee
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Re: [SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
Weil Wirtschaftsgüter in der Größenordnung zwingend (bzw Wahlrecht) als sofort verbraucht/abgenutzt gelten und somit keine Aktivierung erfolgen kann/muss. Wenn es aber nicht aktiviert wird, führt die betriebliche Veranlassung zu Betriebsausgaben.
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Re: [SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
Die EInordnung als (sofort verbrauchtes) WG hat dann aber auch zur Folge, dass eine nachträgliche Veräußerung z. B. bei Ebay Betriebseinnahmen auslösen würde, oder? Oder führt der "sofortige Verbrauch" dazu, dass das WG als nicht mehr existent und somit nicht mehr betrieblich verhaftet gilt? Behandelt man die "Sofortabschreibung" bei geringwertigen WG wertungsgleich mit der langfristigen Abschreibung, so müsste es auch hier zu einer Aufdeckung stiller Reserven kommen.
Dies würde in der Praxis natürlich ggf. zu unerkannten Steuerhinterziehungen selbst ehrlicher StPfl führen, weil man WG, die sofort abgeschrieben worden sind, eben nicht mit "Erinnerungswerten" in der Bilanz führt und die ggf. gegebene betriebliche Zugehörigkeit vergisst. Freilich dürfte es sich in den meisten Fällen nicht um hohe Beträge handeln.
Dies würde in der Praxis natürlich ggf. zu unerkannten Steuerhinterziehungen selbst ehrlicher StPfl führen, weil man WG, die sofort abgeschrieben worden sind, eben nicht mit "Erinnerungswerten" in der Bilanz führt und die ggf. gegebene betriebliche Zugehörigkeit vergisst. Freilich dürfte es sich in den meisten Fällen nicht um hohe Beträge handeln.
- showbee
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Re: [SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
Selbstverständlich führt die Veräußerung von betrieblicher Literatur zu Betriebseinnahmen und löst auch USt aus, das ist hinlänglich bekannt!
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Re: [SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
Kann der Steuerpflichtige aber ggf. die Veräußerung steuerfrei halten, wenn er darlegt, dass die Rezensionsexemplare niemals dem betrieblichen Bereich angehört haben? Er habe mit seiner Tätigkeit "Rezensionenschreiben" niemals Gewinnerzielungsabsicht gehabt; die Bücher dienten allein seinem privaten Interesse. Ist auch irgendwie plausibel, da man mit Rezensionen ja nur Bücher erwirbt und diese eben keinen Gewinn darstellen.
Das wäre doch dann bei Rezensionsexemplaren klüger, wenn man ein Wahlrecht hätte. Dass man Literatur nicht kaufen, BA ansetzen und dann verhökern kann, ist klar. Wenn ich aber niemals die Zuordnung zum BV begründe, müsste es doch PV sein. Wäre man dann bei § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG?
Das wäre doch dann bei Rezensionsexemplaren klüger, wenn man ein Wahlrecht hätte. Dass man Literatur nicht kaufen, BA ansetzen und dann verhökern kann, ist klar. Wenn ich aber niemals die Zuordnung zum BV begründe, müsste es doch PV sein. Wäre man dann bei § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG?
- showbee
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Re: [SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
Wenig glaubhaft, weil man ja ohne Aufwand eine Einnahme hat, wo soll da die Liebhaberei sein?
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Re: [SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
Bedeutet dieses "Nullsummenspiel" bei Rezensionsexemplaren < 410 Euro, dass diese keinen Eingang in die Steuererklärung finden müssen?
- showbee
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Re: [SteuerR] Rezensionsexemplare als Einnahme?
Soweit es um den geldwerten Vorteil (Buch) bzw. Betriebsausgabe (Buch) geht, ja. Soweit man durch die Rezension natürlich ein Honorar erzielt, ist dies natürlich zu erklären.
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