[Examensrelevanz] Klage gegen die zukünftige Haushaltsabgabe

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Einwendungsduschgriff
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[Examensrelevanz] Klage gegen die zukünftige Haushaltsabgabe

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... beitraege/

Wo ist das Argument der "unzulässigen Sonderabgabe"?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Olli
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Re: [Examensrelevanz] Klage gegen die zukünftige Haushaltsab

Beitrag von Olli »

Vielleicht können wir dieses Argument hier im Forum noch zur Ergänzung der Klage entwickeln. Das sollte doch bis zum 15.10. zu schaffen sein. ;-)
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Nimm2
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Re: [Examensrelevanz] Klage gegen die zukünftige Haushaltsab

Beitrag von Nimm2 »

Dann werfe ich den ersten Hut in den Ring:

Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 28. Mai 2009, Aktenzeichen: Vf. 4-VII-07:

"Sonderabgaben zeichnen sich dadurch aus, dass der Gesetzgeber Kompetenzen außerhalb der Finanzverfassung in Anspruch nimmt, obwohl weder ein Gegenleistungsverhältnis noch ähnlich unterscheidungskräftige besondere Belastungsgründe eine Konkurrenz der Abgabe zur Steuer ausschließen (BVerfG vom 17.7.2003 = BVerfGE 108, 186/216 f.). Das trifft auf den Studienbeitrag weder ganz noch teilweise zu. Er wird von den Studierenden insgesamt als Gegenleistung für die Möglichkeit des Studiums erhoben, (...)."

Quelle: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/4-VII-07-Entscheidung.htm (Verwaister Link automatisch entfernt)

Der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für die Möglichkeit des Empfanges?
Herr Schraeg
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Re: [Examensrelevanz] Klage gegen die zukünftige Haushaltsab

Beitrag von Herr Schraeg »

Nimm2 hat geschrieben:Der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für die Möglichkeit des Empfanges?
Ach, dann muss ich den Beitrag nicht bezahlen, wenn ich mangels Fernseher, Radio oder PC gar keine Möglichkeit des Empfangs habe? :-k Doch, leider muss ich das, weil der "neue" Beitrag im Gegensatz zur früheren Gebühr bewusst so ausgestaltet ist, dass es auf die technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs nicht ankommt. Alleine das Unterhalten einer Wohnung oder Betriebsstätte genügt für die Beitragspflicht, so dass ich die Möglichkeit des Empfangs nicht mehr als Gegenleistung qualifizieren kann.
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Re: [Examensrelevanz] Klage gegen die zukünftige Haushaltsab

Beitrag von Nimm2 »

Gutes Argument!

SWR zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: "Ob überhaupt Geräte vorhanden sind oder auf ihre Anzahl kommt es nicht mehr an. Hintergrund dieser Regelung ist, dass in Deutschland nahezu in allen Wohnungen und Betriebsstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht."

Quelle: http://www.swr.de/unternehmen/wie-wir-uns-finanzieren/-/id=8066446/property=download/nid=7687256/e29ne0/index.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt) auf Seite 3 unter 2.1. Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht
Nimm2
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Re: [Examensrelevanz] Klage gegen die zukünftige Haushaltsab

Beitrag von Nimm2 »

Auf http://www.ardzdf.de/www/Gute-Gruende-fuer-ARD-und-ZDF (Verwaister Link automatisch entfernt) wird ausgeführt: " Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist von Beginn an ein unabhängiges und zuverlässiges Medium für alle Menschen. Er entstand als ein Gegenentwurf zu den Propagandamedien im Nationalsozialismus. Der neue Rundfunk sollte unabhängig sein, die Demokratie und moderne Gesellschaft stützen. ARD und ZDF garantieren deshalb allen Bürgerinnen und Bürgern einen freien, unparteiischen Zugang zu allen wichtigen Informationen. Sie bieten in vielen Sendungen Raum für die politischen und gesellschaftlichen Debatten der Zeit."

Ist dies ein unterscheidungskräftiger besonderer Belastungsgrund, der eine Sonderabgabe ausschließt?
Herr Schraeg
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Re: [Examensrelevanz] Klage gegen die zukünftige Haushaltsab

Beitrag von Herr Schraeg »

Ich wüsste nicht, wie die Unabhängigkeit und Qualität des ör Rundfunks als Grund für Rundfunkabgabe fruchtbar gemacht werden könnten - allenfalls umgekehrt, dass für einen staatsabhängigen Rundfunk nichts bezahlt werden müsste.

Natürlich darf der Gesetzgeber und insbesondere der Steuergesetzgeber typisieren. Ich frage mich aber, ob es tatsächlich nur so wenige atypische Ausnahmefälle sind, die aus dem Raster der unwiderlegbaren Vermutung "Wohnung = Rundfunkempfang" herausfallen, dass man auf die Widerlegbarkeit der Vermutung verzichten und den Beitrag von allen Wohnungsinhabern erheben kann. Und selbst wenn das bei den Wohnungen noch vertretbar sein sollte, muss das doch bei den Betriebsstätten m.E. anders beurteilt werden, weil es nach meinem persönlichen Eindruck (ich habe allerdings keine gesicherten statistischen Werte) zu viele Betriebe ohne Empfangsmöglichkeit via Radio, Fernseher oder PC gibt.
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Re: [Examensrelevanz] Klage gegen die zukünftige Haushaltsab

Beitrag von Trente Steele82 »

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Re: [Examensrelevanz] Klage gegen die zukünftige Haushaltsab

Beitrag von julée »

Herr Schraeg hat geschrieben:Ich frage mich aber, ob es tatsächlich nur so wenige atypische Ausnahmefälle sind, die aus dem Raster der unwiderlegbaren Vermutung "Wohnung = Rundfunkempfang" herausfallen, dass man auf die Widerlegbarkeit der Vermutung verzichten und den Beitrag von allen Wohnungsinhabern erheben kann.
Hm, also ich kenne eigentlich niemanden, der sowohl auf einen Fernseher (der tatsächlich Programm empfangen kann) als auch auf einen ausreichend schnellen Internetzugang verzichtet. Ggf. ist nur eins von beiden vorhanden, aber die Zahl der Privatpersonen, die tatsächlich gar keine (als einigermaßen tauglich anzusehende) Empfangsmöglichkeiten haben, würde ich als vernachlässigbar gering ansehen.

Problematisch ist natürlich, dass sich die Sehgewohnheiten wandeln, so dass das Vorhandensein eines entsprechenden Geräts noch lange nicht bedeutet, dass es auch hierzu verwendet wird. Wer früher einen Fernseher hatte, hat ihn früher auch zum Fernsehen benutzt; heute wird er vllt. nur für irgendwelche Spielkonsolen oder i. V. m. einem DVD-Player verwendet.
Und selbst wenn das bei den Wohnungen noch vertretbar sein sollte, muss das doch bei den Betriebsstätten m.E. anders beurteilt werden, weil es nach meinem persönlichen Eindruck (ich habe allerdings keine gesicherten statistischen Werte) zu viele Betriebe ohne Empfangsmöglichkeit via Radio, Fernseher oder PC gibt.
Naja, theoretische Empfangsmöglichkeiten gibt es sicherlich in jedem Betrieb. Wohl aber nicht auf jedem Arbeitsplatz - das Leitbild scheint ja der klassische Bürojob (jeder Mitarbeiter vor einem PC mit schnellem Internet) zu sein. Dies dürfte tatsächlich nicht der Fall sein, so dass die Korrelation zwischen Beschäftigten und Zugriffsintensität auf Empfangsgeräte nicht einheitlich sein dürfte.
Hier wird man sicherlich auch dem Umstand Rechnung tragen müssen, dass die Arbeitnehmer typischerweise nicht fürs Fernsehen bezahlt werden, sondern arbeiten sollen, also die Vermutung, dass die vorhandenen Empfangsgeräte auch zum Empfang benutzt werden, noch weniger eingreift.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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