Freakige Kanzleiseiten
Moderator: Verwaltung
- Leo12
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Der Einigungsvertrag spricht in Art. 37 die Befähigung zum Richteramt auch denjenigen zu, die die Befähigung zum Berufsrichter nach dem Recht der DDR erworben haben oder demnächst erwerben (http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/art_37.html).
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Hatte mich anlässlich einer Sitzungsvertretung vor einiger Zeit mal mit einer Richterin unterhalten, die ebenfalls zu DDR-Zeiten studiert hat und nach der Wende dann ans Gericht gekommen ist. Sie erzählte, dass sie in ihrer Anfangszeit parallel zu ihrer Arbeit ein Rep besuchte, um fit im Zivilrecht zu werden.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Wo liest Du das?Leo12 hat geschrieben:Der Einigungsvertrag spricht in Art. 37 die Befähigung zum Richteramt auch denjenigen zu, die die Befähigung zum Berufsrichter nach dem Recht der DDR erworben haben oder demnächst erwerben (http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/art_37.html).
- showbee
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Ohne jetzt Kommentarliteratur zu bemühen:
(1) In der Deutschen Demokratischen Republik erworbene ... akademische Abschlüsse ... gelten in dem in Artikel 3 genannten Gebiet weiter. ... Das Recht auf Führung erworbener, staatlich anerkannter oder verliehener akademischer Berufsbezeichnungen, Grade und Titel bleibt in jedem Fall unberührt.
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Freakige Kanzleiseiten
"Befähigung zum Richteramt" und "Befähigung zum Berufsrichter" als "akademischer Abschluss" und/oder akademische Berufsbezeichnung, Grad und/oder Titel? Dafür müsste ich dann doch die Kommentarliteratur bemühen.
Ich frage, weil ich mich mal mit Diplomjuristen (DDR) unterhalten habe, die mir berichteten, dass sie in der BRD nicht praktizieren dürfen und sich deshalb als Taxifahrer o.ä. verdingen müssten.
Ich frage, weil ich mich mal mit Diplomjuristen (DDR) unterhalten habe, die mir berichteten, dass sie in der BRD nicht praktizieren dürfen und sich deshalb als Taxifahrer o.ä. verdingen müssten.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Spannende Frage, weiß jemand genaueres?ElGraf hat geschrieben: Ich frage, weil ich mich mal mit Diplomjuristen (DDR) unterhalten habe, die mir berichteten, dass sie in der BRD nicht praktizieren dürfen und sich deshalb als Taxifahrer o.ä. verdingen müssten.
- showbee
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Quatsch, mein Vater war Dipl. Jur. (Leipzig) und vor der Wende "in House" Justiziar. Nach Abwicklung des alten Jobs hat er die Zulassung zur Anwaltschaft beantragt und das war einfach wie Heute. Das schwierigste daran war das Original Diplomzeugnis (schon 18 Jahre alt zu der Zeit) noch im Keller zu finden.
Wenn jemand Taxifahrer wurde, dann staatsnahe Richter/StA oder Anwälte mit Stasi Dünkel oder die Juristen, die einfach mit der Materie Westrecht nicht klar kamen.
Wenn jemand Taxifahrer wurde, dann staatsnahe Richter/StA oder Anwälte mit Stasi Dünkel oder die Juristen, die einfach mit der Materie Westrecht nicht klar kamen.
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- Leo12
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Re: Freakige Kanzleiseiten
"Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist (in Deutschland) die Befähigung zum Richteramt, also die Ausbildung zum Volljuristen. Eine Ausnahme gilt nach dem Einigungsvertrag für solche Juristen, die in der DDR als „Diplom-Jurist“ als Rechtsanwalt tätig waren. Sie durften weiter als Rechtsanwälte arbeiten, auch ohne Volljuristen zu sein."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt#Zulassung
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt#Zulassung
Du nimmst meine Worte vorweg. Möglicherweise wurden bei manchen die Zulassungsanträge zurückgewiesen, weil nicht sicher war, daß die verfassungsmäßigen Rechte gewissenhaft gewahrt werden. Wer überspitzt formuliert in seiner DDR-Kanzlei eine Standleitung zum MfS hatte und der Verschwiegenheit unterliegende Informationen der Mandanten nachweislich an staatliche Überwachungseinrichtungen weiterleitete, dem würde ich ebenfalls die Eignung zur Zulassung als BRD-RA absprechen.showbee hat geschrieben:Wenn jemand Taxifahrer wurde, dann staatsnahe Richter/StA oder Anwälte mit Stasi Dünkel oder die Juristen, die einfach mit der Materie Westrecht nicht klar kamen.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Wen's NOCH ein wenig genauer interessiert:
BVerwG, NJOZ 2002, 1190 hat geschrieben: a) Nach Art. 21 Absatz VIII des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Patentanwälte vom 2. 9. 1994 (BGBl I, S. 2278) besitzen die Befähigung zur anwaltlichen Tätigkeit auch Personen, die spätestens innerhalb von zwei Jahren nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes (9. 9. 1994) die fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 4 RAG erfüllen. Gem. § 4 I RAG kann zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, wer ein umfassendes juristisches Hochschulstudium in der DDR absolviert und mit dem akademischen Grad eines Diplom-Juristen abgeschlossen hat und auf mindestens zwei Jahre juristische Praxis in der Rechtspflege oder in einem rechtsberatenden Beruf verweisen kann.
Die Vorschrift des § 4 RAG modifiziert § 4 BRAO, § 5 DRIG § 5 I DRiG in dem Sinne, dass die Diplomprüfung an die Stelle des ersten Staatsexamens tritt und außerdem in einer zweijährigen Tätigkeit in der Rechtspflege oder in einem rechtsberatenden Beruf die im Hochschulstudium gewonnenen theoretischen Kenntnisse so praktisch erfahren werden, dass der Diplom-Jurist einen Stand erreicht, der dem nach einem Vorbereitungsdienst abgelegten zweiten Staatsexamen angenähert ist (BGH, Beschl. v. 13. 3. 2000 - AnwZ 26/99). Bei der Auslegung der Norm ist zu beachten, dass § RAG § 4 RAG den Juristen der früheren DDR nach Möglichkeit den Zugang zur Rechtsanwaltschaft eröffnen soll. Das verbietet ein enges Verständnis des Merkmals der rechtsberatenden beruflichen Tätigkeit. Diese kann deshalb auch in einem nichtanwaltlichen Beruf erbracht worden sein (BGH, BRAK-Mitt. 1994, BRAK-MITT Jahr 1994 Seite 105; v. 13. 3. 2000 - AnwZ 26/99). Allerdings reicht eine bloße Verwaltungstätigkeit - sei es als Sachbearbeiter, Referent oder sonst im öffentlichen Dienst - nicht aus (vgl. BGH, BRAK-Mitt. 1997, BRAK-MITT Jahr 1997 Seite 198).
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Van Helsing?
http://www.ra-deist.de/
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... finden Sie keinen Schlaf. Schemenhafte Kreaturen huschen um die Ecken menschenleerer Straßenschluchten. Ist es der Mieter, der monatelang nicht zahlt oder der Bauherr, der unberechtigte Mängelrügen erhebt? Vielleicht aber auch der Vermieter, der das gemietete Objekt verwahrlosen lässt, das Unternehmen, das schlampig gebaut hat. Möglicherweise ein Planungsfehler, der Sie als Architekten bedrückt oder eine Wohnugseigentümergemeinschaft, die einem Schlachtfeld gleicht. Ein Vertragsentwurf, dem Sie nicht trauen.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
In Celle muss es ja echt düster zugehen...Mr_Black hat geschrieben:Van Helsing?
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Re: Freakige Kanzleiseiten
@ Mr_Black:
Angesichts des "Logos am Himmel" und der Gürtelschnalle eher der Versuch, sich die Popularität eines hochgeschätzten Forumsmitglieds aus Gotham City zunutze zu machen.Mr_Black hat geschrieben:Van Helsing?
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Re: Freakige Kanzleiseiten
ABMAHNUNG!!!
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Die LTO hat auf Facebook auf eine freakige Kanzleiseite hingewiesen.
Ich konnte mich gerade noch so beherrschen, darauf hinzuweisen, dass sich dieses Forum bereits 2009 diesem Thema annahm.
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Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.