Rechtslage Ghostwriting?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

Rechtslage Ghostwriting?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich studiere derzeit Jura und bin im Internet auf das Thema HIER STAND MAL WERBUNG. Es hört sich alles sehr seriös an, was dieser Anbieter anbietet aber ist es wirklich legal gegen entsprechendes Entgelt seine Studienarbeit schreiben zu lassen bzw. sich Hilfe dafür einzuholen? Auch wenn es sich anfänglich wie Betrug anhören kann, bin ich mir relativ sicher das es legal ist aber wie sieht die Rechtslage dazu aus?
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 26. Februar 2013, 11:51, insgesamt 1-mal geändert.
markus87
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Re: AW: Rechtslage Ghostwriting?

Beitrag von markus87 »

Wenn aus dir noch was werden soll, investier das Geld lieber in einen Repetitor. Spätestens im Examen fliegst du sonst richtig auf die Schnauze. Aber keine Sorge, legal ist es; du wirst nur exmatrikuliert wenn es jemand herausfindet.
Swann
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Re: Rechtslage Ghostwriting?

Beitrag von Swann »

Nicht legal, sondern wettbewerbswidrig ist hingegen die Art der Werbung, die du betreibst.
markus87
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Re: AW: Rechtslage Ghostwriting?

Beitrag von markus87 »

Ich fürchte es ist in diesem Fall tatsächlich keine Werbung; jedenfalls passt es wie die Faust zu den bisherigen Beiträgen der TE.
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Muirne
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Re: Rechtslage Ghostwriting?

Beitrag von Muirne »

Ich hab in meinem Bekanntenkreis jemanden, der sich bei einer Agentur beworben hat und die Qualitätsstandards sind niedrig. Ein Lektorat will man sich ja eigentlich schon für wichtige Arbeiten irgendwann vielleicht mal leisten.
Dann hab ich mal recherchiert und tatsächlich ist es wohl so, dass selbst wenn man Werkvertrag annimmt, durchaus einige Fehler drin sein dürfen.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
joee78
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Re: Rechtslage Ghostwriting?

Beitrag von joee78 »

1. Legal: Ja (also keine Strafbarkeit, es sei denn du gibst eine e.V. ab, dass die Arbeit von dir stammt)

2. Verstoß gegen z.B. § 15 JAO-Berlin (Täuschungsversuch) => Arbeit wird mit 0 Punkten bewertet

3. Der Ghostwriter hat keinen Anspruch auf die Vergütung, da der Vertrag wegen § 138 I BGB nichtig ist.

Und die Moral aus der Geschicht': Den Ghostwriter mit der Erstellung der Arbeit beauftragen und ihm sagen, man bezahle nach Erhalt der Arbeit. :lmao:
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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famulus
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Re: Rechtslage Ghostwriting?

Beitrag von famulus »

joee78 hat geschrieben:Und die Moral aus der Geschicht': Den Ghostwriter mit der Erstellung der Arbeit beauftragen und ihm sagen, man bezahle nach Erhalt der Arbeit. :lmao:
Das wird ihn ganz sicher zu Verschwiegenheit motivieren. ;)
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
EinHeinz
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Re: Rechtslage Ghostwriting?

Beitrag von EinHeinz »

Muirne hat geschrieben:Ich hab in meinem Bekanntenkreis jemanden, der sich bei einer Agentur beworben hat und die Qualitätsstandards sind niedrig. Ein Lektorat will man sich ja eigentlich schon für wichtige Arbeiten irgendwann vielleicht mal leisten.
Dann hab ich mal recherchiert und tatsächlich ist es wohl so, dass selbst wenn man Werkvertrag annimmt, durchaus einige Fehler drin sein dürfen.
Als Student wird man leider bei den großen Anbietern nicht genommen. Zumindest Hausarbeiten würde ich gern schreiben. :D

Was soll daran nicht legal sein?
joee78
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Re: Rechtslage Ghostwriting?

Beitrag von joee78 »

Du musst halt gucken, dass du dein Geld kriegst, wie die Nutten. Wobei die Nutten ja jetzt einen Anspruch haben.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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BWL mit Steuern
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Re: Rechtslage Ghostwriting?

Beitrag von BWL mit Steuern »

Ich weiß nicht, wie es bei euch Juristen ist, aber in meinem BWL-Studium musste ich mit jeder wissenschaftlichen Arbeit eine unterschriebene Erklärung abgeben, dass ich die Arbeit selbständig verfasst habe, alle Quellen angegeben habe und keine nicht angegeben Hilfsmittel benutzt habe.

Die wirklich interessante Frage ist doch, was genau "selbständig verfasst" bedeuten soll.

Darf ich mich bei der Wahl des Themas von jemand anderem als meinem Betreuer beraten lassen?
=> Der eigene Themenvorschlag, wenn er denn als Teil der Prüfungsleistung verlangt wird, ist ja gar nicht so einfach. Man muss ein Problem im Grunde ja schon gelöst haben, um sagen zu können, ob es für eine wissenschaftliche Arbeit sinnvoll ist. Man will ja nicht eine Arbeit schreiben, die mit Seite 20 endet und dann dort steht "April, April und spätestens hier merken wir, dass das alles von der Systematik her ins Leere läuft". Ein guter Tipp ist hier, eine schon von anderen verfasste Arbeit inhaltlich mit einer abgewandelten Fragestellung zu erweitern. Dann muss man wenigstens nicht von Null anfangen.

Darf ich mir zu einem Thema alle relevanten Quellen zusammenstellen lassen?
=> Das kostet ja auch viel Zeit und ist sicherlich eine große Hilfe, besonders wenn der Studiengang für die Abschlussarbeit nur eine relativ kurze Bearbeitungszeit vorsieht.

Darf ich mir die Systematik erklären lassen?
=> Gerade in Steuern kann man eine Arbeit zu einem Steuergesetz schreiben, das nicht Teil des Lehrplans war z.B. InvStG. Dann fängt man praktisch von Null an, wenn man die Arbeit schreibt. Man braucht auch schon eine Zeit, bis man sich hier die Grundlagen angeeignet hat. Auch hier wieder ein Zeitproblem.

Das letztendliche Schreiben der Arbeit ist doch die geringste Hürde. Die eigentliche "Arbeit" hat man dann schon erledigt. Wirklich viel Neues/Eigenes findet man in normalen Abschlussarbeiten sowieso nicht und wenn das einigermaßen sauber begründet ist, ist es doch sowieso egal, für welche Variante man sich entscheidet z. B. wenn in den Verwaltungsanweisungen zu einer bestimmten Fallkonstellation nichts gesagt wird.
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aranju
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Re: Rechtslage Ghostwriting?

Beitrag von aranju »

Tatsächlich finde ich, dass das Ethos eines Juristen es verbietet, seine Arbeiten von jemand anders schreiben zu lassen. Neben den eher utilitaristischen Erwägungen der bisherigen Poster ist es schlichtweg ehrenrührig. Wer dies außerhalb einer absoluten Notsituation ernsthaft in Betracht zieht, sollte m. E. die Studienwahl dringend überdenken.

Ehrenvolle Grüße,
Aranju
"(...) Der Kläger hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen."
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Re: Rechtslage Ghostwriting?

Beitrag von Baron »

Sag mal? Gehts noch? Was meinst Du denn, warum ich den Link aus Deinem ersten Posting entfernt habe? Damit Du die Scheiss-Werbung hier wieder reinsetzt? :upsetangry
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