Abordnung an den Bundesgerichtshof.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Jetzt solltest du deine Entscheidung zeitnah und persönlich kommunizieren, um bei niemand durch mangelnde Entscheidungsfähigkeit negativ in Erinnerung zu bleiben. Dass du das Angebot nicht annimmst, bedarf ja wohl keiner Erörterung mehr und alles was du geschrieben hast ist zu 100 % nachvollziehbar.
- Tibor
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Genau. Montag Vormittag Termin beim Chef kurz vorstellig werden, ihm Bescheid geben und unmittelbar danach den RiBGH anrufen.
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- famulus
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
11 Freunde hat geschrieben:Warum in aller Welt soll ich mein Privatleben meinem Berufsleben anpassen? Es muss umgekehrt sein.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
@11Freunde
Bei Dir klingt es so, als ginge es nicht nur um 2 oder 3 Jahre. Wenn Dir die Hindernisse trotzdem so unüberwindlich erscheinen, ist Dein innerer Konflikt eigentlich sinnlos. Was nicht geht, geht nun mal nicht. Du kannst es nun mal nicht ändern, auch wenn Du es gerne machen würdest. Auch dann wäre es offenbar nicht machbar, ohne alles jetzt Bestehende zu riskieren und den Bach runterfallen zu sehen. Du hast Angst, dass Deine Beziehung diesen Stress nicht aushält. Ausserdem lebt ihr eure Beziehung offenbar sehr intensiv. Da ist jeder anders. Viele Beziehungen gehen gerade wegen diesem Aufeinanderhocken auseinander, wo beiden mehr Zeit für sich und den Beruf gut täte. Ich hatte z. B. in meiner Schulzeit einen Schulweg von 1 Std., hängte aber von mir aus noch 2 Std. dran, um alle meine Schularbeiten im Schulhaus zu erledigen, denn zuhause hätte ich mich nicht konzentrieren können durch die Ablenkungen in der Familie. Die Lehrer machten es ähnlich, sie erledigten alles nach dem Unterricht im Schulhaus. Später war es die Bibliothek. Bei aller Liebe für meine Familie suchte ich trotzdem immer wieder solche Zeitfenster außer Haus. Wenn jeder in seiner Berufswelt aufgeht, gestaltet sich das gemeinsame Leben nicht so intensiv, dass ein paar Tage Distanz etwas ausmachen muss, vor allem nicht, wenn es nur um 2 bis 3 Jahre geht.
Bei Dir klingt es so, als ginge es nicht nur um 2 oder 3 Jahre. Wenn Dir die Hindernisse trotzdem so unüberwindlich erscheinen, ist Dein innerer Konflikt eigentlich sinnlos. Was nicht geht, geht nun mal nicht. Du kannst es nun mal nicht ändern, auch wenn Du es gerne machen würdest. Auch dann wäre es offenbar nicht machbar, ohne alles jetzt Bestehende zu riskieren und den Bach runterfallen zu sehen. Du hast Angst, dass Deine Beziehung diesen Stress nicht aushält. Ausserdem lebt ihr eure Beziehung offenbar sehr intensiv. Da ist jeder anders. Viele Beziehungen gehen gerade wegen diesem Aufeinanderhocken auseinander, wo beiden mehr Zeit für sich und den Beruf gut täte. Ich hatte z. B. in meiner Schulzeit einen Schulweg von 1 Std., hängte aber von mir aus noch 2 Std. dran, um alle meine Schularbeiten im Schulhaus zu erledigen, denn zuhause hätte ich mich nicht konzentrieren können durch die Ablenkungen in der Familie. Die Lehrer machten es ähnlich, sie erledigten alles nach dem Unterricht im Schulhaus. Später war es die Bibliothek. Bei aller Liebe für meine Familie suchte ich trotzdem immer wieder solche Zeitfenster außer Haus. Wenn jeder in seiner Berufswelt aufgeht, gestaltet sich das gemeinsame Leben nicht so intensiv, dass ein paar Tage Distanz etwas ausmachen muss, vor allem nicht, wenn es nur um 2 bis 3 Jahre geht.
- thh
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Re: AW: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Es freut mich aber, zu lesen, dass Du nun offenbar wieder mit Dir im Reinen bist und eine Entscheidung für Dich getroffen hast. Das ist das Wichtigste (gar nicht unbedingt zwingend, wie sie lautet).11 Freunde hat geschrieben:Wenn man sieht, wie das Thema hier teils in emotionaler Weise von allen Beteiligten geführt wird, kann man sich vorstellen, wie es mir als direkt Betroffenen in meiner Gedankenwelt gerade geht.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
+1markus87 hat geschrieben:Jetzt solltest du deine Entscheidung zeitnah und persönlich kommunizieren, um bei niemand durch mangelnde Entscheidungsfähigkeit negativ in Erinnerung zu bleiben. Dass du das Angebot nicht annimmst, bedarf ja wohl keiner Erörterung mehr und alles was du geschrieben hast ist zu 100 % nachvollziehbar.
Es ist alles gesagt und das Ergebnis steht.
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- Urs Blank
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Erörtert und zueinander ins Verhältnis gestellt werden von allen Diskussionsteilnehmern ausschließlich private Wünsche, Interessen, Ambitionen. Ein Aspekt scheint in der Diskussion gar nicht auf: Ob nicht eine - natürlich nur moralisch begründbare - Pflicht besteht, vorhandene Fähigkeiten bestmöglich für das Gemeinwohl einzusetzen, die gegen private Interessen abzuwägen wäre. So im Sinne des Kennedy'schen "Frage nicht...".wertsackbeutel hat geschrieben:Es ist alles gesagt
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- thh
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Re: AW: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Das führte zu der weiteren Frage, ob das Gemeinwohl durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter in Karlsruhe oder einen Strafrichter vor Ort besser gefördert wird. Die Antwort darauf liegt nicht zwingend auf der Hand.Urs Blank hat geschrieben:Ob nicht eine - natürlich nur moralisch begründbare - Pflicht besteht, vorhandene Fähigkeiten bestmöglich für das Gemeinwohl einzusetzen, die gegen private Interessen abzuwägen wäre. So im Sinne des Kennedy'schen "Frage nicht...".
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Re: AW: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
+1thh hat geschrieben:Das führte zu der weiteren Frage, ob das Gemeinwohl durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter in Karlsruhe oder einen Strafrichter vor Ort besser gefördert wird. Die Antwort darauf liegt nicht zwingend auf der Hand.Urs Blank hat geschrieben:Ob nicht eine - natürlich nur moralisch begründbare - Pflicht besteht, vorhandene Fähigkeiten bestmöglich für das Gemeinwohl einzusetzen, die gegen private Interessen abzuwägen wäre. So im Sinne des Kennedy'schen "Frage nicht...".
- Urs Blank
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Re: AW: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Es geht nicht um "einen" wissenschaftlichen Mitarbeiter oder "einen" Strafrichter - natürlich kann man auf beide nicht verzichten, genauso wie der Müllfahrer mit seinem unterbezahlten Knochenjob für das Gemeinwohl unverzichtbar ist. Die Prämissen meiner Frage sind daher, dass (1) (unter den Richtern) die Gruppe der potentiellen R1-Strafrichter erheblich größer ist als die Gruppe der potentiellen wissenschaftlichen Mitarbeiter und (2) im Falle der Absage von 11Freunde eine weniger qualifizierte Person die Stelle bekleiden würde.thh hat geschrieben:Das führte zu der weiteren Frage, ob das Gemeinwohl durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter in Karlsruhe oder einen Strafrichter vor Ort besser gefördert wird. Die Antwort darauf liegt nicht zwingend auf der Hand.Urs Blank hat geschrieben:Ob nicht eine - natürlich nur moralisch begründbare - Pflicht besteht, vorhandene Fähigkeiten bestmöglich für das Gemeinwohl einzusetzen, die gegen private Interessen abzuwägen wäre. So im Sinne des Kennedy'schen "Frage nicht...".
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Die Prämisse (2) dürfte nicht zutreffend sein, wird sich aber kaum sicher ermitteln lassen. Aber selbst wenn sie zuträfe, wird die Rechtspflege keinen Schaden nehmen.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Und dann dürfte die Zahl der qualifizierten und zu so einem Einsatz bereiten Interessenten noch einmal deutlich höher sein als die der zu Verfügung stehenden HiWi-Stellen.
Das Gemeinwohl hat jedenfalls andere Sorgen.
Das Gemeinwohl hat jedenfalls andere Sorgen.
Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
@11Freunde
Ab 2017 soll Karlsruhe eine Drehscheibe des Intercity-Verkehrs werden. Es wird neue Intercity-Verbindungen geben, vielleicht auch in Deine Stadt. Ich würde das abklären und bei der Bahn nachfragen. Womöglich wäre damit das Unmögliche auf einmal möglich für Dich.
http://www.pz-news.de/region_artikel,-M ... 34315.html
Ab 2017 soll Karlsruhe eine Drehscheibe des Intercity-Verkehrs werden. Es wird neue Intercity-Verbindungen geben, vielleicht auch in Deine Stadt. Ich würde das abklären und bei der Bahn nachfragen. Womöglich wäre damit das Unmögliche auf einmal möglich für Dich.
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Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Da scheint es mir allerdings vornehmlich um die Verbesserung der Querverbindungen zwischen Baden und Württemberg zu gehen. Bei der (unterstellten) Anreise aus nördlicher Richtung ist Karlsruhe an sich gut erschlossen, hat aber schlichtweg den Nachteil, dass Mannheim und Frankfurt große Knotenpunkte sind, so dass man entweder bereits heute eine IC/ICE-Direktanbindung hat oder eben umsteigen muss.Candor hat geschrieben:@11Freunde
Ab 2017 soll Karlsruhe eine Drehscheibe des Intercity-Verkehrs werden. Es wird neue Intercity-Verbindungen geben, vielleicht auch in Deine Stadt. Ich würde das abklären und bei der Bahn nachfragen. Womöglich wäre damit das Unmögliche auf einmal möglich für Dich.
http://www.pz-news.de/region_artikel,-M ... 34315.html
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Re: Abordnung an den Bundesgerichtshof.
Es gibt nicht nur Verbesserungen, sondern auch neue Linien, wie der letzte Abschnitt des Artikels andeutet. Das ist offenbar schon länger bekannt und wurde auch bei Wikipedia eingetragen, und zwar geht es um eine neue Intercity-Verbindung vom Norden her. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Liste_d ... ess-Linien unter Zukünftige Neugliederung.