Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

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Tobias__21
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Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G

Beitrag von Tobias__21 »

MODEDIT: Aus dem AfD-Thread extrahiert. Überschrift von mir.


Habt ihr schon vom Storchschen Twitter-Unfall gehört?

https://www.welt.de/politik/deutschland ... Tweet.html
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Tikka
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Tikka »

Ja schon gehört.

Aber was soll man noch sagen. Es wird schon gleich jemand kommen der uns erklärt, dass das völlig in Ordnung ist und eben nur Ausdruck echter patriotischer Vaterlandsliebe. Und ich mein so was wird man ja noch sagen dürfen, armes Deutschland und so...
;)
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Tobias__21
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Tobias__21 »

Tikka hat geschrieben:Ja schon gehört.

Aber was soll man noch sagen. Es wird schon gleich jemand kommen der uns erklärt, dass das völlig in Ordnung ist und eben nur Ausdruck echter patriotischer Vaterlandsliebe. Und ich mein so was wird man ja noch sagen dürfen, armes Deutschland und so...
;)
Klar. Und überhaupt: Mausgerutscht und so :D
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immer locker bleiben
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von immer locker bleiben »

Tobias__21 hat geschrieben:Habt ihr schon vom Storchschen Twitter-Unfall gehört?

https://www.welt.de/politik/deutschland ... Tweet.html
Unfall? Wieso Unfall? Das war doch Absicht!
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Herr Anwalt
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Herr Anwalt »

Der Tweet ist eindeutig nicht strafbar.
"Die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden". bezieht sich eindeutig auf die Gruppen, die etwa zur Kölner Silvesternacht (Kontext: Silvester, Kölner Polizei) ihr Unwesen trieben. Und die handelten barbarisch, gruppenvergewaltigend und waren zum Großteil Muslime.
Mir ist klar, dass einige darin eine andere Lesart sehen wollen.
Aber es ist definitiv keine Volksverhetzung.

Es zeigt sich wieder nur einmal die vollkommene Unfähigkeit einiger Behörden, Politiker und Nachrichtenorganen die leider vollkommen auf Storch reinfallen und ihr einen Dienst erweisen.
Jeder Furz von ihr löst einen Orkan aus. Die Aufmerksamkeit ist ihr Gewiss.
Sie sammelt Argumente gegen das NetzDG.
Wenn herauskommt, dass sie zu Unrecht blockiert wurde, hat sie den Beweis erbracht, dass das NetzDG die Meinungsfreiheit einschränkt.
Zuletzt geändert von Herr Anwalt am Freitag 28. Mai 2021, 15:31, insgesamt 2-mal geändert.
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immer locker bleiben
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von immer locker bleiben »

Herr Anwalt hat geschrieben:Der Tweet ist eindeutig nicht strafbar.
"Die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden". bezieht sich eindeutig auf die Gruppen, die etwa zur Kölner Silvesternacht ihr Unwesen trieben. Und die handelten barbarisch, gruppenvergewaltigend und waren zum Großteil Muslime.
Mir ist klar, dass einige darin eine andere Lesart sehen wollen.
Aber es ist definitiv keine Volksverhetzung.
Ansichtssache. Ich finde es eigentlich vor allem deshalb albern, darauf so zu reagieren, weil es die Sache erst so richtig aufbauscht und ihr die erhoffte Medienpräsenz erst verschafft. Es ist wie bei Trump: man sollte nicht über jedes Stöckchen springen, das einem von Populisten hingehalten wird ...
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Herr Anwalt
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Herr Anwalt »

Die Medien tappen leider so richtig schön in ihre Falle.
Zuletzt geändert von Herr Anwalt am Freitag 28. Mai 2021, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
Tobias__21
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Tobias__21 »

Ich halte das NetzDG auch für verfassungswidrig. So ist es ja nun auch nicht. Und klar war das pure Absicht, genauso wie das ganze Gelaber vom Schusswaffengebrauch an der Grenze. Immer wieder der gleiche Schmarrn. Der "Twitter-Unfall" bezog sich auf die Sperrung des Accounts. Mir fiel nichts blöderes dazu ein. Dass sie genau das beabsichtigt hat, zumindest gerne in Kauf genommen hat, glaube ich aber auch.
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Herr Anwalt
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Herr Anwalt »

Gemeint ist eben gerade nicht offensichtlich die Beleidigung der Polizeibeamten.
Beatrix von Storch beleidigt in ihrem Tweet nämlich keine "Polizeibeamten".
Und Özdemirs Tweet bezieht sich auf ihren Tweet und die erfolgten Anzeigen wegen Volksverhetzung. Er schreibt dazu:
"Wer Polizisten körperlich o. verbal angreift, muss die unmissverständlich Konsequenzen [(Strafanzeige/Strafe)] tragen".
https://twitter.com/cem_oezdemir/status/948186343334666241 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Das ist schlichtweg Unsinn. Ein verbaler Angriff ist nicht strafbar.
Und Storchs Tweet ist keine Beleidigung gegenüber der Pol.
Es stellt sich schon die Frage, ob diese überhaupt Beleidigungsfähig ist.

Es findet hier dasselbe Verwirrspiel statt, wie bei "Hassrede". Man versucht etwas zu subsumieren, was nicht zu subsumieren ist, weil es schlichtweg kein Straftatbestand ist.
Entweder es ist eine Volksverhetzung, oder es ist Beleidigung, oder es ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Aber Hassrede selbst ist kein Delikt.
Özdemir wirft einfach alles - absichtlich - in einen Topf.
Zuletzt geändert von Herr Anwalt am Mittwoch 3. Januar 2018, 13:44, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Ara »

Herr Anwalt hat geschrieben: Die Frage ist:
Warum sollte dieser UNSTREITIG "verbale Angriff" zu einer unmissverständlichen Konsequenz führen?
Weil es nicht nett ist der Polizei sowas zu unterstellen? Und es kein Recht gibt seinen unnetten Bullshit überall verbreiten zu dürfen?

Von daher kann ein Politiker es doch völlig unproblematisch richtig finden, dass Twitter, als Privatunternehmen, auf solch unnette Worte halt Konsequenzen folgen lässt.

Dein Problem ist: Du redest hier die ganze Zeit von "Keiner darf es mir verbieten! Steht nirgends!"... Dabei verkennst du völlig, dass auch nirgends steht "Twitter darf keinen Bullshit löschen" oder "Politiker dürfen es nicht gutfinden, wenn Twitter Bullshit löscht".

Deine Aussage: "Ein verbaler Angriff kann Kritik, eine widerliche Äußerung, oder Schwachsinn sein. Solange sie nicht justiziabel ist, muss sie stehen bleiben." lässt halt sehr wohl die berechtigte Frage zu, ob du Jurist bist. Es ist nämlich natürlich Quatsch. Es gibt kein Recht, dass irgendwer für deine Meinung eine Plattform bieten muss. Hier im Forum kann man auch spaßig alles löschen was einen nicht passt und du kannst da nichts gegen tun und hast da auch kein anrecht drauf.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Tibor »

Genau so.
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Herr Anwalt »

Es gibt kein Recht auf jeder privaten Plattform zu posten was man will.
Aber dann ist die Plattform, wenn sie es nicht erlaubt, schlichtweg nicht meinungsfreundlich.
Meine Idealvorstellung:
Eine Plattform wo jeder jeden Stuff posten darf, der nicht justiziabel ist.
Und jeder darf jeden blocken.
Das wäre eine demokratische Plattform in Reinkultur.
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Ara »

Herr Anwalt hat geschrieben:Es gibt kein Recht auf jeder privaten Plattform zu posten was man will.
Aber dann ist die Plattform, wenn sie es nicht erlaubt, schlichtweg nicht meinungsfreundlich.
Meine Idealvorstellung:
Eine Plattform wo jeder jeden Stuff posten darf, der nicht justiziabel ist.
Und jeder darf jeden blocken.
Das wäre eine demokratische Plattform in Reinkultur.
Es ist eine völlig schräge Sicht auf das Strafrecht. Das Strafrecht ist ultima ratio. Nicht alles was nicht strafbar ist, ist auch in Ordnung. Du solltest zum Beispiel auch vor November 2016 keine Frauen einfach irgendwo anfassen, auch wenn es in vielen Fällen nicht strafbar war.

Im Endeffekt ist das was Storch da aber gepostet hat zumindest potentiell strafbar. Es ist jedem zu empfehlen, dass er schon potentiell strafbare Inhalte löscht, da ein dolus eventualis ausreicht, um sich der Beihilfe strafbar zu machen. Das war vor wie auch nach dem NetzDG so. Einziger unterschied ist, dass vorher niemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte, da es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt.

Ein Unternehmen was die Gesetze schon vor dem NetzDG ernst genommen hat, wird gar keine Änderung merken.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Tobias__21 »

Trotzdem ist das NetzDG völlig verfehlt und unionrechts- und verfassungswidrig :)
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Ara
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Re: Die Anti-Euro-Partei und ihre Späße

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Trotzdem ist das NetzDG völlig verfehlt und unionrechts- und verfassungswidrig :)
Ist es das? Ich weiß es nicht. Ich halte einzelne konkrete Umsetzungen für nicht gelungen und auch nicht zielführend. Im Grundsatz ist es meines Erachtens aber zu begrüßen, dass eine Ordnungswidrigkeit für "Beihilfe zu Volksverhetzung/Beleidigung" zu schaffen ist. Zumindest leuchtet mir nicht ein, warum Facebook und Twitter etwas machen dürfen, was natürliche Personen nicht tun dürften.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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