Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Zirkelschluss
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Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Zirkelschluss »

Liebe Forumsmitglieder,

ich befinde mich aktuell im Referendariat und spiele mit dem Gedanken, anschließend in die Justiz einzusteigen. Dabei erscheint mir sowohl die richterliche als auch die staatsanwaltliche Tätigkeit attraktiv. Ich habe ein vollbefriedigendes erstes Examen (9,31) sowie eine abgeschlossene Dissertation vorzuweisen.

Unter hypothetischer Annahme eines weiteren vollbefriedigenden Examens wollte ich Euch folgendes fragen:

Wäre der Aufstieg etwa eines Staatsanwalts beispielsweise in den Rang eines Generalstaatsanwalts oder eines Bundesanwalts beim GBA bei Annahme sehr guter dienstlicher Leistungen/Bewertungen auch mit diesen Noten möglich? Oder anders gefragt: Kommt den Examensnoten in Anbetracht der dienstlichen Leistungen überhaupt noch (hohes) Gewicht zu?

Ich danke ganz herzlich im Voraus.
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Vorkriegsjugend
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Die Justiz ist jetzt nicht gerade für karriereinteressierte Menschen attraktiv. Auf R2 zu kommen ist schon kein Selbstgänger. Mit solchen Positionen wie sie dir vorschweben würde ich nicht planen, nichtmal mit doppelt sehr gut. Da fließen auch etliche weitere Faktoren mit ein.
Carlos84
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Carlos84 »

Meine Ausbilder sagten immer "Wer Karriere machen will, ist in der Justiz verkehrt."

Wie Vorkriegsjugend schon gesagt hat: selbst R2-Stellen sind rar gesäht und da findet tlw. auch ein Gemauschel statt (wer kann mit dem Präsi gut Golf spielen). Meine Bekannten in der Justiz (auch diejenigen mit zweistelligen Examina) gehen jedenfalls eher davon aus, ewig auf R1 zu bleiben.

Ansonsten was die Noten angeht: die Justiz nimmt gerade händeringend alles und jeden. Da braucht es nicht einmal ein VB im Examen (beliebte Orte wie München, HH, Berlin vllt mal abgesehen). Selbst unter 8 Pkt bist du momentan in vielen Bundesländern (Hessen, NRW, Nds...) bereits mit dabei.
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Ara
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Ara »

Ich hatte auch mal ein ausgiebiges Gespräch mit einem leitenden Oberstaatsanwalt über die Karriere in der Justiz. Er hat das gleiche gesagt wie meine beiden Vorredner: Man sollte in die Justiz nur gehen, wenn man sein Leben lang mit R1 leben könnte. Der Oberstaatsanwalt ist kein Selbstgänger, was man ja schon daran erkennt, dass es gar nicht so viele Beförderungsstellen gibt. Außerdem erfolgen die Beförderungen auch nur sehr eingeschränkt nach juristischer Leistung. Das R2 und insbesondere R3 gibt es primär für die Übernahme von Personalverantwortung. Daher ist so eine Beförderung auch nur schwer selbst zu steuern.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Herr Anwalt
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Herr Anwalt »

Der beste Studienkollege meines Vaters war lt. OSTA:
Hat sich damals auf Parties vor dem Examen ins Bett gelegt und geweint.
Examen war dann solalala.
Aber er war in der SPD sehr aktiv. :D
Bin mir daher ziemlich sicher, dass es an den Vitaminen S, P, D liegt, oder wem die Visage gefällt.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Versicherungsnehmer »

sowohl die richterliche als auch die staatsanwaltliche Tätigkeit attraktiv

Ab R3 sieht es damit dann aber mau aus. Dann mehr Verwaltung als Rechtsprechung.

Über Abordnungen mit entsprechenden Bewertungen ist Karriere schon in gewisser Weise machbar. Also melden, wenn ein Ministerium, OLG oder der BGH Bedarf anmelden.

R2 ist jedenfalls bei einem kleinen Landgericht im Laufe des Berufslebens eher die Regel als die Ausnahme (aber finanziell kein großer Schritt von R1).
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Tibor
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Tibor »

Herr Anwalt hat geschrieben:Der beste Studienkollege meines Vaters war lt. OSTA:
Hat sich damals auf Parties vor dem Examen ins Bett gelegt und geweint.
Examen war dann solalala.
Im Nachhinein will natürlich niemand als Streber dastehen und "Partys" sind ein deutlich "cooleres" Gesprächsthema als Wochenenden in der Bibliothek.
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thh
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von thh »

Zirkelschluss hat geschrieben:Wäre der Aufstieg etwa eines Staatsanwalts beispielsweise in den Rang eines Generalstaatsanwalts oder eines Bundesanwalts beim GBA bei Annahme sehr guter dienstlicher Leistungen/Bewertungen auch mit diesen Noten möglich? Oder anders gefragt: Kommt den Examensnoten in Anbetracht der dienstlichen Leistungen überhaupt noch (hohes) Gewicht zu?
Das Gewicht nimmt mit der Zeit naturgemäß ab. Allerdings sind solche Karrieren - also ein Beförderungsziel oberhalb von R2, ggf. noch R3 - nicht planbar.

Im Gegensatz zu manchen Vorredner würde ich davon ausgehen, dass - je nach Stellensituation und Flexibilität - R2 für jeden erreichbar ist, der einigermaßen interessiert und fleißig an seine Arbeit herangeht und mit ihr zurechtkommt. Freilich gibt es weniger R2-Stellen als mögliche Stelleninhaber, aber es gibt auch genügend Bedienstete, die mit ihrer täglichen Routine zufrieden sind und eher die zeitliche Flexibilität schätzen als sich zu engagieren.

Im Prinzip wird man sich wohl früh entscheiden müssen, ob man eher "Karriere" anstrebt - was dann üblicherweise neben besonderem Engagement auch regelmäßige Stellenwechsel und Abordnungen in Sonderfunktionen mit sich bringt - oder ob man sich eher fachlich vertieft einarbeitet und spezialisiert, was dann in der Regel eher nicht zur großen Karriere führt.

Man darf dabei aber auch nicht übersehen, dass "Karriere" in der Justiz zunehmend eine Entfernung von der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit hin zur Verwaltungstätigkeit bedeutet. Der Vorsitzende Richter am Landgericht (R2) und auch die Richter (R2) und der Vorsitzende Richter (R3) am OLG üben zwar noch rein richterliche Tätigkeit aus, aber die weiteren aufsichtsführenden Richter, Direktoren und ständigen Vertreter an den Amtsgerichten (R2+) und der Oberstaatsanwalt (R2), ggf. als ständiger Vertreter (R2+) haben einen Gutteil Verwaltungsarbeiten zu erledigen, und je weiter oben bzw. je größer das Gericht oder die Behörde, desto höher wird der Anteil, bis er ggf. 100% oder fast 100% erreicht.
sai
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von sai »

Ara hat geschrieben:Außerdem erfolgen die Beförderungen auch nur sehr eingeschränkt nach juristischer Leistung.
Was auch durchaus Sinn macht, weil der beste Jurist nicht zwangsläufig der beste Richter/Staatsanwalt ist und auch nicht jeder fachlich gute Jurist mit Personalverantwortung umgehen kann.
Zuletzt geändert von sai am Mittwoch 18. April 2018, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
sai
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von sai »

Carlos84 hat geschrieben:Meine Ausbilder sagten immer "Wer Karriere machen will, ist in der Justiz verkehrt."

Wie Vorkriegsjugend schon gesagt hat: selbst R2-Stellen sind rar gesäht und da findet tlw. auch ein Gemauschel statt (wer kann mit dem Präsi gut Golf spielen). Meine Bekannten in der Justiz (auch diejenigen mit zweistelligen Examina) gehen jedenfalls eher davon aus, ewig auf R1 zu bleiben.
Ersteres ist Quatsch und letzteres zumindest zweifelhaft.

Natürlich kann man in der Justiz Karriere machen. Sie läuft nur eben anders ab, als in der Privatwirtschaft oder in einer Behörde. Leute, die solche Sätze wie den von dir zitierten von sich geben, vergessen im Übrigen auch gerne, dass sie alle zwei bzw. drei Jahre mehr Geld bekommen, ohne dafür den Chef anbetteln zu müssen. Und das bis zu einem Niveau, für das sie in der Verwaltung drei Mal befördert werden müssten.

In der Justiz gibt es bei der Vergabe der Stellen nicht mehr oder weniger Gemauschel als in der Privatwirtschaft oder in der Behörde.
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Tibor
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Tibor »

@Sai: Bei Carlos dem Fuchs dürften halt die Trauben (Justiz) generell sauer sein. Hatte er nicht zu Beginn eine Wohnzimmerkanzlei gegründet? Und in welchem Verhältnis R2 : R1 Stellen vorhanden sind, ergibt sich aus dem Stellenplan der Haushaltsgesetze. Am Landgericht qua Kammerorganisation dürften auf 2x R1 im Schnitt 1x R2 entfallen. Man darf halt nicht nur das Dorfamtsgericht in den Blick nehmen.
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Carlos84
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Carlos84 »

Tibor hat geschrieben:Hatte er nicht zu Beginn eine Wohnzimmerkanzlei gegründet?
??? Keine Ahnung mit wem du mich verwechselst, aber nein: habe ich nie. ::roll:

@sai: Kann ich auch nichts für, wenn das der Spruch im Ref. war: Wer definitiv Karriere machen möchte, dem wurde halt immer die Privatwirtschaft ans Herz gelegt: Höheres Einstiegsgehalt, mehr Möglichkeiten sich zu positionieren, international tätig zu werden etc.
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Tibor
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Tibor »

Carlos84 hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Hatte er nicht zu Beginn eine Wohnzimmerkanzlei gegründet?
??? Keine Ahnung mit wem du mich verwechselst, aber nein: habe ich nie. ::roll:

Sorry, hab dich verwechselt. http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=54&t=55808
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sai
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von sai »

Carlos84 hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Hatte er nicht zu Beginn eine Wohnzimmerkanzlei gegründet?
??? Keine Ahnung mit wem du mich verwechselst, aber nein: habe ich nie. ::roll:

@sai: Kann ich auch nichts für, wenn das der Spruch im Ref. war: Wer definitiv Karriere machen möchte, dem wurde halt immer die Privatwirtschaft ans Herz gelegt: Höheres Einstiegsgehalt, mehr Möglichkeiten sich zu positionieren, international tätig zu werden etc.
Das macht den Spruch nicht richtig.
Wie gesagt, er beruht auf einem falschen Verständnis von Karriere (nämlich Karriere = Beförderungen) in der Justiz. In der Privatwirtschaft läuft Karriere im Übrigen erheblich instransparenter ab.
Gelöschter Nutzer

Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie gesagt, er beruht auf einem falschen Verständnis von Karriere (nämlich Karriere = Beförderungen) in der Justiz.
Ich würde den Begriff Karriere zwar ebenfalls nicht so eindimensional verstehen, frage mich aber doch, woher dein Selbstbewusstsein stammt, dass dein Verständnis von Karriere das richtige Verständnis ist?
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