Welcher Kommentar ist der beste (ich weiß, kommt auf den Bearbeiter an - aber Tendenz).
Von Großkommentaren:
Wilms/Jochum
Troll/Gebel/Jülicher
Kapp/Ebeling
Mönch/Weimann
Von Handkommentaren:
Meincke
Fischer/Jüptner/Pahlke
Das Teil aus dem NWB-Verlag
Das neue Teil aus Otto Schmidt Verlag?
Und es gibt glaube ich noch einen Handkommentar?
Für Einschätzungen wäre ich dankbar. Eigenes Gefühl: Troll steht am meisten drin, aber unübersichtlich. Kapp/Ebeling ist von Geck kommentiert, der vom Zivilrecht Ahnung hat.
Danke und Gruß
Micha79
ErbStG - Welcher Kommentar?
Moderator: Verwaltung
-
- Power User
- Beiträge: 517
- Registriert: Dienstag 4. Januar 2005, 01:45
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 15
- Registriert: Montag 11. Juni 2018, 19:44
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: ErbStG - Welcher Kommentar?
Gerne nehme ich vonOertzen/Loose zur Hand (wohl das von Dir angesprochene neue Teil aus dem Otto Schmidt Verlag) - eine erfreulich klare Kommentierung. Zur Vertiefung dann Kapp/Ebeling. Auch ich halte Troll/Gebel/Jülicher für unübersichtlich, benutze ihn aber dennoch regelmäßig da über Beck Online verfügbar.
-
- Power User
- Beiträge: 517
- Registriert: Dienstag 4. Januar 2005, 01:45
Re: ErbStG - Welcher Kommentar?
Danke für die Einschätzung. Erstaunlich, welche Flut an Kommentaren existiert.
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 15
- Registriert: Montag 11. Juni 2018, 19:44
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: ErbStG - Welcher Kommentar?
Sehr richtig bemerkt, das ist wirklich hypertroph - insbesondere weil man in 90% der Fälle eh nur die Kommentierung zu §§ 13a, b braucht... Im Verhältnis zur Anzahl der Paragraphen ist möglicherweise aber das UmwStG noch "überkommentierter".