Literatur Ref ZPO
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Literatur Ref ZPO
Hi,
bald starte ich ins Ref und damit in die Zivilstation. Neben dem wohl verdienten Urlaub und der Wohnungssuche würde ich gerne bereits anfangen mich etwas für die Zivilstation vorzubereiten.
Wie ich in Erfahrung bringen konnte, kommt es darauf an sowohl den (1) prozessualen Stoff einzuüben als auch (2) die neuen Arbeitstechniken zu erlernen.
(1) Für ersteres gibt's ja anscheinend die Klassiker Anders/Gehle, Knöringer und Oberheim. Dabei soll der erste umfassend aber anstrengend, der zweite verständlicher aber nicht umfassend und der dritte schließlich die perfekte Kombination aus beiden sein = umfassend und verständlich. Stimmt das?
Ich hatte mir überlegt den Lecturio Teil zur ZPO von Oberheim anzuhören. Im Hinblick darauf wäre es natürlich passend den Oberheim parallel dazu zu lesen, falls Bedarf zur Vertiefung oder zum Verständis besteht.
Dazu noch die Frage: Liest man solch ein Buch von Anfang bis Ende oder tatsächlich nur kapitelweise?
(2) Frage zur neuen Arbeitstechnik: Vermitteln die Werke unter (1) diese hinreichend und verständlich oder gibt's da andere Literatur?
Hab auch gutes über das Kaiserskript "Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen" gelesen. Dieses setzt allerdings anscheinend Vorwissen voraus und eignet sich daher nicht für den ersten Zugang!?
Zudem gibt's noch folgende Bücher: "Die Arbeitsmethode des Zivilrichters" und "Juristische Arbeitstechnik in der Zivilstation", die, so zumindest ein sehr alter Eintrag dieses Forums, perfekt seien "um erst einmal zu verstehen, wie ein Zivilprozess funktioniert".
Zuletzt gibt's noch Literatur wie "ZPO-Fallrepetirorium", "Zivilakte", "Tenorierung im Zivilurteil", "Das Zivilurteil", bei denen ich nicht wirklich einordnen kann, ob bzw wofür sie wichtig sind.
Könnt ihr mir ein paar Empfehlungen aussprechen? Es kann sich auch um andere Literatur als die von mir aufgeführte handeln.
Danke
bald starte ich ins Ref und damit in die Zivilstation. Neben dem wohl verdienten Urlaub und der Wohnungssuche würde ich gerne bereits anfangen mich etwas für die Zivilstation vorzubereiten.
Wie ich in Erfahrung bringen konnte, kommt es darauf an sowohl den (1) prozessualen Stoff einzuüben als auch (2) die neuen Arbeitstechniken zu erlernen.
(1) Für ersteres gibt's ja anscheinend die Klassiker Anders/Gehle, Knöringer und Oberheim. Dabei soll der erste umfassend aber anstrengend, der zweite verständlicher aber nicht umfassend und der dritte schließlich die perfekte Kombination aus beiden sein = umfassend und verständlich. Stimmt das?
Ich hatte mir überlegt den Lecturio Teil zur ZPO von Oberheim anzuhören. Im Hinblick darauf wäre es natürlich passend den Oberheim parallel dazu zu lesen, falls Bedarf zur Vertiefung oder zum Verständis besteht.
Dazu noch die Frage: Liest man solch ein Buch von Anfang bis Ende oder tatsächlich nur kapitelweise?
(2) Frage zur neuen Arbeitstechnik: Vermitteln die Werke unter (1) diese hinreichend und verständlich oder gibt's da andere Literatur?
Hab auch gutes über das Kaiserskript "Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen" gelesen. Dieses setzt allerdings anscheinend Vorwissen voraus und eignet sich daher nicht für den ersten Zugang!?
Zudem gibt's noch folgende Bücher: "Die Arbeitsmethode des Zivilrichters" und "Juristische Arbeitstechnik in der Zivilstation", die, so zumindest ein sehr alter Eintrag dieses Forums, perfekt seien "um erst einmal zu verstehen, wie ein Zivilprozess funktioniert".
Zuletzt gibt's noch Literatur wie "ZPO-Fallrepetirorium", "Zivilakte", "Tenorierung im Zivilurteil", "Das Zivilurteil", bei denen ich nicht wirklich einordnen kann, ob bzw wofür sie wichtig sind.
Könnt ihr mir ein paar Empfehlungen aussprechen? Es kann sich auch um andere Literatur als die von mir aufgeführte handeln.
Danke
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Re: Literatur Ref ZPO
Ref mache ich übrigens in Bayern und Grundkenntnisse in ZPO sind vorhanden. Allerdings wirklich nur Grundkenntnisse.
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Re: Literatur Ref ZPO
Das ist eine relativ wichtige Information. Bayern dreht zum zweiten Examen ein eigenes Ding, weshalb "nördliche" Literatur zwar für die reine ZPO-Theorie natürlich hilfreich sein kann, gerade aber wenn es um Klausuren geht oft weit am Thema vorbeigeht. Im Zivilrecht findet man (um nur ein einzelnes Beispiel zu nennen) in Bayern im Grunde keine streitigen Tatsachen und verhältnismäßig sehr kurze Sachverhalte mit weitgehendem Fokus auf das materielle Recht, auch im Strafrecht ist der Aufbau oft sehr speziell. Im Ö-Recht bekommt man dagegen faktisch Sachverhalte wie im ersten Examen.
Kaufen würde ich erst einmal gar nichts, "vorlernen" bringt eher wenig. Es wäre wohl sinnvoller, im materiellen Recht am Ball zu bleiben und dabei z.B. die Kenntnisse im Arbeitsrecht (5. Klausur ist immer Arbeitsrecht) oder Erbrecht (oft in der 4. Klausur) etwas zu vertiefen, im Übrigen aber die letzten "echten" freien Monate zu genießen
Wenn es dir gar keine Ruhe lässt, könntest dir einmal die entsprechenden hemmer-Skripten ansehen, diese würde ich (nur) in Bayern als empfehlenswert einordnen: Das Assessor-Team kommt eben ursprünglich von hier, die Werke sind den hiesigen Besonderheiten der Klausuren angepasst.
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Re: Literatur Ref ZPO
Schellhammer = umfassend + verständlich. Kann man m.E. bedenkenlos kaufen.
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Re: Literatur Ref ZPO
Ohje. Kannst du mir ein bisschen mehr über die Eigenheiten des bayerischen zweiten Staatsexamens sagen? Gern auch per PN.Theopa hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Juli 2018, 19:17Das ist eine relativ wichtige Information. Bayern dreht zum zweiten Examen ein eigenes Ding, weshalb "nördliche" Literatur zwar für die reine ZPO-Theorie natürlich hilfreich sein kann, gerade aber wenn es um Klausuren geht oft weit am Thema vorbeigeht. Im Zivilrecht findet man (um nur ein einzelnes Beispiel zu nennen) in Bayern im Grunde keine streitigen Tatsachen und verhältnismäßig sehr kurze Sachverhalte mit weitgehendem Fokus auf das materielle Recht, auch im Strafrecht ist der Aufbau oft sehr speziell. Im Ö-Recht bekommt man dagegen faktisch Sachverhalte wie im ersten Examen.
Kaufen würde ich erst einmal gar nichts, "vorlernen" bringt eher wenig. Es wäre wohl sinnvoller, im materiellen Recht am Ball zu bleiben und dabei z.B. die Kenntnisse im Arbeitsrecht (5. Klausur ist immer Arbeitsrecht) oder Erbrecht (oft in der 4. Klausur) etwas zu vertiefen, im Übrigen aber die letzten "echten" freien Monate zu genießen
Wenn es dir gar keine Ruhe lässt, könntest dir einmal die entsprechenden hemmer-Skripten ansehen, diese würde ich (nur) in Bayern als empfehlenswert einordnen: Das Assessor-Team kommt eben ursprünglich von hier, die Werke sind den hiesigen Besonderheiten der Klausuren angepasst.
Wovon man also die Finger lassen soll, was extrem wichtig ist, worauf es also ankommt, und vor allem womit du gelernt hast und weshalb du das so gemacht hast? Das wäre edel!
Und bzgl des materiellen Rechts: was hast du da für Empfehlungen für Arbeitsrecht und Erbrecht etc? Hab jeweils nur Grundkenntnisse.
Die Hemmer Assessor Skripte werde ich mir auf jeden Fal mal anschauen. Danke schonmal für den Tipp.
Der Kollege macht aber einen dicken Eindruck.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Juli 2018, 19:56 Schellhammer = umfassend + verständlich. Kann man m.E. bedenkenlos kaufen.
Zuletzt geändert von lantern am Mittwoch 25. Juli 2018, 22:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Literatur Ref ZPO
Macht doch nix, Du hast ja genug Zeit bis zum Examen. Ist auch groß geschrieben.lantern hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Juli 2018, 21:48Der Kollege macht aber einen dicken Eindruck.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Juli 2018, 19:56 Schellhammer = umfassend + verständlich. Kann man m.E. bedenkenlos kaufen.
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Re: Literatur Ref ZPO
Die Rezensionen sind in der Tat beeindruckend. Ich werd es mir anschauen. Danke für den Tipp.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Juli 2018, 22:21Macht doch nix, Du hast ja genug Zeit bis zum Examen. Ist auch groß geschrieben.lantern hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Juli 2018, 21:48Der Kollege macht aber einen dicken Eindruck.Tobias__21 hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Juli 2018, 19:56 Schellhammer = umfassend + verständlich. Kann man m.E. bedenkenlos kaufen.
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Re: Literatur Ref ZPO
Mach das. Ich finde ihn sehr gut. Vielleicht kannst ihn ja irgendwo mal ausleihen u reinlesen
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Re: Literatur Ref ZPO
Anders/Gehle hatte ich. Ist beim ersten Anlauf nicht komplett zu verstehen, fand ihn aber insb. in der Vorbereitung zum schriftlichen Examen sehr gut. Würde rückblickend allerdings mit einem weniger umfassenden Werk beginnen. Es ist am Anfang - und auch noch in der ZivR Station - schwer zu beurteilen, was jetzt wirklich wichtig ist.
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Re: Literatur Ref ZPO
Anders/Gehle hatte ich zu Anfang auch. Nicht wirklich verstanden. Das wurde erst besser, als ich den Schellhammer dazu hatte. Ich würde da wirklich eher ein umfassendes Werk empfehlen für den ersten Zugriff. Man muss ja nicht alles lesen, aber wenn man irgendwo Verständnisprobleme hat, kriegt man das m.E mit dem Schellhammer sehr gut in den Griff (einfach geschrieben). Die kurzen Werke erwähnen manche Selbstverständlichkeiten gar nicht mehr, da sie gewisse Grundkenntnisse voraussetzen.Mimis hat geschrieben: ↑Freitag 27. Juli 2018, 12:58 Anders/Gehle hatte ich. Ist beim ersten Anlauf nicht komplett zu verstehen, fand ihn aber insb. in der Vorbereitung zum schriftlichen Examen sehr gut. Würde rückblickend allerdings mit einem weniger umfassenden Werk beginnen. Es ist am Anfang - und auch noch in der ZivR Station - schwer zu beurteilen, was jetzt wirklich wichtig ist.
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Re: Literatur Ref ZPO
Ich behaupte: Kein ZPO-Werk ist am Anfang zu verstehen.
Das Problem der ZPO beim lernen ist, dass sie Lösungen für Probleme bietet die man (noch) nicht hat. Erst wenn man einmal so ein ZPO-Werk durch hat und in der Praxis 1-2 Urteile/Klausuren geschrieben hat, versteht man überhaupt, warum es solche Regelungen in der ZPO gibt.
Von daher: Im Referendariat sollte man mE mindestens 2 mal ein Lehrbuch durcharbeiten. Erst beim zweiten Mal versteht man überhaupt, was man da liest.
Ich hatte den Oberheim und war sehr zufrieden. Gutes Buch, guter Aufbau. Würde ich aber erst zum Beginn des Refs machen, wenn man zumindest im Ansatz ne Ahnung hat, was einen so erwartet.
Das Problem der ZPO beim lernen ist, dass sie Lösungen für Probleme bietet die man (noch) nicht hat. Erst wenn man einmal so ein ZPO-Werk durch hat und in der Praxis 1-2 Urteile/Klausuren geschrieben hat, versteht man überhaupt, warum es solche Regelungen in der ZPO gibt.
Von daher: Im Referendariat sollte man mE mindestens 2 mal ein Lehrbuch durcharbeiten. Erst beim zweiten Mal versteht man überhaupt, was man da liest.
Ich hatte den Oberheim und war sehr zufrieden. Gutes Buch, guter Aufbau. Würde ich aber erst zum Beginn des Refs machen, wenn man zumindest im Ansatz ne Ahnung hat, was einen so erwartet.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Literatur Ref ZPO
Ja, da ist schon was dran. Es scheint mir aber ein Grundproblem in Jura zu sein, dass man das Verständnis für ein zu erschließendes Rechtsgebiet nur dann optimal fördert, wenn man die richtigen Bücher in der richtigen Reihenfolge liest (Grundrisse für das Systemverständnis zuerst und dann etwas Tiefgehenderes für die Schulung des Problembewusstseins und die Argumentationstiefe). Direkt mit den dicken Knallern anfangen frustriert eher, weil man nichts versteht.
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Re: Literatur Ref ZPO
Im materiellen Zivilrecht ist es ja eigentlich noch viel schlimmer... Im Endeffekt kann man Bereicherungsrecht nicht ohne Deliktsrecht verstehen und Deliktsrecht nicht ohne Bereicherungsrecht. Man müsste normalerweise das gesamte Zivilrecht auf einmal lernen.scndbesthand hat geschrieben: ↑Samstag 28. Juli 2018, 10:06 Ja, da ist schon was dran. Es scheint mir aber ein Grundproblem in Jura zu sein, dass man das Verständnis für ein zu erschließendes Rechtsgebiet nur dann optimal fördert, wenn man die richtigen Bücher in der richtigen Reihenfolge liest (Grundrisse für das Systemverständnis zuerst und dann etwas Tiefgehenderes für die Schulung des Problembewusstseins und die Argumentationstiefe). Direkt mit den dicken Knallern anfangen frustriert eher, weil man nichts versteht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Literatur Ref ZPO
Hohl dir die Kaiser Skripten und als Ergänzung den Knörringer. Dann hast du eine klausur- und praxisnahe Darstellung, ohne einen - ohnehin nicht benötigten - "wissenschaftlichen" Anspruch zu erfüllen. Lieber die Dinger einmal mehr, als zusätzlich Bücher für teuer Geld anschaffen...
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Re: Literatur Ref ZPO
Na ja, die Interdependenz dieser beiden Rechtsgebiete ist nun nicht so groß. Außerdem lernt man sie schon im Grundstudium regelmäßig zusammen in einer Veranstaltung zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen. Eher schon zeigt sich das Problem im Zusammenspiel mit dem Sachenrecht, denn das EBV kann dir im Delikts- und Bereicherungsrecht in der Tat ständig dazwischengrätschen.Ara hat geschrieben: ↑Samstag 28. Juli 2018, 10:56Im materiellen Zivilrecht ist es ja eigentlich noch viel schlimmer... Im Endeffekt kann man Bereicherungsrecht nicht ohne Deliktsrecht verstehen und Deliktsrecht nicht ohne Bereicherungsrecht. Man müsste normalerweise das gesamte Zivilrecht auf einmal lernen.
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