Blindzitate

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

Moderator: Verwaltung

EinHeinz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2348
Registriert: Sonntag 5. September 2010, 11:31

Re: Blindzitate

Beitrag von EinHeinz »

OJ1988 hat geschrieben: Donnerstag 26. Juli 2018, 20:37
JulezLaw hat geschrieben: Donnerstag 26. Juli 2018, 20:29 Naja, dein Argument war, dass man ja nur die konkrete Seite bräuchte und der Rest egal sei. Wenn du allerdings ein solches Zitat zB bei Beck online eingibst, landest du häufig gar nicht auf der entsprechenden Quelle. Dann musst du dir als Leser erstmal die Anfangsseite raussuchen. Ist eben die Frage, wer die Arbeit leisten soll: der Autor, der den ganzen Beitrag vor sich hat und die Seite nur angeben müsste (und die konkrete Seitenzahl trotzdem erwähnt), oder der Leser, der die Seite selbst ggfs durch Recherche herausfinden muss. Ich entscheide mich da eben im Interesse des Lesers und gebe sie einfach mit an, ist für mich ja kein Aufwand ;)
Achso. Die allermeisten meiner Zitate sind online ohnehin nicht verfügbar (Festschriften, Dissertationen, sonstige Monografien), deshalb hatte ich an dieses Argument nicht einmal gedacht. Aber gut, wer eine eher flachbrüstige Diss schreibt, der mag sich mit sowas aufhalten ;)
Vielleicht sollte man lieber mit Inhalt statt mit einer ungewöhnlichen, tendenziell falschen, Zitierweise auffallen.
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4499
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Blindzitate

Beitrag von OJ1988 »

EinHeinz hat geschrieben: Freitag 27. Juli 2018, 13:59
OJ1988 hat geschrieben: Donnerstag 26. Juli 2018, 20:37
JulezLaw hat geschrieben: Donnerstag 26. Juli 2018, 20:29 Naja, dein Argument war, dass man ja nur die konkrete Seite bräuchte und der Rest egal sei. Wenn du allerdings ein solches Zitat zB bei Beck online eingibst, landest du häufig gar nicht auf der entsprechenden Quelle. Dann musst du dir als Leser erstmal die Anfangsseite raussuchen. Ist eben die Frage, wer die Arbeit leisten soll: der Autor, der den ganzen Beitrag vor sich hat und die Seite nur angeben müsste (und die konkrete Seitenzahl trotzdem erwähnt), oder der Leser, der die Seite selbst ggfs durch Recherche herausfinden muss. Ich entscheide mich da eben im Interesse des Lesers und gebe sie einfach mit an, ist für mich ja kein Aufwand ;)
Achso. Die allermeisten meiner Zitate sind online ohnehin nicht verfügbar (Festschriften, Dissertationen, sonstige Monografien), deshalb hatte ich an dieses Argument nicht einmal gedacht. Aber gut, wer eine eher flachbrüstige Diss schreibt, der mag sich mit sowas aufhalten ;)
Vielleicht sollte man lieber mit Inhalt statt mit einer ungewöhnlichen, tendenziell falschen, Zitierweise auffallen.
Pöbeln ist halt kurzweiliger.
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Blindzitate

Beitrag von Liz »

JulezLaw hat geschrieben:Dass es ausreicht, bestreite jedenfalls ich gar nicht. Es ist nur ein "Service" für den Leser, wenn er es sich schon antut, meinen Blödsinn zu lesen ;)
+1

Vor allem verhindert es Aufwand und Rückfragen, wenn man einen Nachweis aus der Fußnote über Bibliotheksmitarbeiter anfordert. Noch schlimmer ist es dann bei Urteilen, wenn man dann rätseln muss, welches Urteil denn jetzt gemeint war.
Praxiskommentar
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 250
Registriert: Dienstag 28. März 2017, 09:12
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Blindzitate

Beitrag von Praxiskommentar »

Ich hab nie verstanden, wie sich einbürgern konnte, dass man Urteile nur mit der Fundstelle in einer Zeitschrift zitiert..bin ein Fan der zusätzlichen Angabe von Datum + AZ :D
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Blindzitate

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Bevor die wichtigen Entscheidungen alle in juristischen Datenbanken verfügbar waren, hat das ja einigermaßen Sinn ergeben. Die Entscheidungen waren so im Zweifel leichter verfügbar (sonst hätte man sie bei Gericht anfordern müssen). Heute finde ich es im Grunde unsinnig, überhaupt noch eine Zeitschriftenfundstelle anzugeben, weil die Entscheidungen ohnehin trotzdem praktisch jeder über juris oder eben beck-online abruft (dafür sind Datum und Aktenzeichen viel sinnvoller und letztlich auch ausreichend). Anders mag es noch bei den "amtlichen" Sammlungen sein, aber auch das entwickelt sich allmählich eher zu einer Nostalgie-Sache (auch in diesem Fall sollte man mE zusätzlich Datum und Aktenzeichen nennen).
"Honey, I forgot to duck."
Praxiskommentar
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 250
Registriert: Dienstag 28. März 2017, 09:12
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Blindzitate

Beitrag von Praxiskommentar »

Ja, das mit der leichteren Auffindbarkeit ist mir klar. Aber ich war nie ein Fan der (ja sehr häufig anzutreffenden) Zitierweise NUR mit der Fundstelle in Zeitschriften.
Benutzeravatar
Muirne
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6243
Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46

Re: Blindzitate

Beitrag von Muirne »

Falscher thread.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Antworten