Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G
Ja wir hatten hier aber doch vor paar Seiten die Statistik nachdem fast nix gelöscht wurde, sondern im Zeeifel immer stehengelassen wurde.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G
Knapp über 20% ist nicht "fast nix". Daneben bezieht sich diese Statistik offenbar nur auf Inhalte, die nach dem NetzDG gemeldet wurden, wofür bei Facebook ein besonderes Formular ausgefüllt werden muss. So erklärt sich auch, dass bei Facebook nur knapp 1.700 Beschwerden eingingen, während es bei Twitter und YouTube jeweils über 200.000 waren.
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G
Als ich vor einiger Zeit (schon ein paar Monate her) selbst mal bei Facebook was melden wollte, war es erst mal unheimlich schwer, diese Funktionalität überhaupt zu finden. Und dann war es wirklich noch sehr umständlich und langwierig.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G
Weitere Entscheidung: https://www.spiritlegal.com/de/aktuelle ... ungen.html
Edit: noch eins https://www.wbs-law.de/wp-content/uploa ... srecht.pdf
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ttwirkung/
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... id:8119051
lg frankfurt
Die Abwägung der Interessen der Betroffen führt [dazu], dass im Einzelfall auch Äußerungen gelöscht werden dürfen, die grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sind. Das in den Bedingungen der Antragsgegnerin niedergelegte Verbot von Hassrede und Gewaltaufrufen ist daher nicht von vornherein als unzulässig anzusehen. Bei der Abwägung hat die Kammer auch berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des EGMR ein Verbot von Hassrede und Aufruf zur Gewalt zulässig sein kann.
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Die Abwägung der Interessen der Betroffen führt [dazu], dass im Einzelfall auch Äußerungen gelöscht werden dürfen, die grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sind. Das in den Bedingungen der Antragsgegnerin niedergelegte Verbot von Hassrede und Gewaltaufrufen ist daher nicht von vornherein als unzulässig anzusehen. Bei der Abwägung hat die Kammer auch berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des EGMR ein Verbot von Hassrede und Aufruf zur Gewalt zulässig sein kann.
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 56833.html
Beschl. v. 27.08.2018, Az. 18 W 1294/18
Beschl. v. 27.08.2018, Az. 18 W 1294/18
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G
Schön unseren Thread zusammengefasstarlovski hat geschrieben: ↑Mittwoch 19. September 2018, 09:52 https://netzpolitik.org/2018/meinungsfr ... unden-ist/
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G
Update vom BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 9-038.htmlTrente Steele82 hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. September 2018, 21:05 Weitere Entscheidung: https://www.spiritlegal.com/de/aktuelle ... ungen.html
Edit: noch eins https://www.wbs-law.de/wp-content/uploa ... srecht.pdf
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ttwirkung/
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G
Dauerhafte Deaktivierung eines Facebook-Kontos einer "Hassorganisation": https://tww.law/medien-presserecht/olg- ... anisation/
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G
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Re: Frau Storch, der Tweet und das NetzDG im Lichte von Art. 5 G
Erscheint mir zumindest auf den ersten Blick ohne vertiefte Lektüre der Gründe plausibel und folgerichtig.