Nicht gänzlich, und je umfangreicher das Verfahren, desto weniger. Vorrangig ist eine sachliche Ordnung: Strafanzeige und Ermittlungsbericht vorne, danach geordnet die Beschuldigten-, Geschädigten- und Zeugenkomplexe, ggf. Kriminaltechnik usw. So werden die Akten von der Polizei idR auch vorgelegt; es kann aber sein, dass sich dort Änderungsbedarf ergibt und/oder dass Aktenteile bereits bei der Staatsanwaltschaft vorliegen (oder dort erzeugt wurden), die dann sinnvollerweise dort eingegliedert werden, wo sie sachlich hingehören, und nicht einfach "hintendran".
Literatur Vernehmungstechnik
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Re: Literatur Vernehmungstechnik
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Re: Literatur Vernehmungstechnik
Nö. EStA'e gibt es auch in Niedersachsen.
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Re: Literatur Vernehmungstechnik
Manchmal legen wir selbst eine Akte an, die wir dann zur Polizei geben, bspw. im Bereitschaftsdienst oder bei Anzeigen die direkt hier eingehen. Dann werden öfters auch mal noch Sachen hinzu verbunden, DNA Ergebnisse, Gutachten, etc. pp. werden von der Polizei nachgereicht. Viele stopfen das halt einfach in die Akte, wie es eben kommt und irgendwann findet man gar nix mehr oder es ist an der falschen Stelle. Ich habe mir heute ein Verfahren mitgenommen, das 2016 mit einer Freiheitsstrafe endete. Der Verurteilte hat sich nun neulich gemeldet und will, dass diverse Asservate rausgegeben werden. Die Akte hat 5 Bände und es hat sich keiner drum geschert die Beweismittelverzeichnisse an den Anfang zu packen, wie es sich gehört. Jetzt muss man die ganze Akte durchforsten und schauen wo die Asservate überall verteilt sind. Waren mehrere Reviere damit befasst.
Darüber dass man nicht direkt über die Asservate entschieden hat rege ich mich schon gar nicht mehr auf. Das ist ja Standard. Aus den Augen, aus dem Sinn. Soll sich halt der Nachfolger drum kümmern..
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Re: Literatur Vernehmungstechnik
Übrigens ganz toll wird es, wenn irgendwer mal anfängt die Akte "Neuzusortieren", dann aber die weiteren Ermittlungen einfach chronologisch ans Ende des Hauptbandes geheftet werden.
Ich erinnere mich immer an ein Umfangsverfahren mit einem Beweismittelordner "Überweisungsträger". Da waren aber leider nur so 2/3 der Überweisungsträger drin, der Rest war fröhlich zusätzlich in den Akten verteilt. Es war ein riesiges Chaos.
Ich erinnere mich immer an ein Umfangsverfahren mit einem Beweismittelordner "Überweisungsträger". Da waren aber leider nur so 2/3 der Überweisungsträger drin, der Rest war fröhlich zusätzlich in den Akten verteilt. Es war ein riesiges Chaos.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Literatur Vernehmungstechnik
Mit der e-Akte wird alles besser
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Re: Literatur Vernehmungstechnik
Das geht nicht anders - ist aber nicht so schlimm, wenn man (a) darauf hinweist und (b) einigermaßen zeitnah die Anklage folgt.
Dass ggf. auch noch im Zwischen- und Hauptverfahren weitere relevante Inhalte zur Akte gelanden lässt sich kaum verhindern.
Auch das ist noch besser, als wenn alle Überweisungsträger in den Akten verteilt wären, oder?
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Re: Literatur Vernehmungstechnik
Geht so. Es gab nicht für alle Fälle einen Überweisungsträger. Das heißt immer wenn einer fehlte, musste man den kompletten Beweismittelordner durchschauen und alle Blätter die danach kamen in der Hauptakte. Sonst hätte man den Aufwand zumindest nur einmal gehabt. Manchesmal wurde nämlich auch die neueren Überweisungsträger in den Beweismittelordner geheftet.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11