Ara hat geschrieben: ↑Samstag 31. August 2019, 14:53
Swann hat geschrieben: ↑Samstag 31. August 2019, 13:19
Ara hat geschrieben: ↑Samstag 31. August 2019, 11:57
Du hast doch mal wieder Argumentiert mit "Naheliegend" und "Allgemeinheit". Normalerweise ist der beweispflichtig, der solche Behauptungen aufstellt.
Dann kannst du ja deine Behauptung belegen, der größte Teil der Bevölkerung sei mit den Verjährungsfristen wie sie sind, einverstanden.
Ach so funktioniert das. Du behauptest irgendwas, der andere bezweifelt es und dann soll er es belegen... Tricky!
Du hast ja nicht lediglich meine Vermutung angezweifelt, sondern eine eigene aufgestellt. Die ich übrigens nicht bestätigt gefunden habe. Auf die Schnelle findet man bspw. eine Umfrage zur Verjährung von sexuellem Missbrauch und da möchten offenbar 87 % der Befragten die Verjährung ganz aufgehoben wissen:
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Wenn du den BGH und die hM mit deiner Ansicht überzeugt hast vielleicht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Habe selten so ein Presseaufkommen in Bonn am Landgericht erlebt. Es ist für die cum-Ex Verfahren auch eine gesonderte Kammer eingerichtet worden. Das erste Urteil dürfte richtungsweisend sein.
Es gibt sie noch, die eleganten Verbrechen. Diesen(Verwaister Link https://www.tagesspiegel.de/kultur/ermittlungen-um-michael-schultz-wie-der-berliner-galerist-mit-einem-gefaelschten-gemaelde-gerhard-richters-getrickst-haben-soll/25147428.html automatisch entfernt) ausführlichen Bericht über einen (mutmaßlich!) betrügerischen Berliner Galeristen genießt man am besten mit einer Auswahl Canapés und einem Glas Champagner.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
BGH, Urteil vom 31. Oktober 2019 – 1 StR 219/17: BGH bestätigt die Freisprüche der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank AG vom Vorwurf des versuchten Prozessbetruges
Ich weiß immer nicht, was ich von solchen Urteilen halten soll. Der "Tenor" lautet ja im Prinzip: Nicht genug Feststellungen getroffen (Vertragsabschluss, Geschädigter, Gewerbsmäßigkeit). Am Ende werden die Urteile noch länger, weil man als Unterinstanz nie weiß, worauf der BGH am Ende wert legen wird.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Ich weiß immer nicht, was ich von solchen Urteilen halten soll. Der "Tenor" lautet ja im Prinzip: Nicht genug Feststellungen getroffen (Vertragsabschluss, Geschädigter, Gewerbsmäßigkeit). Am Ende werden die Urteile noch länger, weil man als Unterinstanz nie weiß, worauf der BGH am Ende wert legen wird.
Wie man aus dem Beschluss schließen könnte, dass man noch mehr irrelevantes in die Urteile schreiben (bzw. einkopieren) sollte, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.
Überleg doch mal, wie diese Sachen zustande kommen? Glaubst du ernsthaft ein BE hat Lust knappe 600 Seiten zusammenzuschreiben oder gar nur zu kopieren? Das hat man doch in vermeintlich vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem BGH getan. Vermutlich wurde man schon ein paar Mal vom BGH aufgehoben, weil man nicht genug geschrieben hat.
Man kann sich jetzt hinstellen und meinen, die Kammer am LG bestehe eben nur Blöden, die es nicht auf die Kette kriegen. Kann so sein, kann aber auch sein, dass es der BGH manchmal einfach überspannt. Mein erster Gedanke ist halt: Der BGH erntet, was er säht.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
Zitat:
"Das Urteil hat gleichwohl Bestand, weil es dem Senat letztlich doch noch möglich war, aus der Vielzahl überflüssiger Ausführungen diejenigen herauszufiltern, derer es zum Beleg der jeweiligen Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche bedurfte."