Kanzlei Gesellschaftsrecht
Moderator: Verwaltung
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Re: Kanzlei Gesellschaftsrecht
Von meinen Freunden mit Staats und GK Noten sind jedenfalls einige ganz bewusst in kleinen Kanzleien unter 10 Anwälten. Und zwar ganz klar wegen der Arbeit und dem Rechtsgebiet das sie machen wollten.
Da Anforderungen in GK und Staatsnoten ähnlich sein dürften, dürften dort auch ungefähr gleich gute Leute arbeiten, während offensichtlich ist, dass die Anwaltschaft als Ganzes im Schnitt dann schlechtere Noten hat als der durchschnittliche Richter. Trotzdem ja kein Grund auf den Berufswunsch herabzuschauen. Wie gesagt werden auch viele richtig gute Leute Anwälte und es ist ja auch ein toller Beruf. Bei uns hatten es viele vor. Rest Justiz und StA. Einige wenige Verwaltung.
Da Anforderungen in GK und Staatsnoten ähnlich sein dürften, dürften dort auch ungefähr gleich gute Leute arbeiten, während offensichtlich ist, dass die Anwaltschaft als Ganzes im Schnitt dann schlechtere Noten hat als der durchschnittliche Richter. Trotzdem ja kein Grund auf den Berufswunsch herabzuschauen. Wie gesagt werden auch viele richtig gute Leute Anwälte und es ist ja auch ein toller Beruf. Bei uns hatten es viele vor. Rest Justiz und StA. Einige wenige Verwaltung.
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Re: Kanzlei Gesellschaftsrecht
Im Durchschnitt auf jeden Fall. Wenn die Arbeitsbedingungen (Arbeitzeiten, Partneroptionen, Weiterbildung etc.) vergleichbar sind, was bei Wirtschaftskanzleien regelmäßig der Fall ist, differenziert sich die Attraktivität für Bewerber in erster Linie anhand der Kohle. Das heißt, die Kanzleien, die am besten zahlen, haben im Schnitt auch die besten Bewerber.
Durchbrochen wird das durch Kanzleien, die im Hinblick auf Arbeitsbedingungen und Bezahlung gute Gesamtpakete schnüren.
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Re: Kanzlei Gesellschaftsrecht
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Re: Kanzlei Gesellschaftsrecht
Wobei ich ziemliche Bauchschmerzen damit habe, wie synonym hier "gute Noten" und "guter Anwalt" verwendet wird. Die Diskussion hatten wir zwar schon zig mal, aber ich bin nach wie vor absolut davon überzeugt, dass Noten vielleicht eine Art von Indizwirkung haben, aber diese pauschale Gleichsetzung einfach fehl geht. Dafür habe ich viel zu viele völlig unfähige "Anwälte" (oder angehende Anwälte) mit Spitzennoten gesehen, die in der Praxis auf ganzer Linie versagt haben.
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Re: Kanzlei Gesellschaftsrecht
Klar. Das trifft aber auf jeden juristischen Beruf. Es gibt auch schlechte Richter, Staatsanwälte, Unternehmensjuristen etc. mit guten Noten. Wer ein Doppel-Gut hat, wird aber statistisch eher ein guter Anwalt als derjenige, der nur ein zwei befriedigende Examina hat.Fyrion hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. Januar 2020, 10:26 Wobei ich ziemliche Bauchschmerzen damit habe, wie synonym hier "gute Noten" und "guter Anwalt" verwendet wird. Die Diskussion hatten wir zwar schon zig mal, aber ich bin nach wie vor absolut davon überzeugt, dass Noten vielleicht eine Art von Indizwirkung haben, aber diese pauschale Gleichsetzung einfach fehl geht. Dafür habe ich viel zu viele völlig unfähige "Anwälte" (oder angehende Anwälte) mit Spitzennoten gesehen, die in der Praxis auf ganzer Linie versagt haben.
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Re: Kanzlei Gesellschaftsrecht
Er wird i.S. von er hat das Zeug dazu. Mehr nicht. Die Halbwertszeit "guter Noten" wird überall überbewertet.Kasimir hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. Januar 2020, 10:48 Klar. Das trifft aber auf jeden juristischen Beruf. Es gibt auch schlechte Richter, Staatsanwälte, Unternehmensjuristen etc. mit guten Noten. Wer ein Doppel-Gut hat, wird aber statistisch eher ein guter Anwalt als derjenige, der nur ein zwei befriedigende Examina hat.
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Re: Kanzlei Gesellschaftsrecht
+1 Und das gilt nicht nur für Anwälte. Es gibt sicher ein gutes Indiz, aber Leute mit schlechten oder mittelmäßigen Noten können im Beruf besser sein als Leute mit Top Noten. Nur vermutlich seltener.Fyrion hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. Januar 2020, 10:26 Wobei ich ziemliche Bauchschmerzen damit habe, wie synonym hier "gute Noten" und "guter Anwalt" verwendet wird. Die Diskussion hatten wir zwar schon zig mal, aber ich bin nach wie vor absolut davon überzeugt, dass Noten vielleicht eine Art von Indizwirkung haben, aber diese pauschale Gleichsetzung einfach fehl geht. Dafür habe ich viel zu viele völlig unfähige "Anwälte" (oder angehende Anwälte) mit Spitzennoten gesehen, die in der Praxis auf ganzer Linie versagt haben.
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Re: Kanzlei Gesellschaftsrecht
Ich denke wir sind uns doch hier aber einig, dass es nur darum ging, wie juristisch gut wer ist. Einen guten Richter, Anwalt, blabla macht natürlich mehr aus. Die juristischen Fähigkeiten/Kenntnisse werden eben am Ehesten durch das Examen vergleichbar gemacht.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Kanzlei Gesellschaftsrecht
Kenntnisse ja, Fähigkeiten eben nicht zwingend. Aber ja, im Grunde sind wir uns hoffentlich einig.Sektnase hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. Januar 2020, 11:24 Ich denke wir sind uns doch hier aber einig, dass es nur darum ging, wie juristisch gut wer ist. Einen guten Richter, Anwalt, blabla macht natürlich mehr aus. Die juristischen Fähigkeiten/Kenntnisse werden eben am Ehesten durch das Examen vergleichbar gemacht.
Ich hab zum Beispiel bei den Kenntnissen zum Teil wirklich geschlampert im Ref und im Studium. Das sind aber Kenntnisse, die man sich nach einiger Zeit im Beruf dann doch aneignet. Über das juristische Potential sagen Kenntnisse immer nur bedingt was aus. Kenntnisse sind aber natürlich im Studium eine Notwendigkeit, um Vergleichsmaßstäbe zu schaffen und ohne juristische Kenntnisse gibt es auch keine juristischen Fähigkeiten.
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Re: Kanzlei Gesellschaftsrecht
Wobei m.E. die Korrelation z.B. beim Richteramt noch höher ist als beim Anwaltsberuf. Wer ein gutes Examen hat, schreibt im Durchschnitt sicher bessere Urteile, weil jedenfalls die "Bürotätigkeit" des Richters sehr viel mit dem Examen gemein hat; nur die Verhandlungsführung etc. kann da Schwierigkeiten bereiten. Bei einem Anwalt, der jetzt nicht nur als Angestellter Masseverfahren in seinem Büro bearbeitet, sondern echter Freiberufler/Partner/o.ä. ist, ist die juristische Befähigung dagegen wirklich nur notwendige, nicht hinreichende Voraussetzung. Wenn da die anderen Fähigkeiten nicht dazu kommen (Akquise, Verhandlungsgeschick, Personalführung, Vernetzung, betriebswirtschaftliches Denken usw.), wird man schwerlich ein "guter" Anwalt werden können.Kasimir hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. Januar 2020, 10:48Klar. Das trifft aber auf jeden juristischen Beruf. Es gibt auch schlechte Richter, Staatsanwälte, Unternehmensjuristen etc. mit guten Noten. Wer ein Doppel-Gut hat, wird aber statistisch eher ein guter Anwalt als derjenige, der nur ein zwei befriedigende Examina hat.Fyrion hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. Januar 2020, 10:26 Wobei ich ziemliche Bauchschmerzen damit habe, wie synonym hier "gute Noten" und "guter Anwalt" verwendet wird. Die Diskussion hatten wir zwar schon zig mal, aber ich bin nach wie vor absolut davon überzeugt, dass Noten vielleicht eine Art von Indizwirkung haben, aber diese pauschale Gleichsetzung einfach fehl geht. Dafür habe ich viel zu viele völlig unfähige "Anwälte" (oder angehende Anwälte) mit Spitzennoten gesehen, die in der Praxis auf ganzer Linie versagt haben.
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Re: Kanzlei Gesellschaftsrecht
Ich weiß nicht, ich bin jetzt noch nicht so lange Anwalt, gerade mal 2 Jahre, aber ich empfand fast alles, was ich im Ref gemacht habe als völlig überflüssig. Nichts davon hat mich auf meinen Job vorbereitet, auch nicht die dort erlernten Fähigkeiten. Könnte natürlich auch an dem Job liegen, wir arbeiten eher "wissenschaftlich", heißt viele Gutachten und fast nie Schriftsätze, geschweige denn Gerichtstermine. Wozu ich mich gequält habe irgendwelche sinnlos festgefahrenen Formulierungen auswendig zu lernen oder wie mir der tolle Skill Fälle ohne beck online zu lösen helfen soll, weiß ich nicht. Da fand ich das Studium und die Promotion hilfreicher, weil mir beides mehr "juristisches Handwerkszeug" beigebracht hat iSv. systematischer Arbeit am Gesetz. Alles was ich im zweiten gelernt habe, empfinde ich als hochgradig überflüssig und entsprechend weiß ich nicht, warum gerade auf diese Note so viel Wert gelegt wird.Sektnase hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. Januar 2020, 11:24 Ich denke wir sind uns doch hier aber einig, dass es nur darum ging, wie juristisch gut wer ist. Einen guten Richter, Anwalt, blabla macht natürlich mehr aus. Die juristischen Fähigkeiten/Kenntnisse werden eben am Ehesten durch das Examen vergleichbar gemacht.
Das würde ich auch eher glauben können. Immerhin hätte da das stumpfe Gepauke der ganzen Tenorierungen irgendwas gebracht. Umso frustierender, wenn man genau weiß, dass man 1. niemals Richter werden möchte, 2. auch Richter für sowas Vorlagen haben und es 3. Formularbücher gibt. So eine Verschwendung von Lebenszeit, das ärgert mich heute noch, wenn ich daran denke.Wobei m.E. die Korrelation z.B. beim Richteramt noch höher ist als beim Anwaltsberuf.
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Re: Kanzlei Gesellschaftsrecht
Ich fand das Ref mit 2. Examen deutlich hilfreicher für die richterliche Tätigkeit als das Studium. Aber mein 2. Examen ist auch besser als mein 1., deshalb muss ich das sagen
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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