Ohne genaue Kenntnis von dem Procedere in Hamm:sup hat geschrieben:
Situation sieht so aus:
Bewerber hat Assessment Center Termin und eine Woche danach ein Bewerbungsgespräch für eine Stelle, die ihn noch mehr interessiert.
Im Falle erfolgreichen Abschneidens beim AC wird man sich ja kaum eine Woche Bedenkzeit erbitten können, ohne auf größeres Unverständnis zu stoßen, oder?
Das OLG Hamm schreibt: "Noch am Abend des Einstellungstermins
werden die erforderlichen Formalitäten erledigt.
Dabei handelt es sich beispielsweise um Erklärungen zu
den persönlichen Verhältnissen sowie Belehrungen zur
Verschwiegenheitspflicht und zu einem möglichen zeitweiligen
Laufbahnwechsel in den staatsanwaltlichen Dienst."
Meine - vielleicht etwas seltsam klingende - Frage ist daher, ob man aus der Nummer theoretisch wieder raus käme?
Kann mir jemand beantworten, was zu den o.g. Formalitäten gehört? Wird man direkt vereidigt, oder wie geht es weiter?
Du kannst nur in öffentlicher Sitzung vereidigt werden. Die dürften auch in Hamm nicht mehr abends stattfinden.
Du kommst ohne Probleme aus der Nummer erst nicht mehr ganz einfach raus, wenn dir die Ernennungsurkunde ausgehändigt wurde. Würde mich wundern, wenn dies in Hamm binnen einer Woche geschieht. Bei uns ist mal einer zwei Tage vor der Übergabe der Urkunde abgesprungen. Die Übergabe der Urkunde fällt bei uns mit dem Dienstantritt zusammen.