Bewerbung GStA Düsseldorf
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf
Das scheint mir jetzt sehr von der Sicht des Gerichts geprägt.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf
Dann kannst Du mir ja vielleicht erklären, unter welchem Gesichtspunkt es sinnvoll ist, Seite um Seite zu füllen, anstatt sich eine halbe Stunde zu nehmen, den Sachverhalt zu sortieren und dann geordnet und konzentriert niederzuschreiben. Und wenn eine Seite anfängt, irgendwelche Nebenschauplätze zu eröffnen, fühlt sich die Gegenseite häufig herausgefordert, entsprechend darauf zu reagieren, worauf man wiederum reagieren muss.
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf
Nach meiner Erfahrung ist das Problem, das hatten wir schon mal an anderen Orts, dass schlicht nicht erkennbar ist, auf was es das Gericht ankommt. Vorsorge muss ich ja auch alle Nebenkriegsschauplätze bestreiten und das am besten substantiiert... Das ist halt das Problem der Präklusion verbunden mit dem Zurückhaltungsgebot des Gerichts. Gedankenlesen können die Anwälte aber auch nicht.Liz hat geschrieben: ↑Samstag 25. Januar 2020, 16:01 Dann kannst Du mir ja vielleicht erklären, unter welchem Gesichtspunkt es sinnvoll ist, Seite um Seite zu füllen, anstatt sich eine halbe Stunde zu nehmen, den Sachverhalt zu sortieren und dann geordnet und konzentriert niederzuschreiben. Und wenn eine Seite anfängt, irgendwelche Nebenschauplätze zu eröffnen, fühlt sich die Gegenseite häufig herausgefordert, entsprechend darauf zu reagieren, worauf man wiederum reagieren muss.
Mein Lieblingszivilverfahren von dem ich schon berichtet habe, hat so das Problem. Liegt aber auch daran, dass die Richterin den Sachverhalt nicht versteht und in ihren rechtlichen Hinweisen andauernd Kläger und Beklagter durcheinander bringt (nicht verschreibt, sondern tatsächlich im Sachverhalt glaubt das hätte X getan, dabei hat es Y getan und ändert den gesamten Sachverhalt). Ich hoffe da auf nen Richterwechsel irgendwann in den kommenden Jahren.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf
Der Rechtsanwalt arbeitet ja auch nicht für das Gericht. Der Mandant will das so und wenn er dann auch noch pro Stunde zahlt .Liz hat geschrieben: ↑Samstag 25. Januar 2020, 16:01 Dann kannst Du mir ja vielleicht erklären, unter welchem Gesichtspunkt es sinnvoll ist, Seite um Seite zu füllen, anstatt sich eine halbe Stunde zu nehmen, den Sachverhalt zu sortieren und dann geordnet und konzentriert niederzuschreiben. Und wenn eine Seite anfängt, irgendwelche Nebenschauplätze zu eröffnen, fühlt sich die Gegenseite häufig herausgefordert, entsprechend darauf zu reagieren, worauf man wiederum reagieren muss.
Als ob der Mandant es einem dankt, wenn man die Klage auf 2 Seiten macht. Der denkt man ist unfähig und sucht sich einen anderen Anwalt.
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf
@Ara: Der Witz in derartigen Verfahren ist, dass alles Mögliche vorgetragen wird, aber mitunter (evident) wesentliche Teile des Sachverhalts völlig unklar bleiben, was wahrscheinlich nicht passieren würde, wenn man sich einfach mal hinsetzen würde und chronologisch vortragen würde, was passiert ist, und sich dann überlegen würde, unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt dieser oder jener Aspekt von Relevanz sein könnte oder ob man ihn (gerade auf Klägerseite) vorerst ganz weglassen kann oder ihn erkennbar mit einer nachrangigen Gewichtung vorträgt. Und nur weil man nicht zu 100 % vorhersehen kann, worauf es dem Richter ankommen könnte, muss man ja noch lange nicht so völlig durcheinander vortragen. Wenn ich eine geordnete Darstellung habe, dann kann ich den aus meiner Sicht wesentlichen Vortrag ohne Probleme identifizieren und Nebensächliches zwar registrieren, aber im Übrigen ignorieren.
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf
Das Argument von Riven war gerade allerdings, der arme Anwalt werde nach RVG so schlecht bezahlt und sei deshalb quasi gezwungen, dem Gericht einen völlig wirren Sachvortrag abzuliefern. Wenn man den Mandanten beeindrucken möchte, füllt man eben noch ein paar Seiten mit Rechtsausführungen und Zitaten aus der Rechtsprechung.gola20 hat geschrieben: ↑Samstag 25. Januar 2020, 17:20Der Rechtsanwalt arbeitet ja auch nicht für das Gericht. Der Mandant will das so und wenn er dann auch noch pro Stunde zahlt .Liz hat geschrieben: ↑Samstag 25. Januar 2020, 16:01 Dann kannst Du mir ja vielleicht erklären, unter welchem Gesichtspunkt es sinnvoll ist, Seite um Seite zu füllen, anstatt sich eine halbe Stunde zu nehmen, den Sachverhalt zu sortieren und dann geordnet und konzentriert niederzuschreiben. Und wenn eine Seite anfängt, irgendwelche Nebenschauplätze zu eröffnen, fühlt sich die Gegenseite häufig herausgefordert, entsprechend darauf zu reagieren, worauf man wiederum reagieren muss.
Als ob der Mandant es einem dankt, wenn man die Klage auf 2 Seiten macht. Der denkt man ist unfähig und sucht sich einen anderen Anwalt.
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf
Ist doch schonmal die Frage, ob sich der Sachverhalt für den Anwalt überhaupt aufklären lässt. Und dann, ob das Ergebnis so toll wäre..
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Re: Bewerbung GStA Düsseldorf
Nunja, da kann man schon die Frage aufwerfen, wie das Gericht irgendwas aufklären können soll.