Zitieren, wenn Autor nur auf Anfangsseite verweist

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Sasasa
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Zitieren, wenn Autor nur auf Anfangsseite verweist

Beitrag von Sasasa »

Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage zum Zitieren.
Manchmal kommt es vor, dass ich jemanden zitieren möchte, der sich auf eine weitere Quelle wie Rspr. oder Lit. bezieht, aber nur die Anfangsseite zitiert. Wenn ich dann "unter Bezug auf ..." schreibe und die konkrete Seitenzahl nenne,also statt nur "BGH NJW 2010, 10" "BGH NJW 2010, 10, 12", ist dies dann korrekt? Oder darf ich an dieser Stelle nicht so konkret werden, weil es der Autor, auf den ich mich primär beziehe, auch nicht tut?
Vielen Dank für eure Hilfe.

LG
Sasasa
Brainiac
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Re: Zitieren, wenn Autor nur auf Anfangsseite verweist

Beitrag von Brainiac »

Wieso zitierst du nicht einfach die Primärquelle?
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
McLawster
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Re: Zitieren, wenn Autor nur auf Anfangsseite verweist

Beitrag von McLawster »

Brainiac hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2020, 11:39 Wieso zitierst du nicht einfach die Primärquelle?
Ich lese das so, dass es gerade um die Auseinandersetzung einer Person mit der jeweiligen Urteilspassage geht.

An den TE: Quasi als Negativ zu Braniacs Frage würde ich mich zunächst fragen, ob die Stelle in deiner "Sekundärquelle" nicht tatsächlich auch unabhängig von der Passage im Urteil geschrieben worden wäre, dann halt bloß ohne die Zitierung des Urteils (also eine Meinung, die schlichtweg unterstützt wird). In dem Fall könntest Du ja das Urteil ggf. zusätzlich oder als a.A. anführen, und zwar korrekt zitiert.

Sollte es zwingend in der Verknüpfung zitiert werden müssen, würde ich - ohne die Richtigkeit dieses Vorgehens beanspruchen zu wollen - die Primärfundstelle korrekt/konkret angeben. Nimm mal an, dein Autor hätte sich schlicht vertippt und bspw. einen anderen Entscheidungsband angegeben (BGHSt 53, 347 statt BGHSt 35, 347), dann würdest Du doch die richtige Katzenkönig-Entscheidung angeben. Insofern würde ich mich nicht sklavisch an die fremde Fußnote halten, sondern nur an den fremden Text.
Wenn Dir das zu unsicher ist, könntest Du auch "xyz, bezugnehmend auf BGH NJW 2010, 10, dort S. 12" schreiben.
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