Manches muss einfach gemeldet werden
Moderator: Verwaltung
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Ich würde jetzt die Nachfolge Masing
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/rheinland-pfaelzer-brocker-bundesverfassungsrichter-entscheidung-naht-100.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
nicht in den selben Topf wie die Stelle für Nahles sehen. Und für Nahles spricht letztlich, dass sie schon mal BMin war und entsprechende Führungserfahrung vorweisen kann. Wie wird die Stelle denn besoldet?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Auch ziemlich unsäglich, dass so jemand direkt vom Parteiamt zum Gerichtspräsident hochbefördert wurde.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Naja, Direktor des Landtags ist kein Parteiamt. Aber die Karriere des Herrn Brocker - zum Präsidenten eines Oberverwaltungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts befördert, obwohl er lediglich ein Jahr richterlicher Tätigkeit aufweisen konnte, und das an einem Amtsgericht - ist natürlich schon einigermaßen absonderlich und im Grunde ein Tiefschlag für die 3. Gewalt. Bei allem Wissen darum, dass ein Gerichtspräsident in erster Linie Verwaltungsaufgaben erfüllen und daher über entsprechende Erfahrung verfügen muss: Ein solches Amt sollte dennoch von Richterpersönlichkeiten besetzt werden und dazu zählt er sicherlich nicht.Suchender_ hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Mai 2020, 00:08 Auch ziemlich unsäglich, dass so jemand direkt vom Parteiamt zum Gerichtspräsident hochbefördert wurde.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
B6. Ist finanziell ein Abstieg für sie. In der Wirtschaft wäre sicherlich deutlich mehr drin gewesen.Tibor hat geschrieben: ↑Montag 11. Mai 2020, 23:37 Ich würde jetzt die Nachfolge Masing
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Dieser Jes Möller, der da auch im Rennen ist, muss wohl zwei Mal vom BVerwG als ungeeignet abgelehnt worden sein. Kann mir nicht vorstellen, dass man so eine Gurke durchsetzen kann, nur weil er Ossi ist.Tibor hat geschrieben: ↑Montag 11. Mai 2020, 23:37 Ich würde jetzt die Nachfolge Masing
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Slow motion: Der einsame Kämpfer für das richterliche Recht auf Langsamkeit ist mal wieder unterlegen:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-r ... hme-ruege/
Jetzt noch rasch das Verfassungsgericht behelligen und dann - diesmal ganz offiziell - in den Ruhestand.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Schuldeingeständnis? Die Strafsenate hätten einen schon 3 mal unterbrochen und wie n kleinen Schuljungen die Welt erklärtDer BGH-Senat unter Vorsitz von Barbara Mayen hörte sich die Vorwürfe ungerührt an, ohne darauf zu reagieren
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Nee, zivilrichterliche Klugheit: Was will man zu so einem Vorwurf auch groß sagen, außer dass man ihn für Unsinn hält? Also besser sich das mit stoischer Gelassenheit anhören und wenn sich die Gemüter wieder beruhigt haben, einfach weiter verhandeln, ohne auf die persönlichen Spitzen gegen das Gericht einzugehen. Im Übrigen gab es da schon eine Vorgeschichte mit einem völlig unnötigen Befangenheitsantrag im Jahr 2016 wegen der - nicht vom Senat verfassten - Pressemitteilung (https://www.lto.de/recht/job-karriere/j ... itsantrag/), wobei das auch nicht der erste Befangenheitsantrag in dem Verfahren war (s. nur https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/_denkblockaden-und-verfassungsbruch_-17684403.html (Verwaister Link automatisch entfernt)). Es war also im allseitigen Interesse, das schlichtweg zu ignorieren. Wenn man mal in ein paar Schriftsätze (findet man online) aus dem Verfahren reinliest, dann kann man sich gut vorstellen, dass der Senat doch einiges dazu anzumerken gehabt hätte, warum das Verfahren so lange dauert und was man von der Art der Verfahrensführung hält.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Das ist mE ein typischer "Im Ergebnis hat er ja eigentlich Recht, aber wo kämen wir denn da hin!"-Fall.Urs Blank hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Mai 2020, 20:30 Slow motion: Der einsame Kämpfer für das richterliche Recht auf Langsamkeit ist mal wieder unterlegen:
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Jetzt noch rasch das Verfassungsgericht behelligen und dann - diesmal ganz offiziell - in den Ruhestand.
Ich kenne nicht jede Entscheidung des Verfahrens im Detail, meines Wissens ist aber unstreitig, dass er tatsächlich überdurchschnittlich gründlich (und nicht nur langsam) arbeitet und knapp ein Drittel weniger schafft. Es soll nun trotzdem zumutbar bzw. mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar sein, ihn dazu zu verpflichten durchschnittliche Erledigungszahlen zu erreichen. Wenn also die Kollegen in der Vergleichsgruppe - die bei OLG-Richtern ja ziemlich klein ist - hypothetisch fachlich schlecht aber höchst zeiteffizient arbeiten würden soll man sich dem gefälligst anschließen...
Natürlich ist eine gewisse Schnelligkeit notwendig, wenn man aber nicht einmal am OLG so tief und ausführlich in die Materie einsteigen darf wie man es zur korrekten Abarbeitung für erforderlich hält ist es mit der Unabhängigkeit an dieser Stelle tatsächlich nicht weit her.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Die Frage ist, wie man das anders entscheiden kann. Jeder Richter darf sich so viel Zeit lassen, wie er will? Die Signalwirkung würde den Verfahrensbeteiligten wohl nicht zugute kommen. Hab mir das neue Urteil nicht angeschaut, aber am zweckmäßigsten scheint mir ein Warnschuss in Richtung Verwaltung und ihr ansonsten Recht geben..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Sehe ich genau wie Theopa.
Raum für eine Rüge wäre mE nur, wenn der Richter nachweislich deutlich weniger arbeitet (Zeiteinsatz) als andere und/oder seine Urteile trotz der niedrigeren Erledigungszahlen deutlich schlechter/oberflächlicher begründet wären als die seiner Kollegen. Das dürfte aber nicht nachweisbar sein.
Andernfalls erscheint es mir sehr bedenklich, eine arbiträre Vergleichsgruppe, die möglicherweise tatsächlich etwas oberflächlich oder mit überbetontem Fokus auf der Erledigung des Verfahrens (zulasten der Prozessgrundrechte) arbeitet, als Maßstab heranzuziehen.
Dahinter scheint ein, "die anderen Richter machen es doch auch so, das ist eben der praktisch begrenzten Zeit geschuldet, Raum für quasi wissenschaftliche Auseinandersetzungen bleibt in der Praxis nicht, den Kollegen fehlt wohl das richterliche Gespür, und außerdem habe ich auch so schnell gearbeitet, das ist nunmal so bei Gericht, ich lasse mir keine Oberflächlichkeit vorwerfen" zu stecken.
Raum für eine Rüge wäre mE nur, wenn der Richter nachweislich deutlich weniger arbeitet (Zeiteinsatz) als andere und/oder seine Urteile trotz der niedrigeren Erledigungszahlen deutlich schlechter/oberflächlicher begründet wären als die seiner Kollegen. Das dürfte aber nicht nachweisbar sein.
Andernfalls erscheint es mir sehr bedenklich, eine arbiträre Vergleichsgruppe, die möglicherweise tatsächlich etwas oberflächlich oder mit überbetontem Fokus auf der Erledigung des Verfahrens (zulasten der Prozessgrundrechte) arbeitet, als Maßstab heranzuziehen.
Dahinter scheint ein, "die anderen Richter machen es doch auch so, das ist eben der praktisch begrenzten Zeit geschuldet, Raum für quasi wissenschaftliche Auseinandersetzungen bleibt in der Praxis nicht, den Kollegen fehlt wohl das richterliche Gespür, und außerdem habe ich auch so schnell gearbeitet, das ist nunmal so bei Gericht, ich lasse mir keine Oberflächlichkeit vorwerfen" zu stecken.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Nunja, hier dürfte man ggf auch die Beurteilungen der anderen Kollegen (Referenzgruppe) heranziehen. Wenn diese gerade im Durchschnitt auch durchschnittliche Beurteilungen erhalten haben (einige über-, andere unterdurchschnittlich), dann dürfte deren durchschnittliche/gewichtete Erledigung gerade auch durchschnittlichen fachlichen Anforderungen am OLG genügen. Wahrscheinlich wird es noch einen Abschlag geben müssen, bevor man "angehalten wird mehr zu erledigen", bspw. wenn die Erledigungszahlungen mehr als xx% unter dem Durchschnitt der durchschnittlichen Referenzgruppe liegen. Anderes könnte m.E. nur gelten, wenn der weniger erledigende Kollege - unter Außerachtlassung der Erledigungszahlen - insgesamt überdurchschnittlich beurteilt wurde. Last but not least: Das OLG ist auch nicht der BGH nicht die letzte Instanz. Es wird aber im Instanzenzug auch ein Ausgleich zwischen inhaltlicher Korrektheit und Effektivität des Rechtsschutzes zu erwarten sein.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Umgekehrt ist die richterliche Tätigkeit auch kein Selbstzweck: Die Parteien haben einen Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit und dementsprechend ist den Parteien des konkreten Rechtsstreits wenig damit geholfen, wenn der Richter aus jeder Entscheidung eine Grundsatzentscheidung macht. Im ersten Urteil des LG Karlsruhe (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=20056) sind etwa die Zahlen aufgeführt - danach hat der Kollege nach einem Senatswechsel in 9 Monaten bei 64 Eingängen 18 Verfahren erledigt (auf 12 Monate hochgerechnet also 24 Verfahren), während sich sein Dezernatsbestand mehr als verdoppelt hat. Sein Dezernatsvorgänger hat in 3 Monaten auch 18 Verfahren erledigt und eine Kollegin mit einer halben Stelle hat in 12 Monaten 32 Verfahren erledigt. Wenn man bedenkt, dass sich ein Teil der Berufungen von selbst erledigt (weil unzulässig oder Rücknahme ohne Zutun des Gerichts), sind 2 Erledigungen pro Monat schon verdammt wenig.Theopa hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Mai 2020, 11:41 Natürlich ist eine gewisse Schnelligkeit notwendig, wenn man aber nicht einmal am OLG so tief und ausführlich in die Materie einsteigen darf wie man es zur korrekten Abarbeitung für erforderlich hält ist es mit der Unabhängigkeit an dieser Stelle tatsächlich nicht weit her.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Gibt es.
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