Annahme eigener Mandate als Associate
Moderator: Verwaltung
Re: Annahme eigener Mandate als Associate
Bei uns gibt es keine Wettbewerbsklausel und ich mach´ das einfach immer, auch auf Briefkopf. Natürlich sollte man Kollisionen prüfen, bevor man dem Nachbarn für`ne Flasche Wein hilft und dann den großen Oberpartner an der Kehle hat. Mir ist auch nie in den Sinn gekommen, dass man das nicht dürfte. Ist aber eine schöne Argumentation um weitläufige Verwandte abzuwimmeln ...
- Mr_Black
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate
Wer den Briefkopf der GK verwendet, der sollte auch auf diesem Briefkopf namentlich aufgeführt werden.Learned Hand hat geschrieben:Vielleicht hilft ja auch mal ein Blick in § 51 BRAO. Die gilt nämlich überraschenderweise auch für Anwälte in GK´en.Safira2007 hat geschrieben:In einer sehr großen (dt.) Kanzlei wird die gelegentliche Annahme eigener Sachen erlaubt - auch unter Verwendung des briefkopfes. Zudem weiß ich, dass in kleineren spezialisierten Kanzleien die Haftpflicht in gewissem Maße auch eigene (private) Fälle mitabdeckt, man also keine eigene Zusatzversicherung abschließen muss. Daher hatte ich dies als gar nicht so problematisch gesehen... Ein Glück, dass ich hier vorher nachgefragt habe!
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate
Schon klar, dass es nicht um die Veräußerung des vermieteten Mehrfamilienhauses unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Folgen für die mehrköpfige Erbengemeinschaft gehen sollte. Deshalb sprach ich ja von dem Kleinkram, der gelegentlich aus der Familie an einen herangetragen wird. Das Haftungsrisiko sollte also nicht nur deshalb überschaubar sein, weil der oder die Associate hervorragende Arbeit leistet.Asche hat geschrieben:1. Dass die Kanzlei dann dafür haftet
Das sollte eigentlich in den wenigsten Fällen ein Problem sein. Aber ich gebe Dir Recht, es mag entsprechende Fälle geben.Asche hat geschrieben:2. Dass die Kanzlei ihr Profil (Tätigkeitsgebiet) nicht "verwässern" will
Also zumindest wir teilen unseren Mandanten nicht mit, wie wir mit anderen Mandanten abrechnen...Asche hat geschrieben:3. Dass die Kanzlei ihre Stundensätze nicht unterlaufen will (Arg. des Mandanten: wenn man schon die Haftsache für lau macht, kann man das bei einer kleinen Handelsregistersache doch erst recht ...)
Davon abgesehen verstehe ich aber auch nicht so recht, weshalb die Fragestellerin eine private Zweitkanzlei betreiben möchte (oder darüber nachdenkt). Im Hauptberuf ist genug zu tun.
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate
Habe in meinem GK-Praktikum auch eine "Familienakte" in die Hand bekommen. Associate, völlig GK-fernes Mandat (Gewährleistungsfall ca. € 500), Briefkopf verwendet, kein Kanzlei-Az., Kollisionsprüfung durchgeführt.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
Re: Annahme eigener Mandate als Associate
Vielen Dank für all Eure Antworten!
Natürlich will ich keine "Zweitkanzlei" oder gar eine Konkurrenz zu meinem (potentiellen) Arbeitgeber schaffen. Es ging mir lediglich darum, wie MarioB schrieb, "die Oma aus der UHaft" zu holen oder mal aus dem Bekanntenkreis eine kleine Beratungssache anzunehmen, die eben (noch) nicht ins Profil der Kanzlei passen. Da ich mich derzeit vorallem bei Boutiquen vorstelle, fällt die Annahme eines über das Profil hinausgehendes Mandant mehr auf als bei Kanzleien, die ohnehin die ganze Palette von Rechtsbereichen anbieten.
Auch weiß ich, dass ich eine Haftpflicht abschließen muss. Oftmals wird diese vom AG gezahlt, weshalb ich mich fragte, ob diese auch privatere Sachen erfasst oder ich eine Zusatzversicherung abschließen muss.
Ich werde also nach Euren Beiträgen diese Frage nicht im Vorstellungsgespräch ansprechen, sondern schauen, wie es tatsächlich so gehandhabt wird und dann schauen, was noch geht. So wichtig ist mir diese Frage nun auch nicht, als dass ich mich hiermit aus dem Gespräch kegeln möchte...
Natürlich will ich keine "Zweitkanzlei" oder gar eine Konkurrenz zu meinem (potentiellen) Arbeitgeber schaffen. Es ging mir lediglich darum, wie MarioB schrieb, "die Oma aus der UHaft" zu holen oder mal aus dem Bekanntenkreis eine kleine Beratungssache anzunehmen, die eben (noch) nicht ins Profil der Kanzlei passen. Da ich mich derzeit vorallem bei Boutiquen vorstelle, fällt die Annahme eines über das Profil hinausgehendes Mandant mehr auf als bei Kanzleien, die ohnehin die ganze Palette von Rechtsbereichen anbieten.
Auch weiß ich, dass ich eine Haftpflicht abschließen muss. Oftmals wird diese vom AG gezahlt, weshalb ich mich fragte, ob diese auch privatere Sachen erfasst oder ich eine Zusatzversicherung abschließen muss.
Ich werde also nach Euren Beiträgen diese Frage nicht im Vorstellungsgespräch ansprechen, sondern schauen, wie es tatsächlich so gehandhabt wird und dann schauen, was noch geht. So wichtig ist mir diese Frage nun auch nicht, als dass ich mich hiermit aus dem Gespräch kegeln möchte...
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate
Mich würde diese Frage auch nochmal interessieren. Mandate für Freunde und Familie oder auch eigene Mandate (was, wenn man mal die Airline verklagen will oder den Umzugsunternehmer, Handwerker etc.)?
Ich wäre dabei gar nicht scharf auf den Briefkopf der (Groß)kanzlei - darf ich auch als RA auftreten ohne Briefkopf der Kanzlei?
Ich wäre dabei gar nicht scharf auf den Briefkopf der (Groß)kanzlei - darf ich auch als RA auftreten ohne Briefkopf der Kanzlei?
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate
Neinbenutzer5123 hat geschrieben: ↑Dienstag 7. Juli 2020, 12:55 Mich würde diese Frage auch nochmal interessieren. Mandate für Freunde und Familie oder auch eigene Mandate (was, wenn man mal die Airline verklagen will oder den Umzugsunternehmer, Handwerker etc.)?
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Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate
Im Außenverhältnis ja. Intern gibt es vllt arbeitsrechtlich Ärger.
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate
Gerade bei der Airline wäre ich in der GK super vorsichtig. Glaube, wenn Du irgendeinen Handwerker verklagst, dann stört das keinen weiter (wenn es vorher mit dem Partner abgesprochen wird).benutzer5123 hat geschrieben: ↑Dienstag 7. Juli 2020, 12:55 Mich würde diese Frage auch nochmal interessieren. Mandate für Freunde und Familie oder auch eigene Mandate (was, wenn man mal die Airline verklagen will oder den Umzugsunternehmer, Handwerker etc.)?
Ich wäre dabei gar nicht scharf auf den Briefkopf der (Groß)kanzlei - darf ich auch als RA auftreten ohne Briefkopf der Kanzlei?
Maßstab sind hier ja ggf. die sehr strengen US-Amerikanischen Konfliktregeln...
Gegebenenfalls kannst Du sonst dem Head of Germany/Europe/Irgendwas erklären, warum in GB oder den USA die Airline XY nicht mehr beraten werden darf...
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate
Sind das nicht eh verschiedene Gesellschaften? Wie streng ist das ami Berufsrecht?
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Re: Annahme eigener Mandate als Associate
Wahrscheinlich schon, aber nicht generell.
Ich bin kein Experte für amerikanisches Berufsrecht, weiß aber das GK eigene Abteilungen haben, um Konflikte bei Mandanten nach amerikanischem Recht zu vermeiden.
Gefunden habe ich folgendes:
" Das Tätigkeitsverbot besteht nicht nur, wenn die gegenläufigen Interessen aus derselben Rechtsangelegenheit erwachsen, sondern auch bei vollständig voneinander unabhängigen Angelegenheiten. Im Vordergrund der Regelung steht nämlich der Schutz der Loyalität des Rechtsanwalts zu seinem Mandanten."
https://www.soldaninstitut.de/fileadmin/user_upload/AO-2018-219_219..224.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Das ist auch meine Erfahrung mit dem Umgang. Ich würde niemals privat etwas gegen einen insbesondere US-amerikanischen Konzern vertreten, wenn ich in einer GK tätig wäre und der Conflict-Check nicht durchgeführt wurde.