Einstieg in Anwalt Schriftsätze-Schreiben

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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SplittVendo
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Beitrag von SplittVendo »

Hallo liebe Community,

nach meinem Referendariat habe ich zuerst als Sachbearbeiter gearbeitet.

Nun will ich daneben als Anwalt tätig sein. Trotz absolvierten Fachanwaltskurs im Arbeitsrecht habe ich in der Anwaltstation jedoch nur kleine Gutachten geschrieben. Auch die Ausbildung als Anwalt war nicht gerade umfangreich. :lmao:

-Wie könnte ich nun mir das Schreiben von Anwaltsschriftsätzen beibringen? Was kann man lesen, wie man es in der Praxis
macht? Es gibt ja zwischen dem Ref und dem Leben doch einen Unterschied ;) (Ich habe das Gefühl derzeit ganz viel Wissen zu haben, was aber alles nur theoretischer Natur ist)

- Wie habt ihr gelernt, was und in welcher Reihenfolge man z.B einen Schriftsatz erstellt oder eine Klageerwiderung erstellt? ( Zeit ist dabei ja auch Geld, es geht ja auch um Effektivität.

Derzeit traue ich mich die Anwaltstätigkeit nicht so zu, da ich mich eher vollgestopft mit theoretischen Wissen fühle.

Herzlichen Dank!
Split
Theopa
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Beitrag von Theopa »

Klausuren aus Reps dürften ein guter Anfang sein, den Teil mit den überflüssigen Rechtsausführungen kann man ja weglassen.

Ein Schriftsatz ist am Ende auch nicht mehr als die angewandte Theorie aus den Ref-Lehrbüchern: Welche Anspruchsvoraussetzungen bestehen, welche Tatsachen muss man dafür vortragen, was muss man beantragen, was muss unter Beweis gestellt werden / was muss ich bestreiten und wie substantiiert, wann gibt es eine sekundäre Darlegungslast bzw. wann werden Gegenbeweise nötig...

Wenn du dich daran hältst machst du nichts falsch, das dürfte zu Beginn das wichtigste sein.

Natürlich gibt es in der Praxis immer Besonderheiten, Bereichs- oder ortsübliche Vorgehensweisen und gewisse "Tricks", dafür hilft aber nur Erfahrung durch den Sprung ins kalte Wasser. Dann sind deine Schriftsätze eben anfangs etwas ungelenk oder du setzt zu viel Zeit ein, das gibt sich schon mit der Zeit.
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Blaumann
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Beitrag von Blaumann »

Such dir ein gutes Formularbuch, gern auch in Altauflage. Wir benutzen hier Vorwerk, Prozessformularbuch, Auflage 2019 mit dem ich zufrieden bin.

Da sind jede Menge Muster mit Praxisbeispielen drin, an denen Du dich orientieren kannst.

Ansonsten halt dich an die Grundregeln. Den Tatsachenvortrag klar und übersichtlich strukturieren. Deutlich machen, für welche Umstände die Beweisangebote gelten. Tatsachenvortrag vom Rechtsvortrag immer strikt trennen. Konsequent Urteilsstil anwenden.

Und nichts darauf geben, wie es "die Praxis" (angeblich) macht. Die macht es häufig genug falsch.

Edit: Noch ein Tipp, der nur meine persönliche Meinung darstellt: Halte deine Schriftsätze kurz und prägnant. Setze die schnelle Verständlichkeit deiner Schriftsätze an oberste Stelle. Gerichte haben wenig Zeit und Muße für Überflüssiges. Du willst, dass deine Botschaft ankommt.
Liz
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Beitrag von Liz »

Blaumann hat geschrieben: Mittwoch 2. September 2020, 09:55 Edit: Noch ein Tipp, der nur meine persönliche Meinung darstellt: Halte deine Schriftsätze kurz und prägnant. Setze die schnelle Verständlichkeit deiner Schriftsätze an oberste Stelle. Gerichte haben wenig Zeit und Muße für Überflüssiges. Du willst, dass deine Botschaft ankommt.
Dafür ist man als Richter in der Tat dankbar - und wenn es nicht kurz und prägnant geht, dann wenigstens gut strukturiert und gegliedert. Es gibt nichts Nervigeres, als wenn man mit einer wirren Mischung aus Tatsachen- und Rechtsvortrag konfrontiert ist, die man erstmal für sich mühevoll entwirren muss, um auch nur ansatzweise erahnen zu können, was einem der Schreiber eigentlich mitteilen möchte.
SplittVendo
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Beitrag von SplittVendo »

Blaumann hat geschrieben: Mittwoch 2. September 2020, 09:55 Such dir ein gutes Formularbuch, gern auch in Altauflage. Wir benutzen hier Vorwerk, Prozessformularbuch, Auflage 2019 mit dem ich zufrieden bin.

Da sind jede Menge Muster mit Praxisbeispielen drin, an denen Du dich orientieren kannst.

Ansonsten halt dich an die Grundregeln. Den Tatsachenvortrag klar und übersichtlich strukturieren. Deutlich machen, für welche Umstände die Beweisangebote gelten. Tatsachenvortrag vom Rechtsvortrag immer strikt trennen. Konsequent Urteilsstil anwenden.

Und nichts darauf geben, wie es "die Praxis" (angeblich) macht. Die macht es häufig genug falsch.

Edit: Noch ein Tipp, der nur meine persönliche Meinung darstellt: Halte deine Schriftsätze kurz und prägnant. Setze die schnelle Verständlichkeit deiner Schriftsätze an oberste Stelle. Gerichte haben wenig Zeit und Muße für Überflüssiges. Du willst, dass deine Botschaft ankommt.
Herzlichen Dank. Das Buch war für gut 100 EUR zu haben. Ist dann das Vorgehen sinnvoll, dass ich zuerst zB Hemmer oder Alpmann Skript zum Thema Schriftsätze nehme, dann mir ein Fallbuch mit Schriftsätzen (z.B Arbeitsrecht) kaufe und dann nochmal schaue wie das Formularbich das abbildet?

So wie ich das gelernt habe, gehört in die Klage ja gar keine Rechtsausführung. Sondern nur den der Klage stützenden Sachverhalt.
Ich gehe davon aus, dass ich trotzdem die Sache rechtlich komplett durchprüfen muss.

Man merkt, mir sind die Einzelschritte nicht klar, wohl weil ich das nie so gelernt habe. Mein Klausurschreib-System aus dem Ref ist nicht mehr so zielführend...
Sektnase
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Beitrag von Sektnase »

Wo lernt man das? Stichwort anwaltliche Vorsicht..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Blaumann
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Beitrag von Blaumann »

SplittVendo hat geschrieben: Mittwoch 2. September 2020, 14:07 So wie ich das gelernt habe, gehört in die Klage ja gar keine Rechtsausführung. Sondern nur den der Klage stützenden Sachverhalt.
Mitnichten. Die Benennung der anspruchsbegründenden Tatsachen ist das absolute Minimum. Selbstverständlich gehört in die Klageschrift eine rechtliche Würdigung. Je nach Problemstellung umfassend oder kurz. Unterlässt der Anwalt zielführende rechtliche Hinweise, insbesondere den Verweis auf günstige ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung, kann das einen Haftungsfall begründen.

Ganz einfache Regel: Betrachte den Schriftsatz - egal ob Klageschrift oder Erwiderung - als Blaupause für das von dir gewünschte Urteil.

Im günstigsten Fall dringst Du mit deiner Argumentation vollumfänglich durch und das Gericht bräuchte theoretisch nur von dir abzuschreiben.
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Tibor
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Beitrag von Tibor »

Blaumann hat geschrieben: Mittwoch 2. September 2020, 14:25 Ganz einfache Regel: Betrachte den Schriftsatz - egal ob Klageschrift oder Erwiderung - als Blaupause für das von dir gewünschte Urteil.
Im günstigsten Fall dringst Du mit deiner Argumentation vollumfänglich durch und das Gericht bräuchte theoretisch nur von dir abzuschreiben.
Genau: Antrag --> Tenor; Sachverhalt --> Tatbestand; Klagebegründung --> Entscheidungsgründe. Im Optimalfall konnte früher der Richter mit Spitzklammertechnik und wenigen Sätzen an Klage bzw. Klageerwiderung ein Urteil durch die Schreibkraft erstellen lassen.
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batman
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Beitrag von batman »

Früher, ja. Wie man hört, müssen manche Richter mittlerweile ihre Urteile selbst schreiben.
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Tibor
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Beitrag von Tibor »

batman hat geschrieben: Mittwoch 2. September 2020, 14:56 Früher, ja. Wie man hört, müssen manche Richter mittlerweile ihre Urteile selbst schreiben.
Das liegt nur an unzureichenden Anwaltsschriftsätzen.
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Beitrag von Sektnase »

batman hat geschrieben: Mittwoch 2. September 2020, 14:56 Früher, ja. Wie man hört, müssen manche Richter mittlerweile ihre Urteile selbst schreiben.
Jetzt kopiert man doch aus juris?!
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Beitrag von Strich »

So sehr dieses Verhalten der "faulen" Richter beläcchelt wird, so sollte man nicht übersehen, dass der Fall vor dem Schreiben bereits gelöst ist. Ich habe lieber einen Richter, der sich mehr Zeit für den Fall nehmen kann, weil er hinterher das Urteil in wenigen Minuten zusammenkopiert hat, als dass er jetzt mal eben dieses Rechtsproblem wegdrückt, weil er ja noch ein Urteil von drölftausend und einer Seite schreiben muss.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Beitrag von Liz »

Es hat jedenfalls keinen Mehrwert, wenn der Richter das, was ein OLG oder der BGH bereits einmal mit treffenden Worten niedergeschrieben hat, nochmals mit eigenen Worten neu formuliert. Die Gefahr, dass der Richter sich die Arbeit einfach macht und ggf einen Teil der Probleme geflissentlich ignoriert, dürfte in beiden Fällen bestehen. Ich finde es zB in Dieselverfahren auch eher mühsam, herauszufinden, ob die Parteien im konkreten Fall "neue" Argumente haben, zu denen ggf noch was geschrieben werden muss, oder ob es das "Standardurteil" mit angepassten Daten sein darf. Ich könnte mir vorstellen, dass es da Kollegen gibt, die pauschal ihr Musterurteil raushauen, solange es nur halbwegs passt und alle weiteren Besonderheiten ignorieren.
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