Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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denise_grabbe
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Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von denise_grabbe »

Hallo, ich bin gerade dabei einen Fall zu lösen und stehe gerade auf dem Schlauch. Es geht um die Corona Verordnung. Es geht um die Verfassungsbeschwerde von F. F ist eine demenzkranke Frau im Krankenhaus. Ihr Mann A ist vom Gericht als Betreuer zugeteilt und möchte als ihr Vertreter Verfassungsbeschwerde erheben weil sie durch die Verordnung keinen Besuch empfangen kann. In der Aufgabenstellung steht "hat die Verfassungsbeschwerde von F Aussciht auf Erfolg?". Jetzt bin ich etwas verwirrt dadurch das A der Vertreter ist aber die Beschwerde von F kommt. F ist ja nicht prozessfähig ist die Prüfung da schon beendet oder kommt es auf die Prozessfähigkeit von A an?
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen würde.
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Tibor
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von Tibor »

Hausarbeit?
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denise_grabbe
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von denise_grabbe »

Es ist an sich ein Fall füe eine Hausarbeit ja nutze es aber nur zum üben um meine Grunsrecht kentnisse aufzubessern also nichts was abgegeben werden soll.
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thh
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von thh »

denise_grabbe hat geschrieben: Montag 21. September 2020, 18:37In der Aufgabenstellung steht "hat die Verfassungsbeschwerde von F Aussciht auf Erfolg?". Jetzt bin ich etwas verwirrt dadurch das A der Vertreter ist aber die Beschwerde von F kommt. F ist ja nicht prozessfähig ist die Prüfung da schon beendet oder kommt es auf die Prozessfähigkeit von A an?
Welchen Zweck hätte ein Vertreter - hier: ein Betreuer -, wenn es bei Handlungen, die er für den Betreuten vornimmt, auf die Geschäfts- oder Prozessfähigkeit des Betreuten ankommt (der regelmäßig nicht - voll - geschäftsfähig ist, sonst hätte er ja keinen Betreuer)?

Warum hat die demenzkranke F überhaupt A als Betreuer? Welche Aufgaben soll A für F wahrnehmen?
denise_grabbe
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von denise_grabbe »

thh hat geschrieben: Montag 21. September 2020, 20:08
denise_grabbe hat geschrieben: Montag 21. September 2020, 18:37In der Aufgabenstellung steht "hat die Verfassungsbeschwerde von F Aussciht auf Erfolg?". Jetzt bin ich etwas verwirrt dadurch das A der Vertreter ist aber die Beschwerde von F kommt. F ist ja nicht prozessfähig ist die Prüfung da schon beendet oder kommt es auf die Prozessfähigkeit von A an?
Welchen Zweck hätte ein Vertreter - hier: ein Betreuer -, wenn es bei Handlungen, die er für den Betreuten vornimmt, auf die Geschäfts- oder Prozessfähigkeit des Betreuten ankommt (der regelmäßig nicht - voll - geschäftsfähig ist, sonst hätte er ja keinen Betreuer)?

Warum hat die demenzkranke F überhaupt A als Betreuer? Welche Aufgaben soll A für F wahrnehmen?
Dazu werden leider keine Angaben gemacht. Es steht dort nur das F demenzkrank ist und A deshalb ihr Betreuer. Es steht dort das A sich beschwert das er F nicht besuchen kann und ihre Gesundheit darunter leidet und er jetzt für sie Verfassungsbeschwerde erhebt. Hier steht aber nicht das F sich selbst darüber beschwert hätte. Deshalb frage ich mich ob ich in der Zulässigkeit nicht rausfliegen müsste weil es scheint als gehe es um die Interessen des A...
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thh
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von thh »


denise_grabbe hat geschrieben:
thh hat geschrieben: Montag 21. September 2020, 20:08 Welchen Zweck hätte ein Vertreter - hier: ein Betreuer -, wenn es bei Handlungen, die er für den Betreuten vornimmt, auf die Geschäfts- oder Prozessfähigkeit des Betreuten ankommt (der regelmäßig nicht - voll - geschäftsfähig ist, sonst hätte er ja keinen Betreuer)?

Warum hat die demenzkranke F überhaupt A als Betreuer? Welche Aufgaben soll A für F wahrnehmen?
Dazu werden leider keine Angaben gemacht. Es steht dort nur das F demenzkrank ist und A deshalb ihr Betreuer.
Dann wird wohl nichts daran vorbeiführen, sich zu diesen Fragen selbst Gedanken zu machen.
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von denise_grabbe »

thh hat geschrieben: Dienstag 22. September 2020, 18:37
denise_grabbe hat geschrieben:
thh hat geschrieben: Montag 21. September 2020, 20:08 Welchen Zweck hätte ein Vertreter - hier: ein Betreuer -, wenn es bei Handlungen, die er für den Betreuten vornimmt, auf die Geschäfts- oder Prozessfähigkeit des Betreuten ankommt (der regelmäßig nicht - voll - geschäftsfähig ist, sonst hätte er ja keinen Betreuer)?

Warum hat die demenzkranke F überhaupt A als Betreuer? Welche Aufgaben soll A für F wahrnehmen?
Dazu werden leider keine Angaben gemacht. Es steht dort nur das F demenzkrank ist und A deshalb ihr Betreuer.
Dann wird wohl nichts daran vorbeiführen, sich zu diesen Fragen selbst Gedanken zu machen.

Ich versteh ehrlich gesgat nicht qaeum hier so extrem unfreunelich und gehessig geantwortet wird. Natürlivh habe ich mir seober Gesnaken gemacht und recherchiert und bin in den fall jetzt auch tatsächlich weitwr gekommen. Aber ich bin auf ein peobelme gestoßen konnte es nicht lösen und habe freundlich nach eibem Rat gefragt bevor ich etwas falsch ksch verstehe und aich dies duech mein Studium zieht. Bevor man so eine Antwort gibt sollte man lieber gar nicht antworten wenn man nicht bereit ist jemandem zu helfen
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Tibor
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von Tibor »

Hilfe zur Selbsthilfe ist besser als Ghostwriting. Wenn du mit den Fragen von thh nichts anfangen kannst, dann hast du dich nicht wirklich in die Frage eingearbeitet.
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von denise_grabbe »

Ghostwriting bedeutet das jemand für einen etwas schreibt ich habe lediglich nach jemnadem gesucht der mir das problme erklärt
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Tibor
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von Tibor »

Und thh hat dir geschrieben, dass du mal überlegen sollst, warum es wohl in so einer Lage einen Betreuer gibt (was sind die Tatbestandsvoraussetzungen) und welche Aufgaben ein Betreuer so hat. Ganz abstrakt; es steht nicht im Sachverhalt. Und wenn du das Problem erkannt hast, dann weißt du auch, ob hier die Betreute oder der Betreuer klagen will und ob sie/er das darf/kann.
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von denise_grabbe »

Okay gut diskutieren macht auch keinen sinn die sache hat sich eh erledigt
Schönen abens noch
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Tibor
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von Tibor »

Und wie ist deine Lösung und warum?
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von scndbesthand »

Tibor hat geschrieben:Und wie ist deine Lösung und warum?
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Re: Prozessfähigkeit Verfassungsbeschwerde

Beitrag von thh »

denise_grabbe hat geschrieben: Dienstag 22. September 2020, 18:43Ich versteh ehrlich gesgat nicht qaeum hier so extrem unfreunelich und gehessig geantwortet wird.
Ich sehe nicht, was an Leitfragen, die zu der richtigen Antwort hinführen sollen, "extrem unfreunelich und gehessig" sein soll.
denise_grabbe hat geschrieben: Dienstag 22. September 2020, 18:43Bevor man so eine Antwort gibt sollte man lieber gar nicht antworten wenn man nicht bereit ist jemandem zu helfen
Die simple Antwort - "es kommt auf die Prozessfähigkeit des Betreuers an" - hätte Dir offensichtlich nicht geholfen, weil Du damit nicht verstanden hättest, warum das nur so sein kann. Wenn man etwas einigermaßen offensichtliches nicht sieht, hilft es oft, sich zu überlegen, was die Hintergründe sind.

Warum hat die demente F einen Betreuer? Weil sie ihre Angelegenheiten aufgrund ihrer Demenz nicht mehr selbst regeln kann. - Was soll der Betreuer für sie tun? Sie vertreten, ihre Angelegenheiten regeln und rechtliche Erklärungen für sie entgegennehmen und abgeben, als gesetzlicher Vertreter. - Welchen Sinn hätte es, wenn es auf die Prozeßfähigkeit von F ankommen würde, die ja regelmäßig fehlen wird, wenn F einen Betreuer hat - sonst hätte sie keinen? Keinen Sinn, denn dann wäre der Betreuer überflüssig. Also kann es wohl nicht auf die Prozessfähigkeit der F ankommen. Dafür muss man nicht recherchieren. Man kann - und sollte - das natürlich dennoch tun, wenn man Zeit und Gelegenheit hat, um das gefundene Ergebnis zu überprüfen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass ein solcher Gedankengang mehr hilft, als sich eine weitere Karteikarte zu schreiben ("wenn der Betreuer Verfassungsbeschwerde einlegt, weil die Betreute in ihren Grundrechten verletzt sei, kommt es auf die Prozessfähigkeit des Betreuers, nicht der Betreuten an").
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