Hallo zusammen,
ich vertiefe momentan meine Kenntnisse im öffentlichen Recht. Meine Frage lautet, ob man denn bei der Prüfung eines Eingriffs in die Berufsfreiheit ebenfalls erst unter dem klassischen/modernen Eingriffsbegriff subsumiert oder man direkt auf die 3-Stufen-Theorie eingeht. In Beispiellösungen im Internet bin ich nämlich kaum auf den klassischen Eingriffsbegriff hinsichtlich der Berufsfreiheit gestoßen.
Danke für eure Hilfe
Berufsfreiheit Art. 12
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Re: Berufsfreiheit Art. 12
Hallo!
Ich kenne es so, erst den Eingriff im Rahmen der Schranke zu prüfen und danach im Rahmen der Schranken- Schranke bei Verhältnismäßigkeit die 3- Stufen Theorie anzuwenden.
Ich kenne es so, erst den Eingriff im Rahmen der Schranke zu prüfen und danach im Rahmen der Schranken- Schranke bei Verhältnismäßigkeit die 3- Stufen Theorie anzuwenden.
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Re: Berufsfreiheit Art. 12
Ich kann mich dem anschließen. Wenn ich mich richtig erinnere, wird noch zwischen Berufswahl und Ausübung unterschieden.