Berufsfreiheit Art. 12

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Marko
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Berufsfreiheit Art. 12

Beitrag von Marko »

Hallo zusammen,

ich vertiefe momentan meine Kenntnisse im öffentlichen Recht. Meine Frage lautet, ob man denn bei der Prüfung eines Eingriffs in die Berufsfreiheit ebenfalls erst unter dem klassischen/modernen Eingriffsbegriff subsumiert oder man direkt auf die 3-Stufen-Theorie eingeht. In Beispiellösungen im Internet bin ich nämlich kaum auf den klassischen Eingriffsbegriff hinsichtlich der Berufsfreiheit gestoßen.

Danke für eure Hilfe
lawyola1996
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Registriert: Samstag 19. September 2020, 08:56

Re: Berufsfreiheit Art. 12

Beitrag von lawyola1996 »

Hallo!
Ich kenne es so, erst den Eingriff im Rahmen der Schranke zu prüfen und danach im Rahmen der Schranken- Schranke bei Verhältnismäßigkeit die 3- Stufen Theorie anzuwenden.
rewi45
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Re: Berufsfreiheit Art. 12

Beitrag von rewi45 »

Ich kann mich dem anschließen. Wenn ich mich richtig erinnere, wird noch zwischen Berufswahl und Ausübung unterschieden.
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