Zivilausbilder Hamburg

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

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Ara
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Ara »

In Hamburg war es viel besser mit der Strafstation: Am Tag der Einstellung erfährt man, ob man zur StA kommt oder zum AG (etwa 50:50 Verteilung). Die zur Staatsanwaltschaft kommen, können dann auf eine Liste sich eintragen und dort angeben in welche Abteilung sie gerne kommen möchten (Fünf absteigende Prioritäten). Am Nachmittag des ersten Tags begrüßte uns dann unsere AG-Leiterin und meinte "Ach Herr X, sie sind ja beim Kollegen Y oder?" "Ähm weiß ich nicht?" "Wie Sie kennen Ihre Ausbilder noch nicht? Wir haben schon mitgeteilt bekommen, welchen Referendar wir jeweils bekommen"... Nach der ersten Pause konnte sie uns dann allen sagen in welcher Abteilung wir sind.

Die komplette Liste auf die wir unsere Wünsche eintragen konnten waren schlicht Fake. Meine Ausbilderin hat mir später auch bestätigt, dass sie meine Unterlagen bereits hatte bevor der Einstellungstermin war und wir unsere Wünsche angeben konnten.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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thh
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von thh »

Sektnase hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 22:25Wieso sollte man etwas anbieten, dass keinem schützenswerten Zweck folgt, aber Arbeit macht?
Zweck des Referendariats ist eine praxisbezogene Ausbildung. Natürlich ist es ein schützenswerter Zweck, das Referendare in dieser Ausbildung im (ohnehin beschränkten) Rahmen des Möglichen eigene Schwerpunkte setzen können und nicht gezwungen sind, das zu nehmen, was jemand für sie auswürfelt. Mit derselben Argumentation müsste man sonst auch in der Verwaltungs- und Anwaltsstation (und im Grundsatz auch der Wahlstation) zwingende Zuweisungen vorsehen.
Sektnase hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 22:25Davon abgesehen wird so der mit dem meisten Wissen über die Ausbilder die besten Noten kriegen, nicht der fachlich beste.
Das fängt ja schon im Studium an, wo sich die Studenten unzulässigerweise Bundesländer, Universitäten und Schwerpunktbereiche aussuchen können. Richtigerweise müsste man das unterbinden: Wer Jura studieren möchte, wird einer Universität zugewiesen, bekommt einen Schwerpunktbereich ausgewählt, wird - wenn er das Referendariat machen möchte - auch dort einem Landgericht zugewiesen (nicht zwingend im Bundesland des Studiums) und absolviert dann seine Stationen dort, wo Vater Staat ihn hinschickt.

Wo kommen wir denn hin, wenn man in Studium und Referendariat eigene Schwerpunkte setzen oder gar Entscheidungen treffen dürfte! Am Ende verschafft sich da jemand noch einen Vorteil!!!11
Sektnase hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 22:25Wenn man aber schon über Sinn und Unsinn von solchen Regelungen spricht, dann ist "das ist halt so" eher meh.
Es bedarf m.E. keiner weiteren Ausführungen, dass Referendare im Rahmen des Möglichen ihre Ausbildung selbst bestimmen dürfen müssen. Es gibt keinen Grund, von dieser Möglichkeit bestimmte Stationen auszunehmen (aber natürlich schon gute und hier auch bereits genannte Gründe, insbesondere für die erste Station, aber auch für die Justizstationen generell zwar eine Auswahlmöglichkeit anzubieten, standardmäßig aber eine Zuweisung vorzunehmen).
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 22:58Die komplette Liste auf die wir unsere Wünsche eintragen konnten waren schlicht Fake. Meine Ausbilderin hat mir später auch bestätigt, dass sie meine Unterlagen bereits hatte bevor der Einstellungstermin war und wir unsere Wünsche angeben konnten.
Deswegen macht eine "Wunschauswahl" für die erste Station auch organisatorisch wenig Sinn. Hier hingegen ist die Strafstation die zweite Station, es ist also fast ein halbes Jahr Zeit; das genügt, um Wünsche zu äußern und trotzdem noch rechtzeitig vor Beginn der Station die Zuteilung vorzunehmen (zumal es ohnehin nur zwei Einstellungstermine im Jahr gibt).
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Sektnase »

Weshalb ich eine Wahl nach Rechtsgebieten oben explizit ausgenommen habe ;)
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Zivilausbilder Hamburg

Beitrag von Liz »

@Ara: sehr sinnvoll, den Referendaren erst ein Gefühl von Selbstbestimmung zu vermitteln, ohne die Ausbilder darauf einzuschwören, den Schein zu wahren :lmao:

Hier ist es übrigens organisatorisch so, dass man zu Beginn des Einführungslehrgangs erfährt, welchem Gericht man für die Zivilstation zugewiesen wird (Einflussmöglichkeit m. W. n. Null) und dann theoretisch 1-2 Wochen Zeit hat, beim jeweiligen Gericht Sonderwünsche anzumelden, die je nach Referendarsfreundlichkeit und Planungsgeschick des zuständigen Verwaltungsmitarbeiters Berücksichtigung finden.
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