Juniorprofessur Anforderungen

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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JMR
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Juniorprofessur Anforderungen

Beitrag von JMR »

Hallo zusammen,

hat jemand von euch Erfahrungswerte oder sonst Ahnung, was die Anforderungen an eine Juniorprofessur in Jura sind. In den Stellenausschreibungen werden meist drei Punkte gefordert:
1. Abgeschlossenes Hochschulstudium
2. Pädagogische Eignung
3. herausragende Qualität der Promotion (und nicht länger als 6 Jahre zurückliegend)

Meine Frage wäre nun, was unter 2. und 3. zu verstehen ist?
Meint 3. nur Summa cum Laude?
Und was bedeutet Pädagogische Eignung. Reicht es dabei wärend der Promotion Übungsleiter gewesen zu sein? Wenn ja könnte man doch sehr jung Juniorprofessor werden, was natürlich sehr interessant wäre.
Glaubt ihr, dass sich eine Bewerbung direkt nach der erfolgreichen Promotion lohnt?

Freue mich über jede Antwort und Anregung.

Danke schon mal!
JMR
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Tibor
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Re: Juniorprofessur Anforderungen

Beitrag von Tibor »

Hier bietet sich zunächst ein Gespräch mit dem Doktorvater an.
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Brainiac
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Re: Juniorprofessur Anforderungen

Beitrag von Brainiac »

zu 3.: scl!
zu 2.: Das dürfte eine Leerformel sein.

I.Ü.: Wie Tibor: Der DV wird Auskunft geben, ob Chancen einer Bewerbung bestehen.
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JMR
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Re: Juniorprofessur Anforderungen

Beitrag von JMR »

Danke schon mal. Mit meinem Doktorvater rede ich auf jeden Fall noch, möchte aber vorher schon etwas informiert sein. Kennt vielleicht jemand jemanden, der Juniorprofessor ist und deshalb noch genaueres dazu sagen kann?
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Tibor
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Re: Juniorprofessur Anforderungen

Beitrag von Tibor »

Als JunProf kommst du iE nur in Betracht, wenn dein DV in dir auch einen habil-fähigen Postdoc sieht. Mir sind entsprechend einige Personen bekannt, die am Lehrstuhl tätig waren, die Diss geschrieben haben und dann nach dem 2. Examen in die JunProf gewechselt sind. Da es nicht für jeden PostDoc eine Stelle geben kann, sollte das Ziel (Prof) frühzeitig angesprochen werden, die JunProf ist nur ein Teil des Weges dahin.
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Re: Juniorprofessur Anforderungen

Beitrag von mea parvitas »

zu 3. magna sollte/könnte auch reichen.

Bedenken werden sollte, dass Bewerber mit habil (und damit ggf. auch langjähriger Mehrerfahrung) im Bewerbungsverfahren nicht ausgeschlossen werden. Und da der Stellenmarkt in der Wissenschaft generell hart umkämpft ist, bewerben sich auch viele trotz/mit habil auf eine JunProf-Stelle. Damit konkurrierst du überwiegend mit Besserqualifizierten. Dass die Stelle eigentlich der Förderungen von jungen Wissenschaftlern (ggf auch insbesondere von Wissenschaftlerinnen) dient und man mit der JunProf-Stelle eigentlich gerade eine Abkehr vom strikten habil-Erfordernis beim Weg zum Prof etablieren wollte, gerät dabei schnell in Vergessenheit ...
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Tibor
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Re: Juniorprofessur Anforderungen

Beitrag von Tibor »

Kandidaten mit abgeschlossener Habil sind aber die Ausnahme. Gern genommen aber PostDoc mit klarem Habil-Vorhaben und ggf Chancen auf DFG Förderung etc.
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Julia
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Re: Juniorprofessur Anforderungen

Beitrag von Julia »

So kenne ich das auch. Zumindest im Strafrecht kenne ich keine*n habilitierte*n Kolleg*in auf einer Juniorprofessur - allein schon, weil auch die Unis keine Lust haben, im Zweifel alle zwei Jahre ein neues Verfahren für die Besetzung der Juniorprofessur zu machen.
mea parvitas
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Re: Juniorprofessur Anforderungen

Beitrag von mea parvitas »

Dann muss das kürzlich abgeschlossene Verfahren bei uns an der Fak. eine Ausnahme gewesen sein. Mehr als die Hälfte der Bewerber habilitiert. Den "Zuschlag" hat dann aber ein Bewerber bekommen, der _noch_ nicht habilitiert war.
Brainiac
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Re: Juniorprofessur Anforderungen

Beitrag von Brainiac »

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man die Habil während der Juniorprofessor macht. So jedenfalls die Handvoll mir bekannter Fälle...
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