LL.M. Großbritannien - Herkunftsbezeichnung / Brexit
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LL.M. Großbritannien - Herkunftsbezeichnung / Brexit
Hallo zusammen,
ich habe einen LL.M. aus dem Vereinigten Königreich und frage mich, ob ich künftig dahinter den Namen der Universität angeben muss. Bei akademischen Graden aus EU-Mitgliedstaaten ist das nicht notwendig.
Bei der Kultusministerkonferenz und dem bayerischen Wissenschaftsministerium heißt es:
"Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums,sowie Hochschulgrade des Europäischen Hoch-schulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung genehmigungsfrei geführt werden. Dies gilt auch für Hochschultitel, Hochschultätigkeitsbezeichnungen und Ehrengrade,sowie für Titel,die inländischen akademischen Graden gleich lauten oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind."
Auf der Seite der KMK heißt es ferner:
"Hinweis zum Brexit: Aufgrund des gesetzlich geregelten Übergangszeitraums werden im Vereinigten Königreich erworbene Hochschulgrade bis zum 31.12.2020 als in einem Mitgliedsstaat der EU erworbene Hochschulgrade behandelt."
Meine Interpretation ist: es kommt darauf an, dass der Hochschulgrad in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurde und nicht darauf, ob der Staat heute in der EU ist. Denn es geht darum, dass ein innerhalb der EU erworbener Hochschulgrad als genauso "vertrauenswürdig" und nicht erklärungsbedürftig anzusehen ist wie ein im Inland erworbener Hochschulgrad. Nachträgliche Änderungen der Umstände können hier keine Rolle spielen.
Deshalb fällt etwa ein Abschluss aus Ungarn aus dem Jahr 2000 nicht unter diese Regelung (hier gibt es aber evtl. zusätzliche Vereinbarungen), weil Ungarn damals nicht in der EU war. Dass es heute in der EU ist, sagt nichts über den damaligen Hochschulabschluss aus.
Ein Abschluss aus dem UK von 2010 fällt aber unter die Regelung, weil das UK damals in der EU war. Dass es nun nicht mehr in der EU ist, sagt nichts über den damaligen Hochschulabschluss aus.
Wie seht ihr das? Hat jemand dazu zusätzliche Auskunft erhalten?
Danke!
ich habe einen LL.M. aus dem Vereinigten Königreich und frage mich, ob ich künftig dahinter den Namen der Universität angeben muss. Bei akademischen Graden aus EU-Mitgliedstaaten ist das nicht notwendig.
Bei der Kultusministerkonferenz und dem bayerischen Wissenschaftsministerium heißt es:
"Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums,sowie Hochschulgrade des Europäischen Hoch-schulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung genehmigungsfrei geführt werden. Dies gilt auch für Hochschultitel, Hochschultätigkeitsbezeichnungen und Ehrengrade,sowie für Titel,die inländischen akademischen Graden gleich lauten oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind."
Auf der Seite der KMK heißt es ferner:
"Hinweis zum Brexit: Aufgrund des gesetzlich geregelten Übergangszeitraums werden im Vereinigten Königreich erworbene Hochschulgrade bis zum 31.12.2020 als in einem Mitgliedsstaat der EU erworbene Hochschulgrade behandelt."
Meine Interpretation ist: es kommt darauf an, dass der Hochschulgrad in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurde und nicht darauf, ob der Staat heute in der EU ist. Denn es geht darum, dass ein innerhalb der EU erworbener Hochschulgrad als genauso "vertrauenswürdig" und nicht erklärungsbedürftig anzusehen ist wie ein im Inland erworbener Hochschulgrad. Nachträgliche Änderungen der Umstände können hier keine Rolle spielen.
Deshalb fällt etwa ein Abschluss aus Ungarn aus dem Jahr 2000 nicht unter diese Regelung (hier gibt es aber evtl. zusätzliche Vereinbarungen), weil Ungarn damals nicht in der EU war. Dass es heute in der EU ist, sagt nichts über den damaligen Hochschulabschluss aus.
Ein Abschluss aus dem UK von 2010 fällt aber unter die Regelung, weil das UK damals in der EU war. Dass es nun nicht mehr in der EU ist, sagt nichts über den damaligen Hochschulabschluss aus.
Wie seht ihr das? Hat jemand dazu zusätzliche Auskunft erhalten?
Danke!
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Re: LL.M. Großbritannien - Herkunftsbezeichnung / Brexit
Unabhängig von allen rechtlichen Fragen würde ich bei einem LL.M. aus GB aus grundsätzlichen Erwägungen heraus stets die Ortsbezeichnung angeben, um nach außen hin zu signalisieren, dass es kein "deutscher" LL.M. ist, den man irgendwo an der Uni Osnabrück gemacht hat.
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Re: LL.M. Großbritannien - Herkunftsbezeichnung / Brexit
Da ist schon was dran. Auf der Website, LinkedIn etc. ist das auch ersichtlich, aber für Visitenkarten u.ä., wo der Name eher kompakt genannt wird, finde ich die Ortsangabe aber irgendwie sperrig und übertrieben.
- Tibor
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Re: LL.M. Großbritannien - Herkunftsbezeichnung / Brexit
Solange es nicht sowas schwer verdauliches wie Loughborough oder Worschestersoße ist...
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Re: LL.M. Großbritannien - Herkunftsbezeichnung / Brexit
Und was veranlasst dich zu dieser Aussage? Dein sprachästhetisches Empfinden? Der Loriot-Sketch? Das entbehrt doch der erforderlichen Substanz!
Niemand muss sich schämen, weil er den LL.M. nicht in Oxbridge oder an einer der besten Londoner Unis gemacht hat. Und bei denen dahinter sind die Abstände im Ansehen nicht so groß, wie manchmal suggeriert wird.
Also: Mut zu Nottingham, Warwick, North Cothelstone Hall und Co.!
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Re: LL.M. Großbritannien - Herkunftsbezeichnung / Brexit
Einfache aufgesetzte Witzigkeit. Manchen Foristen fehlt halt der Humordetektor für sowas; bei manchen ist er auch nur schlecht kalibriert. Ich kann aber nicht auf alle Foristen Rücksicht nehmen.
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Re: LL.M. Großbritannien - Herkunftsbezeichnung / Brexit
Selten so gelacht wie über die lachhaften Namen dieser lachhaften Provinzunis!
(Will heißen: Auch Humor kann sich Kritik verdienen).
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Egon Bahr 2013
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Re: LL.M. Großbritannien - Herkunftsbezeichnung / Brexit
Natürlich ist auch Humor Kritik ausgesetzt, dafür muss man Humor aber als solchen erkennen. Und dein vorletztes Posting lässt erkennen, dass du ihn nicht als solchen verstanden hast. Insoweit erkenne ich auch keine Humorkritik.
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Re: LL.M. Großbritannien - Herkunftsbezeichnung / Brexit
Du hast natürlich recht. Ich habe deine Worschestersoße völlig ernst genommen.
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Egon Bahr 2013