Hallo zusammen,
wenn man in einer Klausur aus Behördensicht die Situation hat, dass der VA auch einem Dritten bekanntgegeben werden soll (z.B. einem Nachbarn), wie würde man das dann im praktischen Teil der Klausur machen? Müsste man dann einen separaten Bescheid schreiben, der an den Dritten adressiert ist und einleitend so etwas schreiben wie "Sehr geehrte Frau Y, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich gegenüber Herrn X nachfolgenden Bescheid erlassen habe"?
Behördenklausur: Bekanntgabe des VA gegenüber Dritten
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Re: Behördenklausur: Bekanntgabe des VA gegenüber Dritten
Würde ich genauso angehen. Also ungefähr wie folgt einen eigenen Bescheid (ohne Tenor) schreiben, dem die Baugenehmigung beiliegt und der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.
Stadt [...]
Bauamt
Gegen PZU
Herr X
[Anschrift, ...]
Baugenehmigung betreffend das Grundstück [...]
hier: Drittbekanntgabe einer Baugenehmigung
Sehr geehrter Herr X,
mit diesem Schreiben gebe ich Ihnen den beigefügten Baugenehmigungsbescheid förmlich bekannt, mit dem ihrem Nachbarn Y das darin näher bezeichnete Bauvorhaben gestattet wird.
[Rechtsbehelfsbelehrung über Drittrechtsbehelf]
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. [...]
Anlage: Baugenehmigung vom 06.01.2021
Stadt [...]
Bauamt
Gegen PZU
Herr X
[Anschrift, ...]
Baugenehmigung betreffend das Grundstück [...]
hier: Drittbekanntgabe einer Baugenehmigung
Sehr geehrter Herr X,
mit diesem Schreiben gebe ich Ihnen den beigefügten Baugenehmigungsbescheid förmlich bekannt, mit dem ihrem Nachbarn Y das darin näher bezeichnete Bauvorhaben gestattet wird.
[Rechtsbehelfsbelehrung über Drittrechtsbehelf]
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. [...]
Anlage: Baugenehmigung vom 06.01.2021
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Re: Behördenklausur: Bekanntgabe des VA gegenüber Dritten
Alles klar, danke!