Gerüchterweise gehört es zur Tätigkeit von Juristen, auch mal so ein Buch wie einen Kommentar in die Hand zu nehmen oder so.
Insolvenz
Moderator: Verwaltung
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Re: Insolvenz
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Insolvenz
Ich fürchte, hier scheitert es schon am Blick ins Gesetz. 259.
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Re: Insolvenz
Das lässt sich nicht mit Sicherheit sagen.esprit hat geschrieben:Ist der Schuldner wegen der Aufhebung der insolvenz überhaupt schon wieder klagebefugt?
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Re: Insolvenz
Langweiler!Tibor hat geschrieben: Als Anwalt würde ich dieses Mandat nicht übernehmen, wenn ich weder von Insolvenzrecht noch von den strafrechtlichen Folgen Ahnung habe.
(Außerdem blieben sonst vermutlich nicht wirklich Mandate übrig.)
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Re: Insolvenz
Langsam wirds arg....
Lass die Finger davon, das kann dir ordentlich auf die Füße fallen. Das Insolvenzrecht ist ne Sache für sich. Dafür braucht es Erfahrung.
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Re: Insolvenz
Das Forum verfügt doch über reichlich Erfahrung?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Insolvenz
Diese Posts bringen meine Meinung gut zum Ausdruck.^^
Die Frage wurde hier wohl schon häufiger gestellt, aber sind wir sicher, dass es sich bei dem Auftreten des TE im Forum nicht um eine langfristige Performance handelt?
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Re: Insolvenz
Hä ich dachte es ist save, dass das Tibors Zweitacc ist?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Insolvenz
Safe.
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Re: Insolvenz
Ist er wieder klagebefugt?
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Re: Insolvenz
§ 259 Abs 1 Satz 2 InsO „Der Schuldner erhält das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.“
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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- Tibor
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Re: Insolvenz
Das lässt sich nicht mit Sicherheit sagen.
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Re: Insolvenz
Wenn der Schuldner um eine Verjährung zu hemmen ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet hat, bevor das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, war er dazu ohne Insolvenzverwalter nicht berechtigt und müsste meiner Meinung nach das MahnVerfahren nochmals durchführen so dass die Forderung verjährt ist, oder?
- Tibor
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Re: Insolvenz
Müsste man wissen, ob die Forderung zur Masse gehörte.
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