Ein Azubi kann wohl maximal 1 Jahr die Ausbildung verlängern; zählt das auch, wenn die erste Abschlussprüfung nicht besucht wurde? D.h. z.B. die erste Abschlussprüfung nach 4 Jahren Ausbildungszeit besucht wurde, und nicht schon nach 3,5 Jahren?
Eine Verlängerung der Ausbildungszeit muss wohl vom Azubi beim Ausbildenden beantragt werden. D.h. bei Nichtbeantragung einer Verlängerung endet der Vertrag nach dem Besuch der Abschlussprüfung, auch wenn das schon eine Wiederholungsprüfung war?
[ArbR] Wann endet das Ausbildungsverhältnis (Nichtbestehen der Abschlussprüfung)
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Re: [ArbR] Wann endet das Ausbildungsverhältnis (Nichtbestehen der Abschlussprüfung)
Eigene Gedanken (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen)?
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Re: [ArbR] Wann endet das Ausbildungsverhältnis (Nichtbestehen der Abschlussprüfung)
...wenn die gesetzlichen Regelungen eindeutig wären, hätte ich hier nicht schreiben müssen.
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Re: [ArbR] Wann endet das Ausbildungsverhältnis (Nichtbestehen der Abschlussprüfung)
Eigene Gedanken zur uneideutigen Rechtslage? Was ist uneindeutig? Wie kann man es verstehen? Welche Konsequenzen folgen aus den unterschiedlichen Auffassungen?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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