Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Moderator: Verwaltung
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Bei Einstellungen im Staatsdienst muss man doch bereits jetzt schon die Einzelnotenübersicht vorlegen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3246
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Ja, aber bei allen anderen Arbeitgebern kann man sich darauf verlassen, dass niemand allzu genau nachfragt, wie denn eigentlich die Einzelnoten waren.Tibor hat geschrieben:Bei Einstellungen im Staatsdienst muss man doch bereits jetzt schon die Einzelnotenübersicht vorlegen.
-
- Power User
- Beiträge: 564
- Registriert: Dienstag 17. November 2020, 18:25
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Ja, außerdem macht es mE (auch wenn das unzutreffend sein mag) psychologisch schon einen Unterschied, ob die Einzelnoten irgendwo existieren bzw auf einem formlosen Wisch mit eingereicht werden oder ob sie hochoffiziös auf dem Zeugnis selbst aufgeführt werden.
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3246
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Natürlich. Wenn ich die Information auf dem offiziellen Zeugnis aufgedrängt bekomme, dann nehme ich sie zwangsläufig zur Kenntnis ("oh, ausgerechnet in der Strafrechtsklausur nur 3 Punkte") und messe ihr eine Bedeutung bei.
-
- Super Power User
- Beiträge: 1328
- Registriert: Mittwoch 9. Juli 2014, 18:09
- Ausbildungslevel: RA
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Naja, man kann das auch positiv sehen: Wenn es dann eben "nur" Strafrecht mit 3 Punkten ist und der Rest weit darüber liegt ist der Ausrutscher deutlich sichtbar und der Zivil-/Ö-Rechtler freut sich über die im Schnitt sogar höheren Noten.
Am Ende hat eben nur derjenige einen Nachteil, bei dem die Gesamtnote die tatsächlichen Leistungen nicht gut wiedergibt: Genau um solche unzutreffenden Eindrücke zu verhindern wird das ganze ja vorgesehen sein.
Am Ende hat eben nur derjenige einen Nachteil, bei dem die Gesamtnote die tatsächlichen Leistungen nicht gut wiedergibt: Genau um solche unzutreffenden Eindrücke zu verhindern wird das ganze ja vorgesehen sein.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Welcher Fall wird häufiger in der Praxis vorkommen:
1) „Oh, in Strafrecht nur 3 und 5 Punkte in den Klausuren, das hat sie aber ordentlich runtergezogen, naja, ich hab Strafrecht schon immer gehasst. Also faktisch hätten Sie also 1-2 Punkte im Schnitt mehr gehabt.“
oder
2) „Warum haben sie gerade im Zivilrecht nur 7 und im Strafrecht in beiden Klausuren 13 Punkte? Da wir hier eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei sind, müssen wir das leider rausrechnen und damit sind Sie unter dem Schnitt. Tut mir leid.“
1) „Oh, in Strafrecht nur 3 und 5 Punkte in den Klausuren, das hat sie aber ordentlich runtergezogen, naja, ich hab Strafrecht schon immer gehasst. Also faktisch hätten Sie also 1-2 Punkte im Schnitt mehr gehabt.“
oder
2) „Warum haben sie gerade im Zivilrecht nur 7 und im Strafrecht in beiden Klausuren 13 Punkte? Da wir hier eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei sind, müssen wir das leider rausrechnen und damit sind Sie unter dem Schnitt. Tut mir leid.“
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3246
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Man kann ja auch gerade eine Klausur aus dem eigentlich besten Rechtsgebiet in den Sand setzen; blöd, wenn man sich dann ausgerechnet in diesem Bereich bewerben möchte. Und wenn man z. B. meine Einzelnoten im Examen anschaut, könnte man glauben, ich könnte ÖR...
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2278
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Falls die Frage rhetorisch gemeint war: Ich halte das nicht für trivial und würde jetzt einfach auf 1. tippen.Tibor hat geschrieben: ↑Donnerstag 4. März 2021, 19:58 Welcher Fall wird häufiger in der Praxis vorkommen:
1) „Oh, in Strafrecht nur 3 und 5 Punkte in den Klausuren, das hat sie aber ordentlich runtergezogen, naja, ich hab Strafrecht schon immer gehasst. Also faktisch hätten Sie also 1-2 Punkte im Schnitt mehr gehabt.“
oder
2) „Warum haben sie gerade im Zivilrecht nur 7 und im Strafrecht in beiden Klausuren 13 Punkte? Da wir hier eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei sind, müssen wir das leider rausrechnen und damit sind Sie unter dem Schnitt. Tut mir leid.“
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
-
- Power User
- Beiträge: 564
- Registriert: Dienstag 17. November 2020, 18:25
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Auch wenn ich fast keine echten Ausreißer hatte, bin ich persönlich kein großer Fan der Einzelnoten oder ihrer besonderen Berücksichtigung. Bekanntlich ist das Examen bereits jetzt voller Unwägbarkeiten. Die Einbeziehung vieler verschiedener Einzelnoten in die Gesamtnote verringert die Bedeutung des Zufallsfaktors zumindest ein bisschen.
Das Herausstellen der Einzelnoten kann dagegen zu einer völlig falschen Interpretation auf einer unzureichenden Datengrundlage führen. Eine Gesamtnote anhand von 6 Klausuren und 3 mündlichen Prüfern (Staatsteil erstes Examen) indiziert zumindest im Regelfall eine bestimmte Leistungsfähigkeit. Aber eine einzelne Note sagt so gut wie nichts aus. Ob man etwa in einer Strafrechtsklausur 5, 7 oder 12 Punkte hat, sagt ohne Kenntnis der anderen Noten m.E. meist so gut wie nichts über die Fähigkeiten des Prüflings aus, selbst im Strafrecht.
Ist nur Nahbereichsempirie, aber ich kenne z.B. eine Kandidatin, die im ersten Examen im Zivilrecht 4-13-14 hatte. Natürlich liegt es hier auf den ersten Blick nahe, die "4" als Ausrutscher zu werten. Aber die Menge an Daten ist schlicht zu klein, um eine sinnvolle Aussage zu treffen. Hätte sie die 4 im Strafrecht gehabt, würde so mancher meinen, sie sei eben in diesem Fach schwächer als in den anderen - es kann aber auch einfach die konkrete Klausur in die Hose gegangen sein. Einzelnoten führen schnell zu fehlerhaften Schlüssen über die Leistungsfähigkeit des Prüflings, gerade in einzelnen Fächern oder in der Relation zwischen den Rechtsgebieten ("Sie sind ja wohl besonders gut im ÖR" - Nein, es waren eben nur zwei Klausuren, die gut liefen)
(vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/Faulty_generalization)
Das Herausstellen der Einzelnoten kann dagegen zu einer völlig falschen Interpretation auf einer unzureichenden Datengrundlage führen. Eine Gesamtnote anhand von 6 Klausuren und 3 mündlichen Prüfern (Staatsteil erstes Examen) indiziert zumindest im Regelfall eine bestimmte Leistungsfähigkeit. Aber eine einzelne Note sagt so gut wie nichts aus. Ob man etwa in einer Strafrechtsklausur 5, 7 oder 12 Punkte hat, sagt ohne Kenntnis der anderen Noten m.E. meist so gut wie nichts über die Fähigkeiten des Prüflings aus, selbst im Strafrecht.
Ist nur Nahbereichsempirie, aber ich kenne z.B. eine Kandidatin, die im ersten Examen im Zivilrecht 4-13-14 hatte. Natürlich liegt es hier auf den ersten Blick nahe, die "4" als Ausrutscher zu werten. Aber die Menge an Daten ist schlicht zu klein, um eine sinnvolle Aussage zu treffen. Hätte sie die 4 im Strafrecht gehabt, würde so mancher meinen, sie sei eben in diesem Fach schwächer als in den anderen - es kann aber auch einfach die konkrete Klausur in die Hose gegangen sein. Einzelnoten führen schnell zu fehlerhaften Schlüssen über die Leistungsfähigkeit des Prüflings, gerade in einzelnen Fächern oder in der Relation zwischen den Rechtsgebieten ("Sie sind ja wohl besonders gut im ÖR" - Nein, es waren eben nur zwei Klausuren, die gut liefen)
(vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/Faulty_generalization)
-
- Super Power User
- Beiträge: 1559
- Registriert: Montag 10. März 2014, 08:03
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Ist das (überall) so?
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2278
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
LSA, Thüringen, Sachsen, SH, Bayern Yes
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Nicht überall, ich glaube in NRW nicht. In Bayern zumindest, wenn du Examen woanders gemacht haben, damit sie es auf die schwiergen bayerischen Verhältnisse umrechnen können: https://www.justiz.bayern.de/berufe-und ... sanwaelte/
In Berlin aber in jedem Fall für das 2. Examen: https://www.berlin.de/sen/justva/ueber- ... 261026.phpBitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nachfolgende Unterlagen bei:
...
wenn die Zweite Juristische Staatsprüfung außerhalb Bayerns abgelegt wurde: eine Bescheinigung der Prüfungsbehörde über die in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erzielten schriftlichen und mündlichen Einzelnoten,
...
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte in der vorgegebenen Reihenfolge in einer PDF-Datei bei:
...
Ablichtungen folgender Zeugnisse über
erstes und zweites Staatsexamen
(einschl. Einzelübersicht der Noten der II. Staatsprüfung)
...
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Super Power User
- Beiträge: 1559
- Registriert: Montag 10. März 2014, 08:03
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Ah, danke. Das war mir nicht bewusst. Auch wenn ich von der Umrechnung in BY schon gehört hatte, habe ich bisher nicht den entsprechenden Schluss gezogen.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 51
- Registriert: Montag 21. Dezember 2020, 10:24
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Gesamtnotenbildung im ersten Examen?
Bundesregierung gibt Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates ab, der die getrennte Ausweisung von Staats- und Scherpunktbereichsnote im 1. Examen nebst Streichung der Gesamtnote präferierte. Die BReg lehnt in ihrer Stellungnahme vom 24.03.2021 (dort S. 11) diesen Vorschlag unter Verweis auf die Bedeutung der Lehre und der Vermittlung der Lehrinhalte durch die Fakultäten. Die BReg hält die Streichung der Gesamtnote für ein Signal in die falsche Richtung. Infolge dieser Änderung könnten Studenten auf den Besuch von Vorlesungen zugunsten anderer Lernformen, zum Beispiel des Repetitoriums, verzichten.
Wenn die wüssten.
Wenn die wüssten.