Vernichtende Rezension

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Durchhaltevermögen
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Durchhaltevermögen »

Unabhängig von der sachlichen Kritik war es strategisch dumm, sich so viel Mühe zu geben mit einer Rezension, um dann vorhersehbar ins Messer zu laufen:

Unterstellt, die sachliche Kritik sei vollumfänglich begründet - die Polemik ist auf jeden Fall nicht zu rechtfertigen.
Es ist vorhersehbar, dass niemand oder fast niemand auf die sachlichen Punkte eingeht: Es ist ja viel leichter, die unzweifelhaft unangemessene Rhetorik zu kritisieren, um allein daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Kritik in der Sache nicht durch die Sache motiviert sei (und vermutlich ist die Kritik in der Sache auch nicht durch die Sache motiviert, sondern den Frust des Unterliegens im Berufungsverfahren).

Kaum jemand wird die Kritik in der Sache aufarbeiten: Erstens ist das mühsam (wer hat schon Lust, ein Buch über Strafrechtstheorie zu lesen); zweitens sind, nach erster Lektüre, zumindest einige Punkte, die angesprochen werden, wertungsabhängig ("optimal verwirklich" hat doch auch mal das BVerfG sinngemäß geschrieben); und drittens ist es "effektiver" (aus Sicht der öffentlichen Diskurses), die Angriffe in der Sache kleinzuhalten oder nicht mehr zu thematisieren und stattdessen sich mit dem Rezensenten zu befassen.

Wenn er die 19 Seiten verwendet hätte für knallharte freundliche, aber sachliche Kritik, wäre das viel effektiver gewesen. Und niemand hätte sich auf Twitter gemeldet.
Liz
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Liz »

Seit wann darf eine kritische Rezension nicht auch Stilmittel der Rhetorik nutzen, insbesondere wenn sich der Rezensent die Mühe gemacht hat, eine über 400-seitige Arbeit auf 19 Seiten detailliert auseinanderzunehmen? Und manche Aspekte scheinen mir auch besonders hervorhebenswert zu sein, wie etwa der Umstand, dass die Verf. Teile ihrer juristischen Promotion in den nachfolgenden Qualifikationsschriften zweit- und drittverwertet hat oder der Ertrag ihres USA-Aufenthalts nicht ernsthaft erkennbar ist.
Mir scheinen auch die vorhersehbaren Reaktionen aus der Twitter-Bubble kein Argument zu sein, jetzt auf jegliche Spitze zu verzichten. Die Rezension wäre bei Twitter auch nicht freundlicher aufgenommen worden, wenn sich Stuckenberg schlichtweg auf eine freundliche Mängelliste beschränkt hätte. Ich habe mir übrigens von jemandem, der die Habil nun teilweise gelesen hat, sagen lassen, dass Stuckenberg mit seiner inhaltlichen Kritik leider recht hat.
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famulus
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von famulus »

Darf sie ja. Die Rezension geht doch aber viel weiter als das - die hat schon eher den Anstrich einer bestmöglichen "Vernichtung" durch einen berufenen Mund, der in der Sache aus den von Durchhaltevermögen ja schon genannten Gründen einen sehr exklusiven, fast schon monopolistischen Stand hat. Das ist auch das Problem, das ich mit der Rezension bzw. der Situation habe: Kaum einer kann das fachlich wirklich beurteilen und somit "gewinnt" automatisch der alteingesessene Professor im Wege des Autoritätsarguments, der damit einen Freifahrtschein für fast jede Form erhält, in die er seine sachliche Kritik kleidet. Es kann alles stimmen, was er schreibt und es kann sogar sein, dass deshalb selbst sein vernichtender Stil nicht unangemessen ist. Aber man darf seinen komfortablen Ausgangspunkt dabei nicht ganz außer Acht lassen und wird ihm dann vorsichtshalber die größtmögliche Sachlichkeit bei der Kritik enpfehlen müssen, damit er sich selbst nicht angreifbar macht.
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Blaumann
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Blaumann »

Durchhaltevermögen hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 08:45 Wenn er die 19 Seiten verwendet hätte für knallharte freundliche, aber sachliche Kritik, wäre das viel effektiver gewesen. Und niemand hätte sich auf Twitter gemeldet.
Die Rezension wäre dann genauso wenig gelesen worden wie die Habilitationsschrift ( O:) @ Tibor).
Liz
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Liz »

@Famulus: Das Problem, dass ein renommierter Kollege bei der Rezension einer Arbeit einer jungen Kollegin einen Fachkunde-Bonus genießt, wird man nie beseitigen können. Und entweder legt der Rezensent auf 9 oder auch 19 Seiten en detail dar, warum die Arbeit wirklich von vorne bis hinten Mist ist, dann heißt es, er wolle mit seiner Erbsenzählerei vernichten, oder er macht es kursorisch, dann heißt es, er habe sich ja nur einige wenige Punkte herausgegriffen und mache jetzt aus unlauteren Motiven aus einer Mücke einen Elefanten, könne aber sonst eigentlich nichts vorweisen.

Mir scheint hier vor allem der Reflex einiger bedenklich, die Lektüre der Rezension quasi für entbehrlich zu halten, weil schon vorher feststeht, dass der alte weiße Mann das nur aus unlauteren Motiven macht, um die junge Kollegin fertig zu machen. Das war doch auch schön bei der Kuhlen-Rezension zu beobachten, wo dann vorgebracht wurde, es seien ja nur einige wenige Flüchtigkeitsfehler, auf denen Kuhlen herumreite.
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thh
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von thh »

famulus hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 10:25Das ist auch das Problem, das ich mit der Rezension bzw. der Situation habe: Kaum einer kann das fachlich wirklich beurteilen und somit "gewinnt" automatisch der alteingesessene Professor im Wege des Autoritätsarguments,
Ich habe gelernt, dass man - wenn man Fragen selbst fachlich nicht beurteilen kann - dann der Wissenschaft folgt, hier dann in der Person des Rezensenten.
famulus hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 10:25der damit einen Freifahrtschein für fast jede Form erhält, in die er seine sachliche Kritik kleidet.
Nun, wenn die Kritik fachlich zutreffend ist, dann erscheint mir eine scharfe Form geboten.

Davon abgesehen: wesentliche Teile der Kritik (so zum Beispiel, dass beide Promotionen und die Habilitation in nicht unerheblichem Umfang auf dieselben Text-Versatzstücke zurückgreifen, was nicht unzulässig ist, aber doch ein Geschmäckle hat, weil man üblicherweise verweist statt zu kopieren; so zum Beispiel die in der Rezension geschilderten ungewöhnlichen Auffassungen zur Bindung des Gerichts an die Anklage; so zum Beispiel die Selbstwidersprüche; so zum Beispiel der Ton, mit dem ober-, höchst- und verfassungsrichterliche Judikatur als rechtsirrig beiseitegewischt werden) lassen sich durch einen Juristen, wenn man das denn will, prüfen, Fundstellen sind ja angegeben.
famulus hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 10:25Es kann alles stimmen, was er schreibt und es kann sogar sein, dass deshalb selbst sein vernichtender Stil nicht unangemessen ist.
Fein. Dann wird man, bevor man sich zu seiner Rezension äußert, für sich diese Frage klären müssen, richtig?
famulus hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 10:25Aber man darf seinen komfortablen Ausgangspunkt dabei nicht ganz außer Acht lassen und wird ihm dann vorsichtshalber die größtmögliche Sachlichkeit bei der Kritik enpfehlen müssen, damit er sich selbst nicht angreifbar macht.
Je nun, bei noch im Amt befindlichen Bundesrichtern - die bei ihren öffentlichen Äußerungen einem besonderen Mäßigungsgebot unterliegen - wurde der nun gar nicht sachliche Stil durchaus gefeiert. Wie denn jetzt?
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von OJ1988 »

famulus hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 10:25 Darf sie ja. Die Rezension geht doch aber viel weiter als das - die hat schon eher den Anstrich einer bestmöglichen "Vernichtung" durch einen berufenen Mund, der in der Sache aus den von Durchhaltevermögen ja schon genannten Gründen einen sehr exklusiven, fast schon monopolistischen Stand hat. Das ist auch das Problem, das ich mit der Rezension bzw. der Situation habe: Kaum einer kann das fachlich wirklich beurteilen und somit "gewinnt" automatisch der alteingesessene Professor im Wege des Autoritätsarguments, der damit einen Freifahrtschein für fast jede Form erhält, in die er seine sachliche Kritik kleidet. Es kann alles stimmen, was er schreibt und es kann sogar sein, dass deshalb selbst sein vernichtender Stil nicht unangemessen ist. Aber man darf seinen komfortablen Ausgangspunkt dabei nicht ganz außer Acht lassen und wird ihm dann vorsichtshalber die größtmögliche Sachlichkeit bei der Kritik enpfehlen müssen, damit er sich selbst nicht angreifbar macht.
Du hast Recht mit dem "privilegierten Ausgangspunkt" des Rezensenten, der von der hohen Warte der eigenen Position und der damit einhergehenden Autorität aus spricht. Aber kann das zu mehr führen als dazu, dass man beim Lesen selbstkritisch hinterfragt, ob man der Rezension wegen ihres Inhaltes oder wegen der Stellung des Rezensenten zustimmt? M.E. hat es sich damit. Und inhaltlich (damit meine ich nicht den Tonfall) ist die Rezension bislang weder hier noch anderswo auch nur ansatzweise kritisiert worden, wahrscheinlich weil dafür einfach zu wenig Angriffsfläche besteht.

Aber wir werden es ja alle noch erleben, ob in 15-20 Jahren die gesamte Strafrechtswissenschaft auf Rostalskis neuen Tatbegriff rekurriert ;)
Zuletzt geändert von OJ1988 am Dienstag 20. April 2021, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
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famulus
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von famulus »

Ich widerspreche euch dreien da gar nicht. Der Punkt ist nur, dass das erforderliche "selbst beurteilen/klären" hier noch mehr als anderswo faktisch ausscheidet, weil es nahezu jedem am nötigen Grund- bzw. Nischenwissen und vor allen der Zeit mangeln dürfte, um hier beurteilen/klären zu können, wer von den beiden Fachidioten im Recht ist. Ich finde die Twitter-Reaktionen auch peinlich, halte aber den vorhersehbaren und nicht unbegründeten Reflex darauf "Aha, nur Kritik an der Form, nicht am Inhalt der Rezension" nicht für ganz abschließend angebracht.

(Fischer hat ja jetzt in seinen populistischen Kolumnen keine Wissenschaft betrieben, da waren die Themen schon so behandelt, dass auch jemand wie ich der Meinung sein durfte, sich ein Urteil erlauben zu können.)
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von OJ1988 »

famulus hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 11:52 Ich widerspreche euch dreien da gar nicht. Der Punkt ist nur, dass das erforderliche "selbst beurteilen/klären" hier noch mehr als anderswo faktisch ausscheidet, weil es nahezu jedem am nötigen Grund- bzw. Nischenwissen und vor allen der Zeit mangeln dürfte, um hier beurteilen/klären zu können, wer von den beiden Fachidioten im Recht ist. Ich finde die Twitter-Reaktionen auch peinlich, halte aber den vorhersehbaren und nicht unbegründeten Reflex darauf "Aha, nur Kritik an der Form, nicht am Inhalt der Rezension" nicht für ganz abschließend angebracht.

(Fischer hat ja jetzt in seinen populistischen Kolumnen keine Wissenschaft betrieben, da waren die Themen schon so behandelt, dass auch jemand wie ich der Meinung sein durfte, sich ein Urteil erlauben zu können.)
Ich kann auch nicht mit vertieften Kenntnissen über die Diskussion um den Tatbegriff in der deutschen Strafrechtswissenschaft im 19. Jahrhundert dienen, aber darum geht es doch auch nicht. Stuckenberg zeigt an mehreren Stellen einfach schlichte inhaltliche Widersprüche auf, die intersubjektiv nachvollziehbar sind, ohne dass man dafür Strafrechtsprof sein müsste.
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Strich »

Durchhaltevermögen hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 08:45 ...(und vermutlich ist die Kritik in der Sache auch nicht durch die Sache motiviert, sondern den Frust des Unterliegens im Berufungsverfahren).
...
Das halte ich für reine Spekulation. Er könnte auch einfach sein Fach lieben und sauer darüber sein, was so geschrieben wird.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Strich »

famulus hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 11:52 Ich widerspreche euch dreien da gar nicht. Der Punkt ist nur, dass das erforderliche "selbst beurteilen/klären" hier noch mehr als anderswo faktisch ausscheidet, weil es nahezu jedem am nötigen Grund- bzw. Nischenwissen und vor allen der Zeit mangeln dürfte, um hier beurteilen/klären zu können, wer von den beiden Fachidioten im Recht ist. Ich finde die Twitter-Reaktionen auch peinlich, halte aber den vorhersehbaren und nicht unbegründeten Reflex darauf "Aha, nur Kritik an der Form, nicht am Inhalt der Rezension" nicht für ganz abschließend angebracht.

(Fischer hat ja jetzt in seinen populistischen Kolumnen keine Wissenschaft betrieben, da waren die Themen schon so behandelt, dass auch jemand wie ich der Meinung sein durfte, sich ein Urteil erlauben zu können.)
Es tut mir leid, aber ich halte mich schon in der Lage dazu bestimmte rechtsphilosophische Ausführungen zum Strafrecht und zum deutschen Idealismus beurteilen zu können. Gerade die von mir in Bezug genommenen Zitate sind schlicht falsch. Ich wüsste auch nicht, wozu man die Habil dann noch lesen müsste. Wenn in einem Mathebuch für die Schule 1+1=2 auftaucht, brauche ich auch nicht das Buch zu lesen um zu wissen, dass das falsch ist. Es mag sein, dass das auf andere Punkte der Habil nicht zutrifft. Ich beziehe mich aber ausdrücklich auf die aufgezeigten Widersprüche (die er ausgiebig zitiert) und Zitate, die ich im Kontext in der von der Rezension dargestellten Umfang auch selbst beurteilen kann. Allein diese Dinge rechtfertigen m.E. die Vermutung, dass der Rezensent mit den anderen Dingen auch Recht hat.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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famulus
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von famulus »

Verstehe ich, aber warum tut dir das leid? :)

Ich habe die Rezension mit einigem Genuss gelesen und soweit ich ihr folgen kann, überzeugt sie mich auch. Zumindest mein Horizont ist in weiten Teilen bei einer Zwischendurchlektüre aber mehr als nur gestreift. :D
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von OJ1988 »

Strich hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 13:38 Es tut mir leid, aber ich halte mich schon in der Lage dazu bestimmte rechtsphilosophische Ausführungen zum Strafrecht und zum deutschen Idealismus beurteilen zu können. Gerade die von mir in Bezug genommenen Zitate sind schlicht falsch. Ich wüsste auch nicht, wozu man die Habil dann noch lesen müsste. Wenn in einem Mathebuch für die Schule 1+1=2 auftaucht, brauche ich auch nicht das Buch zu lesen um zu wissen, dass das falsch ist. Es mag sein, dass das auf andere Punkte der Habil nicht zutrifft. Ich beziehe mich aber ausdrücklich auf die aufgezeigten Widersprüche (die er ausgiebig zitiert) und Zitate, die ich im Kontext in der von der Rezension dargestellten Umfang auch selbst beurteilen kann. Allein diese Dinge rechtfertigen m.E. die Vermutung, dass der Rezensent mit den anderen Dingen auch Recht hat.
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Durchhaltevermögen »

Zur Klarstellung: Ich halte es angesichts der auch sachlichen Hinweise in der Rezension für ernsthaft möglich, dass die Habilitationsschrift fachlichen Anforderungen nicht genügt. Die Kritik ist ja mit Belegen und Argumenten versehen.

Aber unterstellt, alles an der Kritik sei richtig und die Habilitationsschrift sei nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist:
Die übertriebene Polemik (warum abdriften mit NS-Anspielungen? Soviel Selbstdisziplin sollte man 2021 haben) ist dennoch etwas, was man dem Rezensenten entgegen halten muss. Ich finde auch, dass die Schwelle gelegentlicher Spitzen überschritten ist.

Und in der öffentlichen Wahrnehmung wird eher das Gegenteil dessen eintreten, was sich der Rezensent erhofft hat. Die fachliche Leistung der Habilitandin wird in den Hintergrund rücken und die Umstände und Form der Kritik in der Vordergrund. Jeder, der diese Habil ggf. auch rezensieren wollte, wird darüber zweimal nachdenken.

Eine möglicherweise schlechte bis unbrauchbare Leistung wird so in potenziell weitem Umfang gegen berechtigte Kritik immunisiert, weil solche Kritik die Gefahr birgt, der Urheber der Kritik stelle sich in die Nähe des "verbitterten weißen alten mysoginistischen Mannes" (überspitzt).

Warum nicht wie folgt: "Leider belegt die Autorin ihren Standpunkt nicht mit Belegen...Ich bedauere, dass es der Autorin stets misslingt, das Problem X richtig zu erfassen und zu beschreiben; auch ihr Lösungsvorschlag ist leider nicht mit Argumenten unterfüttert. Erstaunlich ist die Äußerung: ***. Sie steht in grundlegendem Widerspruch zu ***.
Im Ergebnis freue ich mich für die Autorin persönlich, dass sie ein Buch veröffentlicht hat. Die Bewertung mit summa kann ich nicht nachvollziehen. Ich hätte folgende Bewertung ins Auge gefasst: Wenn die Punkte A, B und C überarbeitet worden wären, denke ich, dass ein rite noch im Bereich des Vertretbaren liegt.

Kann man vielleicht noch schöner formulieren, aber ich glaube, dann hätte es wesentlich weniger Widerhall gefunden.
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Strich
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Re: Vernichtende Rezension

Beitrag von Strich »

OJ1988 hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 15:07
Strich hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 13:38 Es tut mir leid, aber ich halte mich schon in der Lage dazu bestimmte rechtsphilosophische Ausführungen zum Strafrecht und zum deutschen Idealismus beurteilen zu können. Gerade die von mir in Bezug genommenen Zitate sind schlicht falsch. Ich wüsste auch nicht, wozu man die Habil dann noch lesen müsste. Wenn in einem Mathebuch für die Schule 1+1=2 auftaucht, brauche ich auch nicht das Buch zu lesen um zu wissen, dass das falsch ist. Es mag sein, dass das auf andere Punkte der Habil nicht zutrifft. Ich beziehe mich aber ausdrücklich auf die aufgezeigten Widersprüche (die er ausgiebig zitiert) und Zitate, die ich im Kontext in der von der Rezension dargestellten Umfang auch selbst beurteilen kann. Allein diese Dinge rechtfertigen m.E. die Vermutung, dass der Rezensent mit den anderen Dingen auch Recht hat.
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Sorry ich bin heute schon durch ^^ 1+1=3 sollte das heißen. Ja der geht auf meinen Nacken. Es sei gesagt, dass ich mitgelacht habe :D
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