Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
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Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Nach dem MoPeg soll die Anwalts GmbH&CoKG kommen. Bzgl. Angst vor GewSt:
Warum entprägt man sie nicht einfach? Dann ist nur die GmbH gewerbesteuerpflichtig (aber die erzielt ja keine Einkünfte), und die KG ist noch nicht einmal IHK-pflichtig in diesem Fall.
Übersehe ich etwas?
Warum entprägt man sie nicht einfach? Dann ist nur die GmbH gewerbesteuerpflichtig (aber die erzielt ja keine Einkünfte), und die KG ist noch nicht einmal IHK-pflichtig in diesem Fall.
Übersehe ich etwas?
- Tibor
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Ich meine nein.
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Was ist da der Vorteil gegenüber normaler GmbH oder PartG?
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Transparente Besteuerung.
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Wenn ich mal groß bin, dann lerne ich auch Steuerrecht
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Ja, aber nicht die GmbH.
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Was bitte bedeutet steuerliche Transparenz? Muss nicht auch ne GmbH ne Steuererklärung abgeben ^^
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Eine Kapitalgesellschaft ist steuerlich intransparenz --> sie erzielt eigene Erträge und muss diese versteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer). Nur das Nachsteuergewinn steht als Dividende zur Verfügung der Gesellschafter und wird durch Abgeltungsteuer nochmals belastet.
Eine Personengesellschaft ist steuerlich transparent --> auf Ebene der PersGes wird zwar ein Gewinn ermittelt und vom zuständigen Finanzamz festgestellt, er wird aber nur bei den dahinter stehenden Gesellschaftern besteuert. Entsprechend sind Entnahmen auch steuerlich unerheblich.
Aber: Der Gesetzgeber plant gerade für bestimmte PersGes eine Optionsmöglichkeit zur KSt, also zur Intransparenz.
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Intransparenz klingt schlechter?
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Ist der Vorteil der GmbH und Co. KG nicht gerade der, dass ich sie "entprägen" (durch Aufnahme einer natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafterin) und dadurch Gewerbesteuer vermeiden kann?
Zuletzt geändert von OJ1988 am Donnerstag 22. April 2021, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Kommt drauf an.
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Ja, aber nur weil die GmbH & Co. KG in der klassischen Variante (GF-befugnis nur der Komplementärin) fiktiv gewerbliche Einkünfte erzielt. Eine bspw. Meier & Schmitz KG würde natürlich die Einkünfte erzielen, die sie tatsächlich erzielt. So auch die Schmitz & Meier oHG / GbR / PartG.
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Ach interessant, danke.Tibor hat geschrieben: ↑Donnerstag 22. April 2021, 14:44Eine Kapitalgesellschaft ist steuerlich intransparenz --> sie erzielt eigene Erträge und muss diese versteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer). Nur das Nachsteuergewinn steht als Dividende zur Verfügung der Gesellschafter und wird durch Abgeltungsteuer nochmals belastet.
Eine Personengesellschaft ist steuerlich transparent --> auf Ebene der PersGes wird zwar ein Gewinn ermittelt und vom zuständigen Finanzamz festgestellt, er wird aber nur bei den dahinter stehenden Gesellschaftern besteuert. Entsprechend sind Entnahmen auch steuerlich unerheblich.
Aber: Der Gesetzgeber plant gerade für bestimmte PersGes eine Optionsmöglichkeit zur KSt, also zur Intransparenz.
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Re: Anwalts-GmbH & Co KG und Angst vor Gewerbesteuer
Das ist doch schon durch, oder irre ich? Die Optierung zur KSt sollte man sich in der Praxis genau überlegen. Da liegen schon einige Minenfelder drin, mein Liebling § 6 AStG.
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