Ausländische Normtexte

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Lawlesslawlessness
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Ausländische Normtexte

Beitrag von Lawlesslawlessness »

Halle Leute!
Es geht um die Verwendung von US- Gesetzen in einer Examenshausarbeit. Soll ich den Normtext in Deutsche übersetzen oder im Original
behalten?

Zwar würde ich bei TBM etc., wenn ich Bezug darauf nehme oder subsumiere etc., mit deutscher Entsprechung arbeiten, aber ich möchte die Vorschrift ja auch einführen. Da stellt sich mir die Frage, ob ich die gesamte Norm dann im Originallaut oder eben, so gut es geht, übersetzt einbringe?

Evtl. wäre sogar die Verwendung einer deutschen Entsprechung bei der Arbeit an der Norm falsch?
Weiß da jemand was genaues?

Danke!
Omnimodofacturus
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Re: Ausländische Normtexte

Beitrag von Omnimodofacturus »

M.E. muss da der Originalwortlaut in jedem Fall auftauchen.

Eine deutsche "Arbeitsübersetzung" würde ich allenfalls in einer Fußnote unterbringen.
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