Richterbesoldung
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Re: Richterbesoldung
Ich bin nun nicht daran beteiligt gewesen, die "Grundsätze des Berufsbeamtentums" festzulegen und mir fehlt es, offen gesagt, auch an Einblick, um dessen anschließende Entwicklung en détail nachzuvollziehen. Ich muss also mutmaßen.
Tibor hat schon recht, wenn er sagt, dass man mein Argument ja auch auf andere Konstellationen anwenden müsste und es dort weniger plausbibel erscheint (so verstehe ich ihn jedenfalls). Ich denke hier hat der Gesetzgeber sich selbst ins Knie geschossen, denn wenn er die Ehepartner seiner höherbesoldeten Beamten unterstützt, muss er dies nach Gleichheitsgesichtspunkten eben auch bei allen anderen tun.
Eine Alimentation "von unten" ergibt allerdings keinen Sinn, denn es geht ja nicht ausschließlich um reine Beamten-Ehen (die kriegen z.B. vermutlich gerade wegen der besoldungsimmanenten Ehegattenalimentation den Familienzuschlag nur 1x gezahlt), sondern in der Mehrzahl der Fälle wohl um die Bindung zwischen Beamten und Nicht-Beamten.
Ich empfinde das auch nicht als ambivalent. Die "Amtsangemessenheit" der Alimentation ist ein abstraktes, aufoktroyiertes Ding und nicht Ergebnis irgendwelcher gewerkschaftlicher Bemühungen. Wenn der Gesetzgeber (vulgo: Das Volk) der Ansicht ist ein Richter benötige Summe X um seine hoheitlichen Aufgaben in angemessener Weise erfüllen zu können, mag das für den Betroffenen letztlich zwar "bequem" sein, es liegt aber gerade nicht in seiner Verantwortung.
Es liegt folglich auch nicht in seinem Ermessenspielraum diese Summe bewusst (im Rahmen seiner individuellen Freiheit) durch Heirat zu unterschreiten. In letzter Konsequenz müsste man ihm deshalb - im Interesse der Allgemeinheit - die Verbindung untersagen, oder ihn aus dem Amt entfernen. Beides nicht wirklich gangbare Optionen.
@Theopa: Kurioserweise hat sich der Gesetzgeber ja nun selbst in die Situation gebracht, dass man die "Amtsangemessenheit" tatsächlich "greifen" kann, indem er ein Existenzminimum definiert hat. Genau darauf bauen die Urteile nun auf und berücksichtigen dabei sogar die, auch von dir vorgebrachte, Kritik an den unterschiedlichen Lebensverhältnissen innerhalb Deutschlands. Ein RiAG Huber wird also künftig wohl tatsächlich mehr bekommen, als sein Kollege RiAG Müller im Fichtelgebirge (was ja auch richtig ist).
Tibor hat schon recht, wenn er sagt, dass man mein Argument ja auch auf andere Konstellationen anwenden müsste und es dort weniger plausbibel erscheint (so verstehe ich ihn jedenfalls). Ich denke hier hat der Gesetzgeber sich selbst ins Knie geschossen, denn wenn er die Ehepartner seiner höherbesoldeten Beamten unterstützt, muss er dies nach Gleichheitsgesichtspunkten eben auch bei allen anderen tun.
Eine Alimentation "von unten" ergibt allerdings keinen Sinn, denn es geht ja nicht ausschließlich um reine Beamten-Ehen (die kriegen z.B. vermutlich gerade wegen der besoldungsimmanenten Ehegattenalimentation den Familienzuschlag nur 1x gezahlt), sondern in der Mehrzahl der Fälle wohl um die Bindung zwischen Beamten und Nicht-Beamten.
Ich empfinde das auch nicht als ambivalent. Die "Amtsangemessenheit" der Alimentation ist ein abstraktes, aufoktroyiertes Ding und nicht Ergebnis irgendwelcher gewerkschaftlicher Bemühungen. Wenn der Gesetzgeber (vulgo: Das Volk) der Ansicht ist ein Richter benötige Summe X um seine hoheitlichen Aufgaben in angemessener Weise erfüllen zu können, mag das für den Betroffenen letztlich zwar "bequem" sein, es liegt aber gerade nicht in seiner Verantwortung.
Es liegt folglich auch nicht in seinem Ermessenspielraum diese Summe bewusst (im Rahmen seiner individuellen Freiheit) durch Heirat zu unterschreiten. In letzter Konsequenz müsste man ihm deshalb - im Interesse der Allgemeinheit - die Verbindung untersagen, oder ihn aus dem Amt entfernen. Beides nicht wirklich gangbare Optionen.
@Theopa: Kurioserweise hat sich der Gesetzgeber ja nun selbst in die Situation gebracht, dass man die "Amtsangemessenheit" tatsächlich "greifen" kann, indem er ein Existenzminimum definiert hat. Genau darauf bauen die Urteile nun auf und berücksichtigen dabei sogar die, auch von dir vorgebrachte, Kritik an den unterschiedlichen Lebensverhältnissen innerhalb Deutschlands. Ein RiAG Huber wird also künftig wohl tatsächlich mehr bekommen, als sein Kollege RiAG Müller im Fichtelgebirge (was ja auch richtig ist).
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Re: Richterbesoldung
Jein. Denn die Frage, wie viel Geld ein Beamtenehepaar zur Verfügung haben soll, kann der Staat unmittelbar beantworten und da ist dann die Frage, ob die Kombination R1 + A8 dann 2x R1 zur Verfügung haben soll (auch wenn der Ehepartner mit A8 nur halbtags oder gar nicht arbeitet?) oder ob die Amtsangemessenheit der Besoldung nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass der besserverdienende Partner „selbstverständlich“ ein paar Abstriche machen wird, um mit seinem Partner einen möglichst hohen gemeinsamen Lebensstandard zu haben. Wenn man diese Fragen für Beamtenehepaare beantwortet hat, kann man sich überlegen, wie man ggf auf Verdienstunterschiede bei Verbindungen zwischen Beamten und Nicht-Beamten reagiert.Pumba hat geschrieben: ↑Montag 1. Februar 2021, 23:24
Eine Alimentation "von unten" ergibt allerdings keinen Sinn, denn es geht ja nicht ausschließlich um reine Beamten-Ehen (die kriegen z.B. vermutlich gerade wegen der besoldungsimmanenten Ehegattenalimentation den Familienzuschlag nur 1x gezahlt), sondern in der Mehrzahl der Fälle wohl um die Bindung zwischen Beamten und Nicht-Beamten.
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Re: Richterbesoldung
Hat der Gesetzgeber das denn wirklich mal irgendwo "gemeint"? Denn es ist ja der Gesetzgeber, der die Richter möglichst niedrig besolden willPumba hat geschrieben: ↑Montag 1. Februar 2021, 23:24 Wenn der Gesetzgeber (vulgo: Das Volk) der Ansicht ist ein Richter benötige Summe X um seine hoheitlichen Aufgaben in angemessener Weise erfüllen zu können, mag das für den Betroffenen letztlich zwar "bequem" sein, es liegt aber gerade nicht in seiner Verantwortung.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Richterbesoldung
Egal was du nimmst, nimm weniger davon.Pumba hat geschrieben: ↑Montag 1. Februar 2021, 23:24 Ich empfinde das auch nicht als ambivalent. Die "Amtsangemessenheit" der Alimentation ist ein abstraktes, aufoktroyiertes Ding und nicht Ergebnis irgendwelcher gewerkschaftlicher Bemühungen. Wenn der Gesetzgeber (vulgo: Das Volk) der Ansicht ist ein Richter benötige Summe X um seine hoheitlichen Aufgaben in angemessener Weise erfüllen zu können, mag das für den Betroffenen letztlich zwar "bequem" sein, es liegt aber gerade nicht in seiner Verantwortung.
Es liegt folglich auch nicht in seinem Ermessenspielraum diese Summe bewusst (im Rahmen seiner individuellen Freiheit) durch Heirat zu unterschreiten. In letzter Konsequenz müsste man ihm deshalb - im Interesse der Allgemeinheit - die Verbindung untersagen, oder ihn aus dem Amt entfernen. Beides nicht wirklich gangbare Optionen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Richterbesoldung
Guter Punkt! Ich schätze so wird Tibor das gemeint haben und ich habe ihn bloß falsch verstanden.
Vermutlich wird das auch so, oder so ähnlich gemacht worden sein. Man kann jetzt allerdings nicht mit den aktuellen Bezügen rechnen, da diese ja bereits das Ergebnis einer solchen Betrachtung sind. Und zum anderen gehe ich davon aus, dass man weder jeden denkbaren Fall der Spreizung abdecken wollte, noch könnte.
Abseits der Beamtenpaare gäbe es allerdings die Fallkonstellation "Beamter + Sozialhilfeempfänger". Wie ginge das zusammen? Den Beamten darf man nicht auf Sozialhilfe verweisen, den Ehepartner müsste dieser aber unter Hinweis auf §1360 BGB durchfüttern. Wenn nun aber der Beamte im Eingangsamt bloß Anspruch auf Grundsicherung + 15% für sich selbst hätte (keine Elfenbeinturmkacke), wäre er mit Ehepartner plötzlich schlechter dran, als wäre er selbst Sozialhilfeempfänger.
Vor vielen Dekaden werden sich Leute dazu Gedanken gemacht haben, ja. Die Besoldungsordnungen sind ja nicht "gottgegeben"
Ich nehme nicht für mich in Anspruch hier "der Weisheit letzter Schluss" zum Besten zu geben. Ich mag den Austausch von Gedanken und nehme gerne die Gelegenheit wahr, meinen Horizont um andere Meinungen zu erweitern. Das kann gern kontrovers geschehen, aber deine wiederholten Tiefschläge gegen mich persönlich empfinde ich einfach nur als unwürdig. Lass das doch bitte
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Re: Richterbesoldung
Was soll denn sowas, das ist doch peinlich.Kasimir hat geschrieben: ↑Dienstag 2. Februar 2021, 10:09Egal was du nimmst, nimm weniger davon.Pumba hat geschrieben: ↑Montag 1. Februar 2021, 23:24 Ich empfinde das auch nicht als ambivalent. Die "Amtsangemessenheit" der Alimentation ist ein abstraktes, aufoktroyiertes Ding und nicht Ergebnis irgendwelcher gewerkschaftlicher Bemühungen. Wenn der Gesetzgeber (vulgo: Das Volk) der Ansicht ist ein Richter benötige Summe X um seine hoheitlichen Aufgaben in angemessener Weise erfüllen zu können, mag das für den Betroffenen letztlich zwar "bequem" sein, es liegt aber gerade nicht in seiner Verantwortung.
Es liegt folglich auch nicht in seinem Ermessenspielraum diese Summe bewusst (im Rahmen seiner individuellen Freiheit) durch Heirat zu unterschreiten. In letzter Konsequenz müsste man ihm deshalb - im Interesse der Allgemeinheit - die Verbindung untersagen, oder ihn aus dem Amt entfernen. Beides nicht wirklich gangbare Optionen.
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Re: Richterbesoldung
Um dem Thema eventuell eine positivere Note zu geben, möchte ich hiermit allen danken, dass ihr das Thema so ausführlich diskutiert! Ohne euch wären mir die beiden Entscheidungen des BVerfG aus dem letzten Jahr weiter unbekannt geblieben. Ich habe als Betroffener gleich im Dezember Widerspruch gegen die Besoldung im Kalenderjahr 2020 eingelegt (https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/d ... erfuegung/). Sollte dabei etwas rumkommen, stoße ich in Gedanken auf euch an.
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Re: Richterbesoldung
Gut so!Nicco77 hat geschrieben: ↑Dienstag 2. Februar 2021, 15:25 Um dem Thema eventuell eine positivere Note zu geben, möchte ich hiermit allen danken, dass ihr das Thema so ausführlich diskutiert! Ohne euch wären mir die beiden Entscheidungen des BVerfG aus dem letzten Jahr weiter unbekannt geblieben. Ich habe als Betroffener gleich im Dezember Widerspruch gegen die Besoldung im Kalenderjahr 2020 eingelegt (https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/d ... erfuegung/). Sollte dabei etwas rumkommen, stoße ich in Gedanken auf euch an.
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Re: Richterbesoldung
Für NRW scheint sich der Widerspruch nach dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien gelohnt zu haben
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Re: Richterbesoldung
Marge, wir haben drei Kinder und kein Geld. Können wir nicht drei Geld und keine Kinder haben?Versicherungsnehmer hat geschrieben: ↑Montag 10. Mai 2021, 18:37 Für NRW scheint sich der Widerspruch nach dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien gelohnt zu haben
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Re: Richterbesoldung
Ist das schön. Je fleißiger der Beamte im Schlafzimmer ist, umso mehr Steuergelder werden für ihn aufgewendet. Normale Menschen passen ihre Kinderanzahl an das Gehalt an. Hier passt sich das "Gehalt" der Kinderanzahl an.
- Tibor
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Re: Richterbesoldung
Du willst ja nur nicht das gottgegebene Alimentationsprinzip verstehen!
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Richterbesoldung
Blöd nur, dass die Blagen futtern wie verrückt
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Re: Richterbesoldung
Findet ihr nicht, dass Richter viel mehr Geld verdienen sollten? Immerhin bekommen auch Anwälte deutlich mehr.
@Tibor
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