Richterbesoldung
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Re: Richterbesoldung
Ich hab nie "feste Arbeitszeit" benutzt. Der zitierte Beitrag spricht von "Beamtenbesoldung" allgemein. Auch Staatsanwälte kriegen R1.
Da es für Richter eine Teilzeitregelung gibt, existiert auch zumindest implizit eine erwartete Arbeitszeit. Keine Lust zu schauen ob es explizit geregelt ist.
Es mag keine feste Arbeitszeit geben und auch keine Arbeitszeiterfassung. Das sind aber verschiedene Dinge.
Da es für Richter eine Teilzeitregelung gibt, existiert auch zumindest implizit eine erwartete Arbeitszeit. Keine Lust zu schauen ob es explizit geregelt ist.
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- Tibor
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Re: Richterbesoldung
Nein.gola20 hat geschrieben: Da es für Richter eine Teilzeitregelung gibt, existiert auch zumindest implizit eine erwartete Arbeitszeit.
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Re: Richterbesoldung
Doch. Du hast weder ein Argument noch eine Begründung. Außerdem stimmt mir das BVerfG zu.hat geschrieben: Vielmehr orientiert sich die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung pauschalierend an dem Arbeitspensum, das ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt (BVerfG NJW 2012, 2334; vgl. auch BVerwGE 78, 211 = NJW 1988, 1159).
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Re: Richterbesoldung
Wochenarbeitszeit Justiz
Es geht nicht um Arbeitszeit, es geht um die Erledigung der durch das Präsidium zugewiesenen und zugeschnittenen Dezernate, die sich mal so und mal so entwickeln können.
Es geht nicht um Arbeitszeit, es geht um die Erledigung der durch das Präsidium zugewiesenen und zugeschnittenen Dezernate, die sich mal so und mal so entwickeln können.
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Re: Richterbesoldung
Es ist etwas anderes, ob die Zahl der Planstellen nach bestimmten Erwartungen bemessen werden und sich demzufolge die Eingänge auf die vorhandenen Köpfe verteilen oder ob es Arbeitszeiten gibt, die man „leisten“ muss. Egal wie voll das Dezernat ist, wenn der RiLG ein guter Verhandler ist und alle Leute in Vergleiche schwätzt, dann kann der auch dauerhaft seine 30h-Woche haben.gola20 hat geschrieben:Doch. Du hast weder ein Argument noch eine Begründung. Außerdem stimmt mir das BVerfG zu.hat geschrieben: Vielmehr orientiert sich die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung pauschalierend an dem Arbeitspensum, das ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt (BVerfG NJW 2012, 2334; vgl. auch BVerwGE 78, 211 = NJW 1988, 1159).
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Re: Richterbesoldung
Das gilt für jede Tätigkeit mit Vertrauensarbeitszeit. Das ist Ausfluss der fehlenden Arbeitszeiterfassung.
Jedenfalls gab es eine Arbeitszeiterhöhung für Beamte ohne Lohnausgleich. Da sich die Erledigungen der Richter nach der für Beamte geltenden regelmäßigen Arbeitszeit orientieren, ist der Einwand, dass es keine Arbeitszeit sei, egal. Auch der Richter hat im Schnitt mehr Arbeit bekommen ohne Lohnausgleich.
Von 38,5 auf 41 sind immerhin knapp 7%.
Jedenfalls gab es eine Arbeitszeiterhöhung für Beamte ohne Lohnausgleich. Da sich die Erledigungen der Richter nach der für Beamte geltenden regelmäßigen Arbeitszeit orientieren, ist der Einwand, dass es keine Arbeitszeit sei, egal. Auch der Richter hat im Schnitt mehr Arbeit bekommen ohne Lohnausgleich.
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Re: Richterbesoldung
Da bleibt aber nicht viel von der VO für Richter. Jedenfalls nichts zur Arbeitszeit!thh hat geschrieben:Doch. (§ 1 Nr. 2 lit. b, § 4 AzUVO BW - § 20 AzUVO BW nimmt Richter nur von §§ 7-19 AzUVO BW aus).
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Richterbesoldung
Allerdings arbeiten im Schnitt heute wohl mehr Frauen im öffentlichen Dienst. Dann führt ein Abschmelzen der Besoldung folglich zu einer Vergrößerung der Gender Pay-Gap, wenn nicht in gleichem Maße die Vergütung in traditionellen „Männerberufen“ in der Privatwirtschaft absinkt, deren traditionellen Lohnniveau natürlich die Erwägung zugrunde liegt, dass man damit als Alleinverdiener eine ganze Familie ernähren können muss. Insofern scheint es mir jedenfalls nicht zwingend zu sein, dass eine Veränderung der Bemessungsgrundlage der Besoldung ein Beitrag zur Überwindung eines traditionellen Familienbildes ist; es könnte vielmehr - provokant gedacht - das Gegenteil zur Folge haben.Tibor hat geschrieben:Natürlich kann auch eine Frau Richterin werden. Aber wer sagt denn, dass der Mann/Partner von ihr auf Staatskosten durchgefüttert werden muss, nur weil sie besoldet ist.
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Re: Richterbesoldung
Dieses Argument kommt gern, ist aber nicht belegbar. Wo in der „freien Wirtschaft“ wird bei der Gehaltsverhandlung das Vorhandensein von Frau und Kindern berücksichtigt?Liz hat geschrieben:... die Vergütung in traditionellen „Männerberufen“ in der Privatwirtschaft absinkt, deren traditionelles Lohnniveau natürlich die Erwägung zugrunde liegt, dass man damit als Alleinverdiener eine ganze Familie ernähren können muss...
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Re: Richterbesoldung
Das ist doch ein alter Hut, dass auch das heutige Lohnniveau vielfach eine Fortschreibung der traditionellen Vergütungsunterschiede ist, wonach Herr Metallarbeiter Frau plus 2-3 Kinder durchfüttern muss, während Fräulein Sekretärin/Krankenschwester nur ihren eigenen Unterhalt bis zur Eheschließung verdienen muss.
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Re: Richterbesoldung
Ok, das mag sein. Dennoch kein Grund Beamte heutzutage noch entsprechend zu überalimentieren. Wenn man Lohnsteigerungen durchsetzen will, dann muss man das anders begründen können. Weder der Alimentierungsgedanke noch der Blick nach Massachusetts haben mich überzeugt.
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Re: Richterbesoldung
Natürlich ist das kein zwingendes Argument, aber es scheint mir problematisch zu sein, singulär für den Öffentlichen Dienst mit dem Traditionellen brechen zu wollen und das als Maßnahme zur Befreiung der Ehefrau des Amtsrichters / Studienrats feiern zu wollen, wenn es rein tatsächlich mehr Amtsrichterinnen und Studienrätinnen gibt, die durch ein Absinken der Besoldung an finanzieller Unabhängigkeit verlieren bzw deren Berufstätigkeit sich weniger lohnt.
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