Nein, natürlich nicht?
Aber Du hast recht: bis zur Wiedervereinigung gab es tatsächlich in der Breite auch für Beamte die 38,5-Stunden-Woche. Längere Arbeitszeiten für Beamte haben dann 1990 begonnen und sich in den 90ern und zu Beginn des neuen Jahrhunderts verbreitet, bis 2005/2006 auch die letzten nachgezogen haben.
https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/d ... FB-291.pdf (S. 96)
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsze ... 9Cbersicht (Die "letzte Änderung" wird vermutlich jeweils eine Erhöhung gewesen sein.)
Das war mir gar nicht mehr bewusst, weil es schon so lange zurückliegt.
Anderseits muss man sich natürlich auch fragen, wie sinnvoll ein Vergleich von heute mit den 80ern/90ern ist; das wäre ja wie ein Vergleich der 80er/90er mit den 50ern/60ern, und da gab es wohl kaum die 38,5-Stunden-Woche für Beamte ... Entscheidend scheint mir auch hier, dass man die Uhr eben weitgehend nur für die Beamten zurückgedreht hat. Wobei das, wie Tibor richtig eingewendet hat, für die Richter keine ausschlaggebende Bedeutung hat. Auch für sie gilt zwar - jedenfalls in BW - die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden, aufgrund der persönlichen Unabhängigkeit dürfte aber vielmehr die Verfahrenslast entscheidend sein.
(Die Publikation der Universtität Speyer zeigt übrigens auch schön die Entwicklung der Besoldung seit der Wiedervereinigung anhand einiger Beispiele im Vergleich einiger Länder und des Bundes zum Nettolohnindex.)