Man könnte auch so einen Unfug wie Anrufe (!) für Fristverlängerung lassen.Theopa hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Juni 2021, 12:19Ich kenne das nur aus der Perspektive von außen (bzw. aus dem sehr kurzen Einblick im Ref), habe aber inzwischen bei jeder "Anrufen wegen Fristverlängerung"-Verfügung o.ä. den Zusatz "bitte vor 11 Uhr" drin, um unangenehme Überraschungen direkt zu vermeiden. Eine Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten - und sei es nur von 8 bis 16 Uhr von Montag bis Donnerstag und Freitag bis 12 - sollte das absolute Minimum sein. Wenn das nicht gewährleitet ist, muss die Gleitzeit eben beschränkt werden.
Rein praktisch sehe ich es aber schon kommen: Dann müssen die Richter eben künftig auch noch selbst die Anrufe annehmen
Richterbesoldung
Moderator: Verwaltung
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Re: Richterbesoldung
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Richterbesoldung
Die Frist läuft z.B. am Montag ab, am Donnerstag zuvor ging der Antrag auf Verlängerung per beA raus. Was soll ich deiner Meinung nach machen, wenn ich am Montag noch kein Schreiben auf dem Tisch habe, in dem ich die Fristverlängerung bekomme? Bis 18 Uhr brav warten, ob noch was nachkommt und dann schnell einen vorsorglichen Schriftsatz für den Fall der Verweigerung rausschicken?stilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Juni 2021, 18:01 Man könnte auch so einen Unfug wie Anrufe (!) für Fristverlängerung lassen.
Natürlich ruft man da bei der Geschäftsstelle an und fragt wie es aussieht. Das meinte ich damit.
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Re: Richterbesoldung
Davon ausgehen, dass die Fristverlängerung antragsgemäß gewährt werden wird, weil das Fristverlängerungsgesuch ausreichend begründet ist?
Und im Ernst: wenn ein Fristverlängerungsantrag am Donnerstag eingereicht wird, wird er wahrscheinlich erst am Freitag dem Richter vorgelegt und die Entscheidung am Montag von der Geschäftsstelle rausgeschickt. Wenn der Richter am Freitag Homeoffice macht oder ggf die Frist durch die Kammer zu verlängern ist, dauert es nochmals länger, bis die Akte wieder auf der Geschäftsstelle ist.
Und im Ernst: wenn ein Fristverlängerungsantrag am Donnerstag eingereicht wird, wird er wahrscheinlich erst am Freitag dem Richter vorgelegt und die Entscheidung am Montag von der Geschäftsstelle rausgeschickt. Wenn der Richter am Freitag Homeoffice macht oder ggf die Frist durch die Kammer zu verlängern ist, dauert es nochmals länger, bis die Akte wieder auf der Geschäftsstelle ist.
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Re: Richterbesoldung
Das geht in 99% der Fälle gut, in dem 1% der anderen Fälle hat der Richter einen schlechten Tag ("Die Arbeitsüberlastung des alleinigen Sachbearbeiters ist nicht hinreichend begründet, die Klageerwiderung wurde von zwei Rechtsanwälten unterschrieben" -> So schon zurückgekommen) und der Anwalt unnötigen Ärger. Einfach Hoffen ist damit keine Option.Liz hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Juni 2021, 21:14 Davon ausgehen, dass die Fristverlängerung antragsgemäß gewährt werden wird, weil das Fristverlängerungsgesuch ausreichend begründet ist?
Und im Ernst: wenn ein Fristverlängerungsantrag am Donnerstag eingereicht wird, wird er wahrscheinlich erst am Freitag dem Richter vorgelegt und die Entscheidung am Montag von der Geschäftsstelle rausgeschickt. Wenn der Richter am Freitag Homeoffice macht oder ggf die Frist durch die Kammer zu verlängern ist, dauert es nochmals länger, bis die Akte wieder auf der Geschäftsstelle ist.
Bisher konnten die Geschäftsstellen immer eine sinnvolle Auskunft geben. Sollte es nicht ohnehin langsam mal E-Akten geben?
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Re: Richterbesoldung
Dass eine Abteilung oder Geschäftsstelle nicht erreichbar ist, habe ich noch nicht erlebt. Post kommt an, Telefaxe kommen an, und so etwas Neumodisches wie E-Mail (muss man ein bißchen aufpassen wegen der personenbezogenen Daten) kommt auch an. Die Privatperson kann sich also einfach auf dem vorgesehenen Weg an das Gericht wenden.Seeker hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Juni 2021, 14:56Wobei der Vergleich natürlich etwas hinkt. Anwälte sind private Dienstleister, Gerichte bilden dagegen ein staatlich-hoheitliches Monopol. Wenn ein Anwalt nicht erreichbar ist, können seine Mandanten sich einen anderen suchen (auch wenn der Richter das natürlich nicht kann). Wenn eine Abteilung/Geschäftsstelle nicht erreichbar ist, kann eine Privatperson wenig tun.
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Re: Richterbesoldung
Natürlich kann die Geschäftsstelle eine sinnvolle Auskunft geben, aber es macht eben auf der Geschäftsstelle auch jede Menge Aufwand, wenn jeder Anwalt ungeduldig wegen seines Fristverlängerungsantrags anruft, der in 99,99999 % der Fälle gänzlich unproblematisch ist (was schreibt man auch "alleiniger Sachbearbeiter", wenn man die Klageerwiderung zu zweit unterschrieben hat? ). Und das ändert sich mit der Einführung der eAkte auch nur bedingt, weil weiterhin die Geschäftsstelle den Schriftsatz "vorlegen" und die fertige Verfügung rausschicken muss und es auch in Zeiten der eAkte immer wieder mal Gründe geben wird, warum das Dezernat mal einen Tag lang liegen bleibt.
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Re: Richterbesoldung
Es geht aber ja häufig darum durch persönliche Vorsprache sofort eine Reaktion auf sein Begehren zu erhalten oder irgendwelche Dinge zu besprechen, die man ungern schriftlich formulieren möchte...thh hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Juni 2021, 22:05Dass eine Abteilung oder Geschäftsstelle nicht erreichbar ist, habe ich noch nicht erlebt. Post kommt an, Telefaxe kommen an, und so etwas Neumodisches wie E-Mail (muss man ein bißchen aufpassen wegen der personenbezogenen Daten) kommt auch an. Die Privatperson kann sich also einfach auf dem vorgesehenen Weg an das Gericht wenden.Seeker hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Juni 2021, 14:56Wobei der Vergleich natürlich etwas hinkt. Anwälte sind private Dienstleister, Gerichte bilden dagegen ein staatlich-hoheitliches Monopol. Wenn ein Anwalt nicht erreichbar ist, können seine Mandanten sich einen anderen suchen (auch wenn der Richter das natürlich nicht kann). Wenn eine Abteilung/Geschäftsstelle nicht erreichbar ist, kann eine Privatperson wenig tun.
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Re: Richterbesoldung
Btt bitte!
Man darf Arbeitsbedingungen und Besoldung nicht in einen Topf werfen.
Einmal verrührt, und es ergibt eine ganz undurchsichtige Brühe.
BEIDES muss je für sich verbessert werden.
Wer hier kommunizierende Röhren behauptet, will nur ablenken und Widerspruch zerstreuen.
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Re: Richterbesoldung
Arbeitsbedingungen und Besoldung müssen zusammen betrachtet werden. R1 bei 20h pro Woche ist was anderes als R1 bei 50h.
Da die Richter immer mehr Tätigkeiten der Geschäftsstelle übernehmen, muss der Sold sich auch an der Geschäftsstelle orientieren. Vorher wurde A9 genannt. Also 50% R1 und 50% A9 als neues Gehalt.
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Re: Richterbesoldung
OK, dieser Sarkasmus trifft einen wahren Kern und ist damit völlig legitim.gola20 hat geschrieben: ↑Freitag 25. Juni 2021, 00:00 Arbeitsbedingungen und Besoldung müssen zusammen betrachtet werden. R1 bei 20h pro Woche ist was anderes als R1 bei 50h.
Da die Richter immer mehr Tätigkeiten der Geschäftsstelle übernehmen, muss der Sold sich auch an der Geschäftsstelle orientieren. Vorher wurde A9 genannt. Also 50% R1 und 50% A9 als neues Gehalt.
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Re: Richterbesoldung
1. Aussage: Der Richter verdient relativ gesehen zu wenig.
2. Ich frage, warum der Verdienst als Anwalt relevant sein soll:
Folgt: Diskussion zur Sache.
Nun:
2. Ich frage, warum der Verdienst als Anwalt relevant sein soll:
Ich: Dann soll der Staat ggf mal die Arbeitsbedingungen verbessern, um Leute anzulocken.Joshua hat geschrieben: ↑Mittwoch 23. Juni 2021, 15:51
Der Staat ... muss aber im Blick behalten, dass er es sich ggf. nicht auf Dauer wird leisten können, den eigenen "Nachwuchs" nur aus dem (beschränkten) Pool der (extrem) Risikoaversen zu rekrutieren, für die das Argument "Sicherheit um (fast) jeden Preis" greift.
Folgt: Diskussion zur Sache.
Nun:
Joshua hat geschrieben: Man darf Arbeitsbedingungen und Besoldung nicht in einen Topf werfen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Richterbesoldung
Eher anders herum: im Zuge der Arbeitsverdichtung übernehmen Richter neben 100 % Richterarbeit auch noch zusätzlich Geschäftsstellenarbeit, also 100 % R1 plus Aufschlag in Höhe von 20 % A9.gola20 hat geschrieben:Arbeitsbedingungen und Besoldung müssen zusammen betrachtet werden. R1 bei 20h pro Woche ist was anderes als R1 bei 50h.
Da die Richter immer mehr Tätigkeiten der Geschäftsstelle übernehmen, muss der Sold sich auch an der Geschäftsstelle orientieren. Vorher wurde A9 genannt. Also 50% R1 und 50% A9 als neues Gehalt.
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Re: Richterbesoldung
Gerade bei neu zugelassenen, angestellten Anwälten unterschreibt regelmäßig ein Partner mit. Bei anderen Kanzleien unterschreibt teilweise sogar nur der Partner. Das vermeidet zwar das Zwei-Unterschriften-Problem, ist aber nicht wirklich sauber.Liz hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Juni 2021, 22:28 Natürlich kann die Geschäftsstelle eine sinnvolle Auskunft geben, aber es macht eben auf der Geschäftsstelle auch jede Menge Aufwand, wenn jeder Anwalt ungeduldig wegen seines Fristverlängerungsantrags anruft, der in 99,99999 % der Fälle gänzlich unproblematisch ist (was schreibt man auch "alleiniger Sachbearbeiter", wenn man die Klageerwiderung zu zweit unterschrieben hat? ).
Dennoch sitzt der Partner beim Verfassen der Schriftsätze nicht neben einem auf dem Stuhl bzw. übernimmt die Akten seiner Angestellten, wenn diese zu viel zu tun haben. Im "Rubrum" wird auch nur ein Sachbearbeiter benannt. Ganz nebenbei kann sich dieser im Verfahren natürlich auch ändern (vielleicht waren es im Januar zwei, im Juni nur noch einer?), weshalb eine solche Nachfrage einfach überflüssig ist, sofern man dem Anwalt nicht offen eine Lüge unterstellen möchte. Auch dafür mag es Raum geben, aber wohl nur mit passender Vorgeschichte.
Das bezog sich mehr darauf, dass die Akte noch beim Richter bzw. "noch nicht auf der Geschäftsstelle" sein könnte. Wenn die Fristverlängerung noch nicht gewährt wurde kann die Geschäftsstelle natürlich auch mit E-Akte nichts machen. Anderenfalls sieht man in der E-Akte eben, ob es schon erledigt ist oder eben nicht.Liz hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. Juni 2021, 22:28 Und das ändert sich mit der Einführung der eAkte auch nur bedingt, weil weiterhin die Geschäftsstelle den Schriftsatz "vorlegen" und die fertige Verfügung rausschicken muss und es auch in Zeiten der eAkte immer wieder mal Gründe geben wird, warum das Dezernat mal einen Tag lang liegen bleibt.
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Re: Richterbesoldung
https://www.zeit.de/gesellschaft/famili ... -bundesamt
Um die Diskussion am Leben zu halten. Was kann ein Richter pro Kind aufwenden?
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Re: Richterbesoldung
Breaking News: wer mehr Geld zum Ausgeben hat, gibt in der Regel mehr aus.gola20 hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Juni 2021, 08:10 https://www.zeit.de/gesellschaft/famili ... -bundesamt
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Haferflocken sind btw. auch für Kinder sehr gesund (verbucht man dann also unter "Ausgaben für Gesundheit").
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann