Ausstieg aus dem Justizdienst

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Sektnase
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Sektnase »

Ob man das so positiv sieht, wenn zweimal um Entlassung gebeten wurde? Du hast aber ja nichts zu verlieren!
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scndbesthand
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von scndbesthand »

Die Motivation der Entlassung aus dem staatsanwaltschaftlichen Dienst ist ja aber nachvollziehbar.
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thh
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von thh »

scndbesthand hat geschrieben:Die Motivation der Entlassung aus dem staatsanwaltschaftlichen Dienst ist ja aber nachvollziehbar.
Klar. Falls sich dann hat nach einiger Zeit mitten in einem Großverfahren die Erkenntnis einstellt, dass Richter auch nicht das richtige ist, wäre die Motivation für einen erneuten Entlassungsantrag wiederum nachvollziehbar. ;-)
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von gola20 »

Man wird den Justizdienst jetzt auch nicht sehr vermissen, nachdem man sich als StA und dann als Richter entlassen ließ.
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scndbesthand
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von scndbesthand »

thh hat geschrieben: Donnerstag 22. Juli 2021, 16:44
scndbesthand hat geschrieben:Die Motivation der Entlassung aus dem staatsanwaltschaftlichen Dienst ist ja aber nachvollziehbar.
Klar. Falls sich dann hat nach einiger Zeit mitten in einem Großverfahren die Erkenntnis einstellt, dass Richter auch nicht das richtige ist, wäre die Motivation für einen erneuten Entlassungsantrag wiederum nachvollziehbar. ;-)
Die Reaktion „Wer beim Berufswunsch Richter nicht sein Leben lang Staatsanwalt ohne Wechselperspektive bleiben will, den wollen wir als Richter nicht“ scheint mir aber auch nicht die Zwangsläufige zu sein.
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thh
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von thh »


scndbesthand hat geschrieben:Die Reaktion „Wer beim Berufswunsch Richter nicht sein Leben lang Staatsanwalt ohne Wechselperspektive bleiben will, den wollen wir als Richter nicht“ scheint mir aber auch nicht die Zwangsläufige zu sein.
Naja, niemand ist gezwungen, sich als Staatsanwalt einstellen zu lassen, wenn er das nicht sein will ... Und es scheint wenig sinnvoll, keine Zusage für einen Wechsel in der näheren Zukunft zu erteilen, dann aber nach der Entlassung auf eigenen Antrag direkt zuzugreifen. ;-)

In vernünftigen Bundesländern stellt sich das Problem hingegen gar nicht, weil da die Laufbahnen durchlässig sind.
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Liz
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Liz »

scndbesthand hat geschrieben:
thh hat geschrieben: Donnerstag 22. Juli 2021, 16:44
scndbesthand hat geschrieben:Die Motivation der Entlassung aus dem staatsanwaltschaftlichen Dienst ist ja aber nachvollziehbar.
Klar. Falls sich dann hat nach einiger Zeit mitten in einem Großverfahren die Erkenntnis einstellt, dass Richter auch nicht das richtige ist, wäre die Motivation für einen erneuten Entlassungsantrag wiederum nachvollziehbar. ;-)
Die Reaktion „Wer beim Berufswunsch Richter nicht sein Leben lang Staatsanwalt ohne Wechselperspektive bleiben will, den wollen wir als Richter nicht“ scheint mir aber auch nicht die Zwangsläufige zu sein.
Natürlich nicht. Aber es wirft schon die Frage auf, warum denn jetzt ausgerechnet Richter das Richtige sein soll und wie es um die Ausdauer bestellt ist, wenn die vorgesehene Verwendung dann nicht den Erwartungen entspricht. Das kann man durchaus kritisch hinterfragen.

Umgekehrt schadet eine Bewerbung nichts - und wenn der Bedarf bei der Justiz hoch genug ist, geht sie vielleicht auch das Risiko ein, dass der Fragesteller dann nach 6 Monaten nun doch wieder was anderes machen möchte.
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Liz »

thh hat geschrieben:Und es scheint wenig sinnvoll, keine Zusage für einen Wechsel in der näheren Zukunft zu erteilen, dann aber nach der Entlassung auf eigenen Antrag direkt zuzugreifen. ;-)
Die Frage ist ja, wer über den Laufbahnwechsel zu entscheiden hat: Wenn man bei der GStA angefangen hat, hat die GStA doch gar kein Interesse daran, dass der Eindruck entsteht, man könne dann einfach, wenn einem danach sei, über einen Laufbahnwechsel doch Richter werden. Also wird man erstmal aus generalpräventiven Gründen mauern. Wenn sich der wechselwillige Jung-StA hingegen selbst entlassen hat, besteht für das OLG kein Grund mehr, ihn nicht einzustellen, insbesondere wenn noch etwas Zeit ins Land gegangen ist.
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thh
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von thh »


Liz hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Und es scheint wenig sinnvoll, keine Zusage für einen Wechsel in der näheren Zukunft zu erteilen, dann aber nach der Entlassung auf eigenen Antrag direkt zuzugreifen. ;-)
Die Frage ist ja, wer über den Laufbahnwechsel zu entscheiden hat: Wenn man bei der GStA angefangen hat, hat die GStA doch gar kein Interesse daran, dass der Eindruck entsteht, man könne dann einfach, wenn einem danach sei, über einen Laufbahnwechsel doch Richter werden. Also wird man erstmal aus generalpräventiven Gründen mauern. Wenn sich der wechselwillige Jung-StA hingegen selbst entlassen hat, besteht für das OLG kein Grund mehr, ihn nicht einzustellen, insbesondere wenn noch etwas Zeit ins Land gegangen ist.
Ja, richtig, das macht Sinn. - Ich wünsche jedenfalls beim zweiten Anlauf viel Erfolg!
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Sektnase »

thh hat geschrieben: Donnerstag 22. Juli 2021, 17:26 In vernünftigen Bundesländern stellt sich das Problem hingegen gar nicht, weil da die Laufbahnen durchlässig sind.
Die Chancen auf (Wieder-)Einstellung erhöht das aber nicht :D
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Liz »

Nö. Aber dann hätte der Fragesteller ja auch gewusst, dass er nach 1-2 Jahren bei der StA planmäßig wechseln darf und hätte vielleicht noch solange bei der StA ausgehalten.
Rockefeller47
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Rockefeller47 »

Vielen Dank für eure Antworten.

Der Laufbahnwechsel (NRW) als StA zum richterlichen Dienst ist nach ca. anderthalb Jahren Dienstzeit grundsätzlich möglich (befristet auf 1 Jahr), allerdings nur dann, wenn ein Tauschpartner von der richterlichen Seite zur Verfügung steht. In meinem Bezirk war es in den letzten Jahren leider so, dass von der richterlichen Seite wenig Interesse an einem Laufbahnwechsel bestand, sodass kein Wechsel stattfinden konnte. Nach den anderthalb Jahren Dienstzeit ist der Laufbahnwechsel nicht mehr möglich, da er dann idR mit einer anstehenden Verplanung bei der StA kollidiert. Die Behördenleitung konnte mir deshalb nicht garantieren, dass es bei mir funktionieren wird.

Eure Einwände im Hinblick auf die "Hinwerfer-Mentalität" kann ich verstehen und ich würde mich im Falle einer Einladung zum AC auf entsprechende Fragen einstellen müssen. Aber es sollte doch möglich sein, im Falle einer "falschen" Berufswahl den Beruf zu wechseln ohne als "Hinwerfer" abgestempelt zu werden. Und was wäre die Alternative? Hätte ich nach der freiwilligen Entlassung aus dem staatsanwaltlichen Dienst sehenden Auges in die Arbeitslosigkeit wechseln sollen, nur um eine weitere freiwillige Entlassung aus einem Beamtenverhältnis zu vermeiden?
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thh
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von thh »

Rockefeller47 hat geschrieben: Dienstag 27. Juli 2021, 11:19Der Laufbahnwechsel (NRW) als StA zum richterlichen Dienst ist nach ca. anderthalb Jahren Dienstzeit grundsätzlich möglich (befristet auf 1 Jahr), allerdings nur dann, wenn ein Tauschpartner von der richterlichen Seite zur Verfügung steht. In meinem Bezirk war es in den letzten Jahren leider so, dass von der richterlichen Seite wenig Interesse an einem Laufbahnwechsel bestand, sodass kein Wechsel stattfinden konnte.
Wenig überraschend ...
Rockefeller47 hat geschrieben: Dienstag 27. Juli 2021, 11:19Eure Einwände im Hinblick auf die "Hinwerfer-Mentalität" kann ich verstehen und ich würde mich im Falle einer Einladung zum AC auf entsprechende Fragen einstellen müssen. Aber es sollte doch möglich sein, im Falle einer "falschen" Berufswahl den Beruf zu wechseln ohne als "Hinwerfer" abgestempelt zu werden.
Ja, klar. Die überwiegende Meinung scheint mir ja auch zu sein, dass das kein Ausschlussgrund ist. Du solltest aber auf entsprechende Fragen gefasst sein, um den Eindruck zu vermeiden, dass Du dazu neigst, Dinge anzufangen, die Dir dann sehr bald nicht mehr zusagen; das gibt es ja auch, dass jemand alles Mögliche ausprobiert und ihm dann nichts gefällt. Bei Juristen ist es ja zudem noch so, dass man im Ref oft die Möglichkeit hat, das Berufsbild ein wenig kennenzulernen. Deshalb mein Hinweis, dass man Dich fragen könnte, warum Du Staatsanwalt geworden bist, obwohl Du doch eigentlich (primär / nur) Richter werden wolltest.

-thh
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von surcam »

Wozu denn entlassen lassen? Entweder das ganze per Versetzung oder "Raubernennung" regeln (lassen). Nach § 22 II BamtStG und § 21 I 1 Nr. 2 DRiG ist man bei Ernennung durch anderen Dienstherrn auch entlassen. Auch wenn es inhaltlich der schriftlichen Entlassungsbitte gleichkommt, hat es m.E. weniger von "Hinwerfer-Mentalität", als wenn man schriftlich um Entlassung bittet. Insbesondere bei einer Versetzung kann man sich evtl. auch einige Formulare und den Amtsarzt sparen.
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Strich
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Re: Ausstieg aus dem Justizdienst

Beitrag von Strich »

thh hat geschrieben: Dienstag 27. Juli 2021, 13:36 ...
Du solltest aber auf entsprechende Fragen gefasst sein, um den Eindruck zu vermeiden, dass Du dazu neigst, Dinge anzufangen, die Dir dann sehr bald nicht mehr zusagen; das gibt es ja auch, dass jemand alles Mögliche ausprobiert und ihm dann nichts gefällt....
Was ist daran eigentlich so schlimm? Die Ministerien scheren sich in der Regel nicht um den Aufwand, den sie mit der ganzen Proberichterrotiererei so anrichten. Ob der Probrichter also geht, weil er keinen Bock mehr hat oder weil das Ministerium ihn vom Amtsgericht Voralpen zum Sozialgericht Zonengrenze versetzt, macht für das jeweilig betroffene Gericht/die StA keinen Unterschied. Wenn der Bewerber zwischendurch ordentlich gearbeitet hat, sehe ich gerade nicht, warum das überhaupt Fragen auslösen sollte?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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