Klassische, erwartbare und richtige Folgenabwägung ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, da die Verfassungsbeschwerden weder offensichtlich unzulässig/unbegründet noch offensichtlich begründet sind.Windscheid hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Mai 2021, 20:19 Eilanträge gegen Ausgangssperre haben keinen Erfolg: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 78121.html
Der 1. Senat schafft es stets, seine völlige Rückgratlosigkeit unter Beweis zu stellen. Über Grundrechte nach 2030 entscheiden wir, bei aktuellen Belastungen ziehen wir uns aus der Verantwortung
Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Das verschwindet alles im Dunkel der Zeit . In Erinnerung geblieben ist mir ein Kandidat, der mit einem (noch nicht einmal knappen) VB gestartet war und nach einer in allen Prüfungsteilen nahe am totalen blackout verlaufenen Horrorvorstellung genau bei 6,5 landete. Das war einer der ganz seltenen Fälle, in denen wir einen Aktenvortrag mit weniger als 4 Punkten bewerten mussten: Sachbericht 6,5 min, vollkommen unproblematische Zulässigkeit 2,5 min und nur noch eine Minute für die gesamte Begründetheit, in der alle Probleme und Problemchen steckten. Der Kandidat hatte übrigens Pausen abgelehnt und auch mehrere Fragen nach seiner Prüfungstauglichkeit bejaht, weil er die wohl ganze Sache hinter sich bringen wollte.Seeker hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Mai 2021, 15:32Bin neugierig, hast du ein (natürlich anonymisiertes) Beispiel?Herr Schraeg hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Mai 2021, 15:17 Von 12,7 im schriftlichen Teil der staatlichen Prüfung durch duchgängig "nur" 11 Punkte auf 12,1 zurückzufallen, ist nicht ansatzweise bemerkenswert oder Grund für Spekulationen. Da habe ich als Prüfer schon schmerzhaftere und deutlichere Abstürze erlebt.
Nein, Liz, das sehe ich anders: Über ein arrogantes Auftreten des Kandidaten kann man nur spekulieren (die Artikulation des Wunsches, von 12,7 aus das "Sehr gut" mit 14 (im staatlichen Teil) anzugehen, halte ich jedenfalls nicht für arrogant). Aber selbst wenn der Kandidat die Arroganz in Person gewesen wäre, ist die Aufgabe der Prüfer, das zu ignorieren und nur die fachliche Leistung zu bewerten. Mit Deiner Haltung gibst Du m.E. im Ergebnis dem Kläger Recht, dass die Kommission befangen war, weil Du annimmst, dass er selbst durch sein Auftreten Anlass zur Voreingenommenheit gegeben hat.Liz hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Mai 2021, 16:42Die Frage ist ja letztlich, was diesen isoliert angegriffenen Bemerkungen konkret an Dialog auch von Seiten des Kandidaten vorausgegangen ist und inwieweit etwa im Vorgespräch Anlass bestand, den Kandidaten wieder auf den Boden der Tatsachen zu holen bzw ihm zu verdeutlichen, dass er in der Prüfungsgruppe echte Konkurrenz hat (und dementsprechend besser liefern soll). Und auch die Bemerkung zum Prüfungsergebnis: Gibt es in der Situation wirklich etwas Hilfreiches, was man dazu sagen kann, um beim Kandidaten eine Akzeptanz für das Ergebnis zu wecken? (Zumal wir auch insoweit nicht wissen, was sonst noch gesagt worden ist)Herr Schraeg hat geschrieben: Das war mindestens ein emphatiefreies und vollkommen missgeglücktes Kommunikationsverhalten des Vorsitzenden, das wenig überraschend zu dem Befangenheitseindruck des Kandidaten führte.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Danke, sehr spannend. Bitter für den Kandidaten, aber manchmal kann man nichts tun.
Bezüglich der Haltung der Prüfer sehe ich es wie du.
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Aber selbst wenn der Kandidat die Arroganz in Person gewesen wäre, ist die Aufgabe der Prüfer, das zu ignorieren und nur die fachliche Leistung zu bewerten. Mit Deiner Haltung gibst Du m.E. im Ergebnis dem Kläger Recht, dass die Kommission befangen war, weil Du annimmst, dass er selbst durch sein Auftreten Anlass zur Voreingenommenheit gegeben hat.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Die Frage ist doch schlichtweg: Darf man einen Kandidaten, der eine bestimmte Notenvorstellung ggf. sehr überoptimistisch (ja, das ist spekulativ, alles andere aber auch) vorträgt, in seiner Vorstellung korrigieren bzw versuchen, ihm einen Denkanstoß zu geben, ohne sich gleich dem Vorwurf der Voreingenommenheit auszusetzen?Herr Schraeg hat geschrieben: Nein, Liz, das sehe ich anders: Über ein arrogantes Auftreten des Kandidaten kann man nur spekulieren (die Artikulation des Wunsches, von 12,7 aus das "Sehr gut" mit 14 (im staatlichen Teil) anzugehen, halte ich jedenfalls nicht für arrogant). Aber selbst wenn der Kandidat die Arroganz in Person gewesen wäre, ist die Aufgabe der Prüfer, das zu ignorieren und nur die fachliche Leistung zu bewerten. Mit Deiner Haltung gibst Du m.E. im Ergebnis dem Kläger Recht, dass die Kommission befangen war, weil Du annimmst, dass er selbst durch sein Auftreten Anlass zur Voreingenommenheit gegeben hat.
Wie die einzelnen Äußerungen gemeint bzw zu verstehen waren, kann man m. E. ohne Kenntnis des näheren Kontextes nicht beurteilen, wozu selbstverständlich auch das Verhalten des Kandidaten zählt. Wenn mir als Richterin eine Partei beständig ins Wort fällt, dann werde ich sie wohl auch mit klaren Worten in ihrem Redefluss bremsen dürfen, ohne mich dem Vorwurf auszusetzen, ich sei voreingenommen, weil ich ihr gesagt habe, sie sei jetzt nicht dran, was ja zeige, dass mich gar nicht interessiere, was sie zu sagen habe.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Es kommt wie immer drauf an. Man wird wohl nicht erwarten können, dass ein Prüfer alles regungslos zur Kenntnis nimmt. Dann wäre das Prüfungsvorgespräch auch witzlos.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Richtig, es kommt darauf an. Selbst wenn es aber unzulässiges Verhalten seitens der Prüfer war, wird man keinen Rechtsschutz kriegen..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Zu Recht kritisch zu dieser Praxis jetzt Heldt/Klatt, NVwZ, 2021, 684: Vorabinformation prozessual unzulässig, Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis, Verletzung der Informations- und Pressefreiheit.Blaumann hat geschrieben:https://www.tagesspiegel.de/politik/jus ... 06208.html
War hier ja auch schon mal Thema. Hoffentlich klagt der Antragsteller.
Edit: Hier auch noch mal bei LTO: https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverf ... espondent/
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
OVG Münster, Urteil vom 08.06.2021 - 16 A 1582/20: Anspruch eines Examensabsolventen auf kostenlose Kopie seiner Examensklausuren samt Prüfergutachten nach Art. 15 III DSGVO
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Was wird als nächstes passieren?
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Du wirst uns schon aufklären, was wichtig ist.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Ein Beitrag von dir mit einem Werbe-Link.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Das Ablehnungsgesuch der AfD gegen die Mitglieder des 2. Senats des BVerfG ist "offensichtlich unzulässig":
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 1-063.html
Die gemeinsame Mahlzeit mit der Bundeskanzlerin wurde aus "Interorganrespekt" eingenommen. Bleibt noch die Frage offen, was auf den Tisch kam. Dreierlei von der lahmen Ente, schätze ich mal.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 1-063.html
Die gemeinsame Mahlzeit mit der Bundeskanzlerin wurde aus "Interorganrespekt" eingenommen. Bleibt noch die Frage offen, was auf den Tisch kam. Dreierlei von der lahmen Ente, schätze ich mal.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2021 - 13 B 331/21 zu den Grenzen der Presse-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit öffentlicher Stellen.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Das Bundesverfassungsgericht und der öffentlich-rechtliche Rundfunk: Ja, es ist Liebe!
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 1-069.html
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