Hallo an alle,
inwieweit darf man denn (v.a. in Hausarbeiten) von der Richtigkeit der Bezeichnung von Vertragstypen im Sachverhalt ausgehen? Damit meine ich nicht solche Sätze wie "Die Parteien schließen einen als "Mietvertrag" überschriebenen Vertrag" o.Ä. Hier muss - entsprechende Relevanz vorausgesetzt - natürlich geschaut werden, um was für einen Vertrag es sich tatsächlich handelt. Ich meine eher Sachverhaltsinformationen, bei denen ein Vertrag einfach explizit benannt wird. Beispiel: Die Parteien schließen einen Mietvertrag. Darf man hier ohne größere Worte von einem solchen ausgehen?
Zahlreiche Kommilitonen von mir gehen einfach davon aus, dass das stimmt. Mir persönlich kommen aber Zweifel, ob es sich nicht doch um einen anderen Vertragstypen handelt. Da ich aber in der Minderheit bin mit meiner Ansicht, wollte ich das jetzt hier mal zur Diskussion stellen.
P.S: Ich habe mal den Mietvertrag als Beispiel gewählt, um meine Frage von der konkreten Aufgabe zu abstrahieren. Damit entsprechen ich hoffentlich den Standards zu Hausarbeiten-Fragen.
Bezeichnung von Verträgen
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Bezeichnung von Verträgen
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Re: Bezeichnung von Verträgen
Wenn die Arbeit differenziert, also "Mietvertrag" und Mietvertrag nebeneinander verwendet oder sogar explizit angibt, dass diese Einordnung nicht anzuzweifeln ist sollte man es auch dabei belassen.
Im Übrigen würde ich in einem derartigen Fall mal die Prämisse aufstellen, dass es am Ende zu >99,9% im Ergebnis auch ein Mietvertrag sein wird, was aber ein Anprüfen etwaiger Probleme bzw. Abgrenzungsschwierigkeiten sicher nicht ausschließt.
Im Übrigen würde ich in einem derartigen Fall mal die Prämisse aufstellen, dass es am Ende zu >99,9% im Ergebnis auch ein Mietvertrag sein wird, was aber ein Anprüfen etwaiger Probleme bzw. Abgrenzungsschwierigkeiten sicher nicht ausschließt.
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Bezeichnung von Verträgen
Wenn es heißt „die Parteien schließen einen Mietvertrag“ dann geht der SV-Ersteller offenkundig davon aus, es sei ein Mietvertrag und will gerade nicht auf drei Seiten lesen, dass es vielleicht doch ein Leihvertrag oder noch was ganz anderes sein könnte.
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Re: Bezeichnung von Verträgen
Vor allem wenn es i.E. ein Mietvertrag ist..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann