Manches muss einfach gemeldet werden

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famulus
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

tf...erzähl!
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
OJ1988
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Bin völlig schuldig :D guilty pleasure..
stilzchenrumpel
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von stilzchenrumpel »

Mir hilft nicht mal mehr eine Neuverbindung, der gesamte IP Bereich ist gesperrt. :D
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
gola20
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von gola20 »

Ich wurde da schon 4 Mal gesperrt :drinking:
Bei manchen Themen sind die echt empfindlich, obwohl es sonst sehr locker moderiert ist.
Liz
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Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

stilzchenrumpel hat geschrieben:Mir hilft nicht mal mehr eine Neuverbindung, der gesamte IP Bereich ist gesperrt. :D
Wozu gibt es öffentliches WLAN?
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

stilzchenrumpel hat geschrieben:Mir hilft nicht mal mehr eine Neuverbindung, der gesamte IP Bereich ist gesperrt. :D
Spätestens wenn du mal umziehen wirst, hast du nen neuen IP Bereich vom DSL Anbieter.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Dike
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Dike »

Geht das nicht auch mit VPN?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Sektnase »

Liz hat geschrieben: Freitag 15. Oktober 2021, 23:45
stilzchenrumpel hat geschrieben:Mir hilft nicht mal mehr eine Neuverbindung, der gesamte IP Bereich ist gesperrt. :D
Wozu gibt es öffentliches WLAN?
Bist doch trotzdem in der IP-Range?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Aber doch wohl nicht im gesamten Stadtgebiet?
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daimos
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von daimos »

Da wir ja gerade die Cannabislegalisierung in der Diskussion haben: was zum Teufel hat der Brinkhaus geraucht, wenn er das Ampel-Sondierungspapier allen Ernstes als "die strammste Linksagenda, die wir seit Jahrzehnten in Deutschland gehabt haben" bezeichnet?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von TedRemptation »

daimos hat geschrieben: Sonntag 17. Oktober 2021, 14:06 Da wir ja gerade die Cannabislegalisierung in der Diskussion haben: was zum Teufel hat der Brinkhaus geraucht, wenn er das Ampel-Sondierungspapier allen Ernstes als "die strammste Linksagenda, die wir seit Jahrzehnten in Deutschland gehabt haben" bezeichnet?
War doch schon im Wahlkampf absehbar, dass die CDU künftig auf Dämonisierung der "Linken" setzen und sich wieder weiter rechts positionieren will, als unter Mutti.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von scndbesthand »

Wir hatten doch mal den Wendler-Haftbefehl:
Ara hat geschrieben: Dienstag 20. Juli 2021, 21:39 So wie ich es aus der Presse entnehme:

Es wurde das persönliche Erscheinen vom Wendler nach § 236 StPO angeordnet, der Antrag auf Entbindung wurde nicht stattgegeben.

Dann dachten die, die sind ganz clever und lassen ihn nach § 411 Abs. 2 S. 1 StPO von nem Verteidiger mit schriftlicher Vollmacht vertreten. Dann darf das Gericht nämlich den Einspruch gegen den Strafbefehl nicht nach § 412 StPO i.V.m. § 329 Abs. 1 StPO verwerfen.

Der erste Fehler ist nun, dass wahrscheinlich nicht erkannt wurde, dass die Sperrung der Verwerfung nicht dazu führt, dass das Gericht ohne den Angeklagten verhandeln muss, sondern nun tatsächlich die im Strafbefehl eher exotische Option eines Sitzungshaftbefehls nach § 230 StPO eröffnet. Denn der § 412 StPO verweist nicht auf den in der Berufung relevanten § 329 Abs. 4 StPO (Erscheint der Berufungsführer auch bei wiederholter Ladung nicht, wird die Berufung verworfen). Das heißt das Gericht ist nun grundsätzlich dazu verpflichtet irgendwie diesen Einspruchstermin durchzuführen und kann dazu auch den Beschuldigten zuführen bzw. Sitzungshaftbefehl erlassen.

Diesen "Fehler" mag man noch verzeihen, was dann aber wohl mutmaßlich passiert ist, darf nicht passieren: Der Verteidiger hat die Sache aufrufen lassen und damit die Sperrwirkung aus § 411 Abs. 3 S. 2 StPO i.V.m. § 303 StPO ausgelöst. Er konnte den Haftbefehl nicht mehr mit einer Einspruchsrücknahme abwenden, da die StA nicht mehr zustimmte. Das heißt der Haftbefehl ist nunmehr nicht mehr ohne Zustimmung der StA (bzw. des Gerichts) aus der Welt zu schaffen.

Wie macht man es richtig? Man greift zum Telefon und klärt mit Gericht und am besten auch mit der StA, was wohl passiert, wenn der Beschuldigte nicht kommt, ob die dann bereit wären ohne ihn zu verhandeln. Wenn die signalisieren, sie werden nicht ohne Beschuldigten verhandeln, muss der Beschuldigte entweder antanzen oder man muss vor Aufrufen der Sache den Einspruch zurücknehmen... Was darf man nicht machen? Sich einfach in die Hauptverhandlung setzen, obwohl man weiß das persönliche Erscheinen wurde nicht aufgehoben und mal zu gucken was passiert.

Was macht man jetzt noch? Bei der Staatsanwaltschaft betteln, dass diese der Rücknahme des Strafbefehls zustimmen, ...

Haftbefehl ist jetzt aufgehoben, Verfahren geht weiter:

https://www.spiegel.de/panorama/leute/m ... 884a8bfcdf
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Melde: Kanzlei will Hinweis nach § 139 ZPO ... im OWi - Verfahren ... Ich glaub ich mach einfach mal nen Hinweis nach § 139 ZPO und schaue, wie so reagiert wird.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von gola20 »

Das OWi Zeug macht man aus finanziellen Gründen doch nur nebenbei. Da kannst du keinerlei Kenntnisse voraussetzen beim Rechtsanwalt.
Liz
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Liz »

Trotzdem könnte man erwarten, dass man sich einmal grundlegend mit dem Rechtsgebiet auseinandergesetzt hat und weiß, ob der Textbaustein mit § 139 ZPO wirklich zielführend ist oder einfach nur die völlige Unkenntnis offenbart.
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