Naja, ich bin mir da nicht so sicher:Urs Blank hat geschrieben: ↑Dienstag 23. November 2021, 22:29So, der letzte Vorhang in diesem Schwank mit Überlänge ist gefallen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.Urs Blank hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Mai 2020, 20:30 Slow motion: Der einsame Kämpfer für das richterliche Recht auf Langsamkeit ist mal wieder unterlegen:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-r ... hme-ruege/
Jetzt noch rasch das Verfassungsgericht behelligen und dann - diesmal ganz offiziell - in den Ruhestand.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 47320.html
Das liest sich so, als dürfte es sich zukünftig um ein erhebliches Minenfeld handeln ^^Er macht geltend, die Dienstgerichte hätten eine Subsumtion des streitgegenständlichen Sachverhalts unterlassen und verweist hierzu insbesondere auf die Berufungserwiderung der Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe, wonach „durch die gesetzliche Vorgabe der Personalausstattung und das tatsächliche Fallaufkommen […] der verbindliche Maßstab aufgestellt“ werde, „wie viel der einzelne Richter in seiner jeweiligen Funktion insgesamt zu erledigen“ habe. Dem Beschwerdeführer ist zuzugeben, dass diese Äußerung für sich genommen mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit zu beanstanden sein dürfte, da sie möglicherweise als Befürwortung eines „Erledigungspensums nach Kassenlage“ verstanden werden könnte.
Das ist jetzt aber irgendwie auch gemein:Im Hinblick auf den Vortrag des Beschwerdeführers, ihm seien im gesamten dienstrechtlichen Verfahren keine konkreten Hinweise zu einer Änderung seiner Arbeitsweise gegeben worden, hat der Dienstgerichtshof zudem zu Recht darauf hingewiesen, dass in diesem Fall ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit anzunehmen sein könnte, da dem Beschwerdeführer dann möglicherweise tatsächlich eine bestimmte Verfahrensweise für einzelne Verfahren vorgegeben werden solle.
Du könntest schneller arbeiten!
Wenn sie mir sagen wo, schaue ich mir das an, möglicherweise übersehe ich ja eine Möglichkeit, die Verfahren zügiger zu bearbeiten.
Das sagen wir ihnen nicht, das wäre ja ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit!
Oder anders: Die Verwaltung wird vom substantiierten Vortrag freigestellt.