Examensnoten Beförderung (OLG)
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)
9*2 = 18. Doubt it.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)
Seit Corona, also seit fast einem Jahr, ist die Grenze bei 9
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/beho ... /index.php
Da steht 7,76, ist zuletzt auch so gemacht und selbst dies soll ggf. noch abgesenkt werden.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)
Und du hast über 15 Punkte im Schnitt beider Examina? Respekt, da bist am Amtsgericht vielleicht echt falsch.
Auch: Nichts "mehr" mit Bestenauslese zu tun? Von welcher guten alten Zeit reden wir denn? Die in der man in der richtigen Studentenverbindung gewesen sein musste?
Auch: Nichts "mehr" mit Bestenauslese zu tun? Von welcher guten alten Zeit reden wir denn? Die in der man in der richtigen Studentenverbindung gewesen sein musste?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)
Im Kontext lesen kannst Du jedenfalls nicht. Ansonsten wäre Dir aufgefallen, dass sich meine Antwort auf den - angeblichen - Spruch eines "Präsidenten eines großen OLG" bezog. Ob Dich das disqualifiziert, weißt Du mit 19 Punkten im 1. Examen und 23 Punkten im 2. Examen sicherlich besser als ich.Bino hat geschrieben: ↑Montag 14. Dezember 2020, 17:48Was bist du für ein Schwätzer. Weil ich an das Beförderungssystem nicht glaube, bin ich ungeeignet für das Amt? Was hat dies mit der Arbeit in der Justiz zu tun? Meine Noten im Examen könnte ich durch zwei teilen und dann hätte es immer noch für den Staatsdienst gereicht. Dennoch entschied ich mich dafür, weil es das ist, was mir Spaß macht und was ich, den Rückmeldungen der Anwälte zufolge, sehr gut mache. Letzteres steht natürlich auch in den Beurteilungen, aber da mache ich mir eher weniger draus, zumal ich eh nicht ans olg möchte.sai hat geschrieben: ↑Sonntag 1. November 2020, 11:23Sowas kann - sofern es überhaupt stimmt - nur von jemandem kommen, der selbst völlig ungeeignet für sein Amt ist.Bino hat geschrieben: ↑Montag 7. September 2020, 18:58 Ein ehemaliger Präsident eines großen OLG sagte mal was ganz erstaunliches: „Ich musste so viele Richter zu Präsidenten befördern, weil Sie als Richter nicht zu gebrauchen waren.“ Diese wiederum benötigen selbst dafür Hilfe durch die angesprochenen, in der Verwaltung engagierten Kollegen. Anschließend zeigen sie sich immerhin karrieretechnisch erkenntlich. So läuft es und wer etwas anderes behauptet, der hat es nur noch nicht begriffen. Mit dem in Art. 33 GG verankerten Leistungsprinzip hat die Praxis rein gar nichts mehr am Hut.
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Examensnoten Beförderung (OLG)
19 Punkte? Ihr seid alles Minderleister; ich hab 25! 15 im Schwerpunkt und 10 im Staatsteil!
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)
Ich hab ja bei der Bewerbung in der GK auch nur die 10 aus dem Staatsteil und die 19 Punkte aus dem 2. Examen angegeben!
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)
Der Verbesserungsversuch ist natürlich zu addieren, war ja schließlich auch Arbeit.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)
DIe zwei mal Durchfallen mit 3,5 P sind auch zu addieren. 7 + 9 + 10!
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)
Sorry fürs nochmalige AusgrabenTibor hat geschrieben: ↑Montag 7. September 2020, 15:10Die Wahrheit ist auch, das gute Noten oftmals auch guten Juristen gegeben werden. Oftmals sind gute Juristen auch gute Richter die engagiert ihre Arbeit angehen und auch den Arbeitsplatz aktiv gestalten wollen und sich deshalb auch im Bereich der Verwaltung engagieren. Letztlich ist es auch oft zu, dass diese Richter nur als Dödel bezeichnet werden, wenn man selbst zu wenig Engagement gezeigt hat, ein schlechterer Richter oder sogar ein schlechterer Jurist ist. Das ist dann nicht anders als beim Fuchs und den sauren Trauben oben an der Rebe.Bino hat geschrieben:Die Note spielt kaum eine Rolle. Wer aber in der Verwaltung der Gerichte den Dödel spielt, der kommt sehr schnell, Sehr weit nach oben. Dies ist leider die Wahrheit.
Weiß eigentlich einer von Euch, welche Note man in der aktuellen Beurteilung haben muss, um sich erfolgreich auf R2 bewerben zu können? Es ist ja teils die Rede von "erheblich über dem Durchschnitt (Mittelwert)" für eine Beförderung, aber muss man diese Note bei der Bewerbung bereits haben oder reicht es, sie erst im Rahmen der Anlassbeurteilung zur Bewerbung erstmals zu erhalten? Danke im Voraus.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)
????Jurinator hat geschrieben: ↑Freitag 26. November 2021, 15:09 Weiß eigentlich einer von Euch, welche Note man in der aktuellen Beurteilung haben muss, um sich erfolgreich auf R2 bewerben zu können? Es ist ja teils die Rede von "erheblich über dem Durchschnitt (Mittelwert)" für eine Beförderung, aber muss man diese Note bei der Bewerbung bereits haben oder reicht es, sie erst im Rahmen der Anlassbeurteilung zur Bewerbung erstmals zu erhalten? Danke im Voraus.
Der Erfolg einer Bewerbung könnte, ganz eventuell, sich nicht an einer starren Note zu einem starren Zeitpunkt bemessen, sondern stattdessen vielmehr vom restlichen Bewerberfeld abhängen. Art. 33 Abs. 2 GG und so.
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Re: Examensnoten Beförderung (OLG)
Ich habe mich auf die Information hier (Seite 9 *) bezogen und mich ja auch gewundert, wieso eine erfolgreiche Bewerbung i.d.R. mindestens die genannte Note erfordern soll:
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... FoiOjPasz6
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Zuletzt geändert von Jurinator am Freitag 26. November 2021, 22:22, insgesamt 1-mal geändert.
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