Natürlich gibt es das auch in BW.gola20 hat geschrieben:Das ist mir tatsächlich vollkommen neu. Gibts in BW nicht. Gibt es da eine Ermächtigungsgrundlage?
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
In BW wird es nur de facto nicht kontrolliert.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Höchstwahrscheinlich nur in Stichproben; deshalb sollte man nicht der Trottel sein, der dann zur Stichprobe wird.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Abgesehen davon, dass die Drohung jedenfalls bei dem Adressaten nicht zieht, dürfte sich eine Laufbahn bei der Justiz dann auch erledigt haben.
Auf den Schreibfehler („ab“ statt „im“) hinweisen und Ausbildung formal ab Dezember fortsetzen. Aufgrund der aktuellen katastrophalen Inzidenzen in MV dürfte dies ja nur via Teams/Zoom risikoadäquat möglich sein.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Die Vorstellung, dass (a) jede Landesjustizverwaltung eine interne schwarze Liste führt, (b) diese Listen bundeslandübergreifend munter durchgetauscht werden und (c) das gesamte Listenkonvolut bei jeder Bewerbung abgeklopft wird, weil der Personalverantwortliche dazu entsprechend vergattert wird, erscheint mir fernliegend. Ich höre schon das laute "Datenschutz"-Geheule aus der Ferne.scndbesthand hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Dezember 2021, 14:20Abgesehen davon, dass die Drohung jedenfalls bei dem Adressaten nicht zieht, dürfte sich eine Laufbahn bei der Justiz dann auch erledigt haben.
Auf den Schreibfehler („ab“ statt „im“) hinweisen und Ausbildung formal ab Dezember fortsetzen. Aufgrund der aktuellen katastrophalen Inzidenzen in MV dürfte dies ja nur via Teams/Zoom risikoadäquat möglich sein.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Du musst das Logische nicht mitdenken, sondern es einfach sein lassen, etwas dazu zu erfinden, das nie geschrieben wurde.
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Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Bei der Bewerbung wird auch die Einwilligung in die Einsichtnahme in die Ref-Akte verlangt. Kommt wahrscheinlich gut, wenn sich in der Akte nicht nur der Schriftverkehr zum Vorwurf der unerlaubten Tauchstation findet, sondern sich aus diesem Schriftverkehr auch noch ergibt, dass man a) es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt und b) gerne mal mit der Presse droht.OJ1988 hat geschrieben: Die Vorstellung, dass (a) jede Landesjustizverwaltung eine interne schwarze Liste führt, (b) diese Listen bundeslandübergreifend munter durchgetauscht werden und (c) das gesamte Listenkonvolut bei jeder Bewerbung abgeklopft wird, weil der Personalverantwortliche dazu entsprechend vergattert wird, erscheint mir fernliegend. Ich höre schon das laute "Datenschutz"-Geheule aus der Ferne.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Es reicht doch schon allein, dass die Akte unnötig dicker ist, um sie mal argwöhnisch genauer zu durchblättern. Vermutlich gibt es ja einen langjährigen Durchschnittsaktenumfang, den die Einsteller schon kennen. Sobald da aber in einer Akte ein cm mehr Inhalt ist (ca 40 Seiten), fällt das auf. Ein Gürteltier mit Anwaltskorrespondenz dürfte ganz sicher nicht positiv aufgenommen werden.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
gola20 hat geschrieben:Du musst das Logische nicht mitdenken, sondern es einfach sein lassen, etwas dazu zu erfinden, das nie geschrieben wurde.
Zum Zeitpunkt der „Drohung“ war bei dir nichts zu lesen:
Man könnte auch subtil damit drohen, zur Presse zu gehen. Ich kann mir vorstellen, dass LTO das sofort veröffentlicht.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Du hast Recht, ich nehme das zurück. Wobei ich aus dem Bekanntenkreis auch ein Beispiel kenne, bei dem eine Einstellung trotz Verweigerung der Einsichtnahme erfolgte.Liz hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Dezember 2021, 15:17Bei der Bewerbung wird auch die Einwilligung in die Einsichtnahme in die Ref-Akte verlangt. Kommt wahrscheinlich gut, wenn sich in der Akte nicht nur der Schriftverkehr zum Vorwurf der unerlaubten Tauchstation findet, sondern sich aus diesem Schriftverkehr auch noch ergibt, dass man a) es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt und b) gerne mal mit der Presse droht.OJ1988 hat geschrieben: Die Vorstellung, dass (a) jede Landesjustizverwaltung eine interne schwarze Liste führt, (b) diese Listen bundeslandübergreifend munter durchgetauscht werden und (c) das gesamte Listenkonvolut bei jeder Bewerbung abgeklopft wird, weil der Personalverantwortliche dazu entsprechend vergattert wird, erscheint mir fernliegend. Ich höre schon das laute "Datenschutz"-Geheule aus der Ferne.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Wie verhält es sich da mit DSGVO bzw Landesdatenschutzgesetz und Bundesdatenschutzgesetz. Die Akte müsste doch vernichtet werden, sobald sie nicht mehr benötigt wird.
Edit: Gilt wohl nicht für Papierakten. Da hat die rasend schnelle Digitalisierung der Justiz ja doch noch Vorteile.
Edit: Gilt wohl nicht für Papierakten. Da hat die rasend schnelle Digitalisierung der Justiz ja doch noch Vorteile.
Zuletzt geändert von gola20 am Mittwoch 29. Dezember 2021, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
So. Es gibt keine 40h- oder Anwesenheitspflicht. Die Regelungen zu den Aufgaben dürften sich an die Ausbilder wenden, nicht die Referendare. Wenn die Kanzlei 2 Wochen keine passenden Aufgaben hat, kann doch der Referendar nichts dazu.scndbesthand hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Dezember 2021, 14:20
Auf den Schreibfehler („ab“ statt „im“) hinweisen und Ausbildung formal ab Dezember fortsetzen. Aufgrund der aktuellen katastrophalen Inzidenzen in MV dürfte dies ja nur via Teams/Zoom risikoadäquat möglich sein.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Braucht ja keine Listen o. Ä. Das Antwortschreiben an das OLG kommt doch in die Personalakte, die dann im Falle einer Bewerbung angefordert wird?OJ1988 hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Dezember 2021, 14:26Die Vorstellung, dass (a) jede Landesjustizverwaltung eine interne schwarze Liste führt, (b) diese Listen bundeslandübergreifend munter durchgetauscht werden und (c) das gesamte Listenkonvolut bei jeder Bewerbung abgeklopft wird, weil der Personalverantwortliche dazu entsprechend vergattert wird, erscheint mir fernliegend. Ich höre schon das laute "Datenschutz"-Geheule aus der Ferne.scndbesthand hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Dezember 2021, 14:20Abgesehen davon, dass die Drohung jedenfalls bei dem Adressaten nicht zieht, dürfte sich eine Laufbahn bei der Justiz dann auch erledigt haben.
Auf den Schreibfehler („ab“ statt „im“) hinweisen und Ausbildung formal ab Dezember fortsetzen. Aufgrund der aktuellen katastrophalen Inzidenzen in MV dürfte dies ja nur via Teams/Zoom risikoadäquat möglich sein.
Edit: Wie bereits oben...
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Das setzt aber alles voraus, dass die Kanzlei mitmacht und das OLG die Story auch glaubt. Fakt ist aber wohl: Der TE war im November im Urlaub und hat im Dezember nichts für die Kanzlei gemacht, weil Tauchen vereinbart war.Sektnase hat geschrieben:So. Es gibt keine 40h- oder Anwesenheitspflicht. Die Regelungen zu den Aufgaben dürften sich an die Ausbilder wenden, nicht die Referendare. Wenn die Kanzlei 2 Wochen keine passenden Aufgaben hat, kann doch der Referendar nichts dazu.scndbesthand hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Dezember 2021, 14:20
Auf den Schreibfehler („ab“ statt „im“) hinweisen und Ausbildung formal ab Dezember fortsetzen. Aufgrund der aktuellen katastrophalen Inzidenzen in MV dürfte dies ja nur via Teams/Zoom risikoadäquat möglich sein.
Ich persönlich wäre hier doch sehr vorsichtig mit irgendwelchen kreativen Stories, wie es angeblich gewesen seien soll, die dann bei der ersten Nachfrage bei der Kanzlei in sich zusammenstürzen.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Je nach Interesse des OLG an einer Eskalation und daran, die gelebte Tauchpraxis mal vorm VG zu sehen, dürfte es weniger um ein "glauben" gehen als darum, irgendeine auch nur halbwegs plausible Ausrede zu finden. Deswegen habe ich oben auf die Kanzlei angesprochen. Dort sehe ich den einfachsten Weg, wenn die Kanzlei mitmacht. "XY war im November im Urlaub, sonst überobligatorisch gearbeitet..".
Wie gesagt: wo steht, wie viel gearbeitet werden muss? Wenn die Kanzlei sagt, sie geben jedem Referendar 15 Akten und die hat er überobligatorisch in 3 Monaten geschafft, dann sehe ich nicht, wieso er nicht einen Monat frei haben soll. Wo ist der Unterschied zu einem, der die 15 Akten/Tage/whatever über 5 Monate macht?
Wie gesagt: wo steht, wie viel gearbeitet werden muss? Wenn die Kanzlei sagt, sie geben jedem Referendar 15 Akten und die hat er überobligatorisch in 3 Monaten geschafft, dann sehe ich nicht, wieso er nicht einen Monat frei haben soll. Wo ist der Unterschied zu einem, der die 15 Akten/Tage/whatever über 5 Monate macht?
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