Richterbesoldung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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gola20
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von gola20 »

Du hast die Botschaft des Begriffs Kostenrisiko nicht verstanden.
Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

gola20 hat geschrieben: Sonntag 18. Juli 2021, 17:12 Du hast die Botschaft des Begriffs Kostenrisiko nicht verstanden.
Schlag nach, was die Peripherie ist.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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famulus
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von famulus »

Beratungshilfe, PKH, Erstattung im doch so seltenen Fall des Unterliegens? Das wäre für dich also "Zugang zum Recht de facto ausschließen"?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

famulus hat geschrieben: Sonntag 18. Juli 2021, 19:09 Beratungshilfe, PKH, Erstattung im doch so seltenen Fall des Unterliegens? Das wäre für dich also "Zugang zum Recht de facto ausschließen"?
Peinlich. Tibor kann für sich selbst sprechen.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von famulus »

Und zur Sache?
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Auf etwas derart Absurdes verbietet sich eine Antwort.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Sonntag 20. Juni 2021, 23:24
Wo wird denn nach deiner Überzeugung in dem Zitatschnipsel was von Gerechtigkeit iS einer „gerechten Bezahlung“ gesagt? Was ist Gerechtigkeit in deinem Sinne? Soll gerechte Besoldung sein, dass man das „Ansehen“ in der Bevölkerung berücksichtigt? Meine Güte, nach den Klatschorigien für die Pflege im letzten Frühjahr gab es oft einen Zehner mehr im Monat. Soviel zur Bedeutung des Ansehens. Respekt/Ansehen verschafft sich die Justiz durch gute Arbeit, nicht durch überkommene Alimentationsmodelle.
Btw: Auch dieser Unfug wird in den Thesen des Richterbundes eindrucksvoll widerlegt.

Quelle: https://www.richterbesoldung.de/besoldung-versorgung/besoldungsmeldungen/meldung/news/drb-formuliert-anforderungen-an-die-neuordnung-der-besoldung (Verwaister Link automatisch entfernt)

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Zum Zusammenhang der vom Richterbund zu Recht in den Mittelpunkt gerückten Amtsangemessenheit und dem Ansehen s. hier:
Zu berücksichtigen sind Bedeutung und Anziehungskraft der Institution des Berufsbeamtentums, Ansehen des Beamten in den Augen der Gesellschaft, vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung, Verantwortung des Amtes, Beanspruchung des Amtsinhabers (BVerfGE 44, 249 [266], die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für qualifizierte Kräfte und insbesondere die Zahl der Kinder (BVerfGE 99, 300 [315] [...]
Quelle: Battis, Bundesbeamtengesetz, BBG § 4 Rn. 20 (Hervorheb. nicht im Original).

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von gola20 »

famulus hat geschrieben: Sonntag 18. Juli 2021, 21:02Und zur Sache?
Joshua postet nie zur Sache :lmao:
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Das Ergebnis der Tarifrunden wird auf die Richterbesoldung übertragen. Heißt: Es wird eine steuerfreie Einmalzahlung von 1300 Euro geben, dafür aber keine Erhöhung der Besoldung 2022. Diese wird erst zum 1.12.22, mit den üblichen Streckungstricks je nach Bundesland vllt. auch erst 2023, um maßvolle (besser: lächerliche) 2,8% angehoben. In Ansehung der Inflationsrate 2021 - gerade im Bereich der Energiekosten - ein schlechter "Deal", der die Richterbesoldung in der Amtsangemessenheit weiter zurückwirft.

Völlig außer Acht bleibt mal wieder der vom BVerfG nachdrücklich angemahnte Vergleich der Besoldung für gute Absolventen in der freien Wirtschaft und in der Anwaltschaft. Statt der bis dato üblichen 120.000 Euro pro Jahr ist in den Wirtschaftskanzleien 2021 der Betrag von 160.000 Euro, mindestens aber 140.000 Euro das neue Einstiegsmaß. Auch die deutschen Kanzleien sind mitgezogen: "Bei Gleiss Lutz erhalten Berufsanfänger 140.000 Euro. Je 5.000 Euro mehr zahlt die Kanzlei für Zusatzqualifikationen wie eine Promotion oder einem im englischsprachigen Ausland erworbenen LL.M. Das Maximum liegt also bei 150.000 Euro. Die Bestandsmannschaft kann sich über Lohnsteigerungen zwischen 15 und 27 Prozent freuen. Bei Hengeler Mueller liegt das Einstiegsgehalt ab dem Jahreswechsel fix bei 150.000 Euro, für einen LL.M.-Titel gibt es zusätzlich einmalig 10.000 Euro"

Quelle: https://www.azur-online.de/artikel/deut ... ter-massiv

Relativ betrachtet rutscht die Richterbesoldung also weiter massiv ab...

Edit: Und zu der Sonderzahlung iHv 1300 Euro:

Hier muss gesehen werden, dass die damit verbundenene Nullrunde ja bedeutet, dass die eigentlich fällige prozentuale Erhöhung (zur Erinnerung: Die Nominallöhne waren im 3. Quartal 2021 um knapp 4% ggü. 2020 gestiegen!) in allen Folgejahren fehlen wird, weil die weiteren Erhöhungen ab 2023 ja auf die nicht-erhöhte Besoldung 2022 aufsatteln.

Jeder kann sich ausrechnen, dass die entgagenene Erhöhung um 4%, wenn sie in den Folgejahren nicht kompensiert wird (was nicht erfolgen wird), in zehn Jahren 10 x 4 % = 40% "entgangene Einnahmen" bedeutet. Daher: Bad deal.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Der Gleiss Lutz Einsteiger mit Einstieg 150.000 wird auch ganz sicher vergleichbar viel leisten und gleiche Voraussetzungen mit bringen, wie ein R1 ProbeRi am AG Wittmund oder AG Goslar im ersten Jahr.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von gola20 »

Dann lass dich entlassen und gehe zu Gleiss Lutz.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Tibor hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 15:42 Der Gleiss Lutz Einsteiger mit Einstieg 150.000 wird auch ganz sicher vergleichbar viel leisten und gleiche Voraussetzungen mit bringen, wie ein R1 ProbeRi am AG Wittmund oder AG Goslar im ersten Jahr.
Du hast ja eine tolle Einstellung zu unserem Berufsstand!

Zudem dürfte dir bekannt sein, dass ich mich hier immer auf das BVerfG-Urteil und die dort geforderte Einbeziehung DIVERSER Vergleichgsmaßstäbe bezogen habe.

Du zeigst also nur mal wieder deine Unsachlichkeit, wie immer...

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

gola20 hat geschrieben: Sonntag 9. Januar 2022, 17:02 Dann lass dich entlassen und gehe zu Gleiss Lutz.
Neidisch auf meine Optionen? :alright :alright :alright

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Tibor
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Wahrscheinlich würde deine Vita nicht mehr GK-geeignet sein. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung, ist man in seinem Arbeitsrrhythmus so festgefahren, das man gerade nicht mehr „einfach so“ umsteigen kann. Option dadurch 0,00.
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