Guten Abend
Ich habe mich gefragt wie die rechtliche Lage zu Parfum Proben steht, wobei das Parfum bspw. vom 100ml Produkt in 3ml Fläschchen abgefüllt wird und dann gewerblich weiterverkauft wird. Wie wäre dabei die rechtliche Lage, bezüglich Markenrecht und ähnlichem (Kennzeichnungspflicht etc.)? Theoretisch dürfte man als Gewerbetreibender ja auch z.B. die 100ml Flasche als ganzes weiterverkaufen oder kann die Marke den Weiterverkauf ausdrücklich verbieten?
Viele Grüsse Chris!
Parfum Proben verkaufen (Markenverletzung?)
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Re: Parfum Proben verkaufen (Markenverletzung?)
Keine Rechtsberatung. Geschlossen.