Was haltet Ihr von folgender, kürzlicher Entscheidung eines rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichts:
AN hat in seinem Arbeitsvertrag eine Bonusklausel, wobei der Bonus
1.) an eine Zielvereinbarung geknüpft sein,
2.) aber auch durch mehrmalige Auszahlung keine Bindung an die Bonushöhe bestehen soll.
AG schließt nun mit AN 5 Jahre lang keine Zielvereinbarung und gewährt Bonus jeweils in voller Höhe. Nach GF-Wechsel wird der Bonus plötzlich aufgrund von Sparzwängen drastisch und leistungsunabhängig (nach wie vor keine Zielvereinbarung) reduziert. Außerdem möchte AG zukünftig eine Zielvereinbarung schließen. AN klagt auf vollen Bonus und Feststellung, dass AG keinen Anspruch mehr auf ZV wegen betrieblicher Übung hat, verliert aber vor dem Arbeitsgericht. Was halten die Arbeitsrechtler hier von der Entscheidung?
Liebe Grüße in die Runde, Jan
ArbR: Abeitsgerichtsurteil zu betrieblicher Übung
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Re: ArbR: Abeitsgerichtsurteil zu betrieblicher Übung
... die frage geeignet für die Vorlage an einen fachanwalt für Arbeitsrecht, der anhand des Urteils usw die Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen kann.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
- Tibor
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Re: ArbR: Abeitsgerichtsurteil zu betrieblicher Übung
Keine Rechtsberatung im Forum.
Geschlossen.
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