Hallo,
Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Bald steht die mündliche Prüfung an und ich habe nicht ganz verstanden, wann diese nicht bestanden ist. Zwar hört man immer öfter, dass es statistisch sehr selten vorkommt, dennoch kann ich aus der Prüfungsordnung nicht entnehmen, ob alle 4 Einzelnoten ( inklusive Aktenvortrag) mit 4 Punkten bewertet sein müssen oder ob es am Ende nur darauf ankommt, dass die Einzelnoten aus der mündlichen Prüfung mit dem schriftlichen Teil 4 Punkte im Ergebnis ergeben im Verhältnis 63% zu 37%. Zuerst bin ich davon ausgegangen, dass keine Einzelnote in der mündlichen unter 4 Punkten ausfallen darf. Nach mehrmaligen Durchlesen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin habe ich dennoch keine genaue Antwort darauf finden können. Rechnet am Ende der mündlichen Prüfung die Prüfungskommission aus, ob insgesamt die 4 Punkte erreicht worden sind oder wird sie nur schauen, ob die mündliche Prüfung im Durchschnitt 4 Punkte ergibt.
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.
Liebe Grüße
Mündliche Prüfung 1. Staatsexamen , Berlin Brandenburg
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Re: Mündliche Prüfung 1. Staatsexamen , Berlin Brandenburg
Aus den Vorschriften ergibt sich letzteres. Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl das Ergebnis der Staatsprüfung (alle Klausuren, komplette mündliche Prüfung, gewichtet wie Du schreibst) als auch das Ergebnis der universitären Schwerpunktprüfung jeweils bei 4,0 oder besser liegt.DeniBln hat geschrieben: ↑Freitag 9. September 2022, 08:57ob alle 4 Einzelnoten ( inklusive Aktenvortrag) mit 4 Punkten bewertet sein müssen oder ob es am Ende nur darauf ankommt, dass die Einzelnoten aus der mündlichen Prüfung mit dem schriftlichen Teil 4 Punkte im Ergebnis ergeben im Verhältnis 63% zu 37%.
Weitere Vorgaben gibt es nur für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.