Hallo zusammen,
ich werde bald eine Stelle als Rechtsanwältin beginnen und kümmere mich gerade um meine Zulassung. Ich muss die Zulassung bei der Kammer Zweibrücken beantragen. Kennt sich da jemand aus bezüglich der Kanzleipflicht? Im Antrag gibt es nur die Option "Ich errichte meine Kanzlei in". Ich werde aber angestellt sein. Bei einigen Kammern gibt es wohl auch keine Kanzleipflicht. Was muss ich dann bei dem Antrag angeben? Meine Wohnadresse? Und hat jemand Erfahrungen mit Nebentätigkeiten (freiberuflich als Journalist)?
Würde mich über Tipps und Antworten freuen :
Liebe Grüße
Zulassung
Moderator: Verwaltung
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Re: Zulassung
Deine Kanzlei hast Du am Sitz der Sozietät, die Dich anstellt. Kanzleipflicht gilt Kraft Gesetzes und nicht nur bei bestimmten Kammern (§ 27 BRAO).
Nebentätigkeiten sind nur unter den Voraussetzungen von § 7 Nr. 8 BRAO zulässig. Journalistische Tätigkeit ohne Anstellung sollte kein Problem darstellen. Du kannst die Tätigkeit anzeigen und prüfen lassen, wenn Dir dann wohler zumute ist.
Nebentätigkeiten sind nur unter den Voraussetzungen von § 7 Nr. 8 BRAO zulässig. Journalistische Tätigkeit ohne Anstellung sollte kein Problem darstellen. Du kannst die Tätigkeit anzeigen und prüfen lassen, wenn Dir dann wohler zumute ist.
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Re: Zulassung
Vielen Dank für deine Antwort
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Re: Zulassung
Noch eine blöde Frage, aber habe Angst, etwas falsch einzureichen. Den Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung braucht man im Original. Die Versicherung hat mir den per Mail geschickt als PDF Dokument. Das reicht doch nicht oder?
Vielen Dank
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- scndbesthand
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Re: Zulassung
PDF und wenn es Nachfragen gibt den Innendienst des VR bitten, bei der Dame/dem Herrn bei der Kammer mal kurz anzurufen und wenn nötig die Bestätigung direkt nochmal dahin zu schicken.Isabel2019 hat geschrieben: ↑Sonntag 30. Oktober 2022, 22:48 Noch eine blöde Frage, aber habe Angst, etwas falsch einzureichen. Den Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung braucht man im Original. Die Versicherung hat mir den per Mail geschickt als PDF Dokument. Das reicht doch nicht oder?
Vielen Dank
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