Canabislegalisierung

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Strich
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/meinung/m/cann ... -schnecke/

Der Kommentar liest sich, als habe sich der Kommentator stark zusammenreißen müssen, nicht noch viel unflätiger zu schreiben ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Urs Blank
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Urs Blank »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 13. April 2023, 11:18 https://www.lto.de/recht/meinung/m/cann ... -schnecke/
Der Kommentar liest sich, als habe sich der Kommentator stark zusammenreißen müssen, nicht noch viel unflätiger zu schreiben.
Der Autor schreibt schlicht an der politischen Realität vorbei. Für die SPD ist Cannabis angesichts der angespannten politischen Großlage ein reines Nischenthema. Damit lässt sich für sie kaum eine Wählerstimme gewinnen. Im Gegenteil: Wenn sie die Legalisierung zu stark forciert, gerät sie in den Verdacht, die wirklichen politischen Brennpunkte zugunsten einer Randfrage zu vernachlässigen. Grüne und FDP als Klientelparteien tun sich mit Special-Interest-Fragen - wie Cannabis-Legalisierung, Namensrecht, Gendergedöns - naturgemäß leichter.
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Theopa
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Theopa »

Für mich liest sich dieses Modellprojekt so, als ob damit aktiv Argumente für die Aufrechterhaltung des durch reine Lobbyarbeit erwirkten Verbots geschaffen werden sollen.

Der Schwarzmarkt wird kaum angegriffen, da die Hürden für die legale Beschaffung mal wieder bewusst überbürokratisiert werden. Die Regelung zielt maximal auf die Gruppe der aktuellen selbstbewussten Dauer- und Großkonsumenten ab, die keine Angst vor eventuellen Folgen der nachweisbaren Mitgliedschaft haben ("Was, Sie sind in so einem Drogenclub?!?!") und auch gerne selbst Gärtner spielen. Man stelle sich das mal mit Alkohol vor: Bier darf nur in gemeinnützigen Trinker-Clubs an Mitglieder verkauft werden, zudem darf jeder Erwachsene bis zu 30 Liter zuhause brauen, der Verkauf in Geschäften ist aber unter Androhung einer Freiheitsstrafe verboten...

Was wird also das Ergebnis sein? Man wird nur wenige positive Auswirkungen der "Legalisierung" feststellen. Ach was? Wenn man fast nichts verändert bringt es fast nichts? Unglaublich.

Zugleich kann man aber angebliche Anhaltspunkte für einen "erhöhten Konsum" haben, da es ja plötzlich einen gigantischen Ansturm auf die Cannabis-Clubs gibt und die Mitglieder alle zuvor noch niemals einen Joint angefasst hatten. Jedenfalls nicht offiziell.
OJ1988
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von OJ1988 »

Inwieweit ist die Mitgliedschaft in einem Verein “nachweisbar”?
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thh
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von thh »

OJ1988 hat geschrieben: Freitag 14. April 2023, 18:25Inwieweit ist die Mitgliedschaft in einem Verein “nachweisbar”?
Das Verbot der Mitgliedschaft in mehr als einem Verein erzwingt praktisch ein zentrales Register der Vereinsmitglieder, um Doppelmitgliedschaften zu verhindern. Die Infrastruktur ist mit dem Substitutionsregister ja schon da. :)

Und natürlich werden die Vereine umfangreich Buch führen müssen über Anbau und Abgabe von Pflanzenmaterial und Setzlingen, zur Überprüfung der Einhaltung der Höchstmengen; die entsprechenden Dokumentationspflichten und die Überwachung durch die zuständigen Behörden sind ja bereits in den Eckpunkten angesprochen. Dazu kommen die Sicherungsmaßnahmen; angesprochen sind ja bereits Zäune und einbruchssichere Räumlichkeiten. Das lässt sich sicherlich landesrechtlich ausfüllen, um ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in Arzpraxen oder Apotheken zu erreichen.
Theopa
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Theopa »

Eben, es wird eben wieder maximal bürokratisch. Daher wird man für jedes Mitglied eine Liste finden, die den Konsum schön aufbereitet und dokumentiert. Wie gut diese gesichert sind und ob da nicht die eine oder andere Behörde Interesse daran haben könnte sind dann Folgefragen.

Angesichts der potenziell vorhandenen Menge pro Club und dem weiter absolut rentablen Schwarzmarkt dürften die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen enorm sein, das müsste wohl ein Bank- oder Juwelier-Niveau sein.

Bis zu 500 Mitglieder, die 25 Gramm pro Tag / 50 pro Monat erwerben dürften. Gerade am Anfang sollten daher >20kg Vorrat der Normalfall sein, also selbst bei Unterstellung einer reduzierten Nachfrage und daher sinkenden Preisen ein ordentlicher sechsstelliger Betrag.
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Urs Blank
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Urs Blank »

Ich sehe mögliche Synergie-Effekte mit den ja traditionell straff und effizient organisierten Kleingartenvereinen. Einziges Problem: Der erlaubte Rasenflächenanteil ("Gras") der Parzellen ist meist satzungsmäßig beschränkt. Aber vielleicht lässt sich Hanf auch unter Gemüse subsumieren. Damit wäre die nötige Anbaufläche gesichert.

Alles in allem: Würde mich nicht wundern, wenn in der Kolonie "Friedlicher Nachbar" demnächst statt schwarz-rot-gold die Weed-Flagge im Wind flattert.
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Urs Blank
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Urs Blank »

PS Kiffen ist ein Boomer-Hobby, oder?!
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scndbesthand
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von scndbesthand »

Urs Blank hat geschrieben: Freitag 14. April 2023, 22:43 Ich sehe mögliche Synergie-Effekte mit den ja traditionell straff und effizient organisierten Kleingartenvereinen. Einziges Problem: Der erlaubte Rasenflächenanteil ("Gras") der Parzellen ist meist satzungsmäßig beschränkt. Aber vielleicht lässt sich Hanf auch unter Gemüse subsumieren. Damit wäre die nötige Anbaufläche gesichert.

Alles in allem: Würde mich nicht wundern, wenn in der Kolonie "Friedlicher Nachbar" demnächst statt schwarz-rot-gold die Weed-Flagge im Wind flattert.
Kann man sich so richtig vorstellen:

https://friedlicher-nachbar.info/50-jahre-paechter/
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von OJ1988 »

thh hat geschrieben: Freitag 14. April 2023, 18:51
OJ1988 hat geschrieben: Freitag 14. April 2023, 18:25Inwieweit ist die Mitgliedschaft in einem Verein “nachweisbar”?
Das Verbot der Mitgliedschaft in mehr als einem Verein erzwingt praktisch ein zentrales Register der Vereinsmitglieder, um Doppelmitgliedschaften zu verhindern. Die Infrastruktur ist mit dem Substitutionsregister ja schon da. :)

Und natürlich werden die Vereine umfangreich Buch führen müssen über Anbau und Abgabe von Pflanzenmaterial und Setzlingen, zur Überprüfung der Einhaltung der Höchstmengen; die entsprechenden Dokumentationspflichten und die Überwachung durch die zuständigen Behörden sind ja bereits in den Eckpunkten angesprochen. Dazu kommen die Sicherungsmaßnahmen; angesprochen sind ja bereits Zäune und einbruchssichere Räumlichkeiten. Das lässt sich sicherlich landesrechtlich ausfüllen, um ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in Arzpraxen oder Apotheken zu erreichen.
Ein Register mag sinnvoll sein, ist aber bislang nicht vorgesehen. Öffentlich wäre es erst Recht nicht. Deine Sorge aus dem Vorpost scheint mir deshalb unbegründet.
Liz
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Liz »

OJ1988 hat geschrieben: Ein Register mag sinnvoll sein, ist aber bislang nicht vorgesehen. Öffentlich wäre es erst Recht nicht. Deine Sorge aus dem Vorpost scheint mir deshalb unbegründet.
Es wäre aber doch deutlich „öffentlicher“ als der diskrete Einkauf im Coffeeshop in der Nachbarstadt.
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thh
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von thh »

OJ1988 hat geschrieben: Samstag 15. April 2023, 12:40Ein Register mag sinnvoll sein, ist aber bislang nicht vorgesehen. Öffentlich wäre es erst Recht nicht. Deine Sorge aus dem Vorpost scheint mir deshalb unbegründet.
Ich hatte keine Sorge.
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Strich
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

Der Gesetzentwurf ist ja jetzt da und ich finde, man sollte die Gelegenheit gleich nutzen und Alkohol auch von 7 - 20 Uhr aus den Fußgängerzonen verbannen ^^
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... zulaessig/

Was willste dazu noch sagen. Im Grunde ist das Arbeitsverweigerung, auch und gerade gemessen an den eigenen Ansprüchen:
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 09. März 1994 - 2 BvL 43/92 - Rn. 175 hat geschrieben:Angesichts der dargestellten offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (vgl. oben I. 2. c) und 4.) hat der Gesetzgeber die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluß der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen (vgl. BVerfGE 50, 290 <335>; 56, 54 <78>; 65, 1 <55 f.>; 88, 203 <309 f.>). Dabei wird er insbesondere einzuschätzen haben, ob und inwieweit die Freigabe von Cannabis zu einer Trennung der Drogenmärkte führen und damit zur Eindämmung des Betäubungsmittelkonsums insgesamt beitragen kann oder ob umgekehrt nur die strafbewehrte Gegenwehr gegen den Drogenmarkt insgesamt und die sie bestimmende organisierte Kriminalität hinreichenden Erfolg verspricht.
Jetzt die Vorlagen, die sich sehr wohl mit dem wissenschaftlichen Stand seit 94 beschäftigt haben, abzuwatschen mit, "haben sich nicht mit den Änderungen beschäftigt" ist ... naja ... ich könnte das so in meiner Arbeit nicht bringen.
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Re: Canabislegalisierung

Beitrag von Theopa »

Wenn man keine Argumente hat um das offenbar gewünschte Ergebnis zu begründen, muss man eben eine andere Lösung finden...

Es ist und bleibt absolut faszinierend, wie starr an reinen Glaubenssätzen wie dem "War on Drugs" festgehalten wird. Vernunft und Rationalität wird komplett ausgeblendet, wenn die Gefahr bestünde, dass man sich vielleicht die letzten 30 oder 40 Jahre komplett geirrt hat. Das Ego besiegt den Verstand.

Alleine die Behauptung, dass das sich Berauschen nicht zum Kern der privaten Lebensgestaltung zählt dürfte durch einige Jahrtausende der Menschheitsgeschichte widerlegt sein. Es gibt die durchaus überzeugende Theorie, dass die Möglichkeit Alkohol herzustellen ein wichtiger Grund für den Wandel von Nomaden zu Bauern und damit die Entstehung moderner Gesellschaften war. Menschen berauschen sich in jeder Epoche und jeder Gesellschaft.

Aber gut, bis vor einigen Jahrzehnten wurde ja selbst Sex nicht zum unbeschränkbaren Kern der Lebensgestaltung gezählt, jedenfalls wenn die Beteiligten das selbe Geschlecht hatten...
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