Dringende Frage: Weisungsrecht Staatsanwaltschaft
Moderator: Verwaltung
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Joshua
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Thh, es wird nicht besser. Als ob die Frage so exakt gestellt gewesen wäre, dass man die empirische Ebene einfach abtrennen dürfte... Was du im Übrigen selbst nicht durchgehalten hast, soweit du auf die örtliche Handhabung Bezug genommen hast.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
- thh
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Die Fraga lautete "inwieweit kann er eingreifen" und "hat er das Recht". Das ist exakt die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten, zu der der Fragesteller keine Antworten in der Literatur zu finden behauptet hatte.Joshua hat geschrieben: Freitag 19. Mai 2023, 20:13Thh, es wird nicht besser. Als ob die Frage so exakt gestellt gewesen wäre, dass man die empirische Ebene einfach abtrennen dürfte...
Man kann natürlich auch einfach auf irgendetwas anderes antworten als das, was gefragt war ...
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Joshua
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Da hast du zu viel Wortlautkleber getrunken 

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Die Antwort lautet: Ja.Jalobeck hat geschrieben: Dienstag 2. Mai 2023, 00:29Inwieweit kann mir als Staatsanwalt der Oberstaatsanwalt in meine anstehenden Hauptverfahren eingreifen? Hat er das Recht, mein Anklage etc zu beeinflussen und mir Dinge, wie das Inhalte des Plädoyers vorzugehen?
Was ist nur aus dem Laden hier geworden?
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
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Beanstandungswürdige Beiträge seit 1795.
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